Hartz IV: BA auf Fehlersuche

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Bundesagentur fรผr Arbeit fordert Jobcenter zur Fehlersuche auf

17.01.2014

Die Bundesagentur fรผr Arbeit (BA) hat angekรผndigt, grรผndlicher nach eigenen Fehlern zu suchen. In einer Weisung an alle Jobcenter heiรŸt es, dass die Behรถrden die Hartz IV Bescheide genauer auf mรถgliche Rechtsfehler รผberprรผfen sollen. Somit erhofft man sich eine Reduzierung der rund 400.000 Widersprรผche und Klagen bei Hartz IV.

โ€œDie Anzahl an Widersprรผchen und Klagen, die teilweise hohen Bearbeitungsrรผckstรคnde, sowie die nach wie vor bundesweit zu niedrige Erfolgsquote in den Klageverfahren machen weiterhin Handlungsbedarf deutlichโ€, so die BA. Weiterhin solle eine โ€œbundesweit gleichwertig hohe Qualitรคt und RechtsmรครŸigkeitโ€ bei den Bescheiden erreicht werden.

Immer mehr Menschen machen sich kundig und nutzen die Mรถglichkeit eines Widerspruches gegen den Bescheid. So sei die Zahl der Widersprรผche Ende 2013 auf 193.966 gestiegen. Im Jahre 2012 zรคhlte die BA nich rund 190.810 Widersprรผche. Ende Dezember 2013 waren an den deutschen Sozialgerichten etwa 201.157 Klagen bezรผglich der Hartz IV Regelungen noch nicht bearbeitet.

Aktive Bรผrger wehren sich erfolgreich gegen falsche Bescheide
In einigen Regionen lรคsst sich der รผberwiegende Teil der Hartz IV Betroffenen die Schikanen und Rechtsbeugungen der Jobcenter nicht mehr gefallen. In Gifhorn (Niedersachsen) klagten etwa 96,5 Prozent der Hartz-Haushalte, in Oberspreewald-Lausitz (Brandenburg) 87,5 Prozent. Im Hochtaunus-Kreis (Hessen) legten 51,8 Prozent der Bedarfsgemeinschaften Widerspruch ein, in Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg) 49,6 Prozent. Kein Wunder, denn jeder dritte Widerspruch ist erfolgreich und jede zweite Klage wird zugunsten des Leistungsberechtigten entschieden. (sb)

Bild: Oliver Neumann / pixelio.de