Welche รnderungen gab es 2009 beim Arbeitslosengeld II?
Wir werden von vielen Hartz IV Betroffenen immer wieder gefragt, welche konkreten รnderungen es in diesem Jahr gab. Viele Menschen kรถnnen in dem Paragraphen nicht durch schauen. Deshalb hier noch einmal in vereinfachter Form eine รbersicht. Die neue Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (ALG II-V) ist seit dem ersten Januar 2009 gรผltig und wurde vom Bundesminister fรผr Arbeit und Soziales beschlossen; hier die wichtigsten darin enthaltenen รnderungen:
1. Es gibt keine Sanktionen mehr, wenn man sich weigert, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschlieรen. Aber: Die Arbeitsagentur kann im Weigerungsfall aber das ganze direkt als Verwaltungsakt erlassen. Ein dagegen eingelegter Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
2. Die Kindergelderhรถhung zum ersten Januar 2009 wird fรผr vor dem ersten Januar 2009 begonnene Bewilligungszeitrรคume bis einschl. Mai 2009 nicht auf das ALG II angerechnet.
3. Die Anrechnung der Verpflegung bei stationรคrem Aufenthalt wird ersatzlos gestrichen, auรerhalb von Arbeitsverhรคltnissen gewรคhrte Verpflegung wird somit nicht mehr angerechnet.
4. Kindergeld fรผr Kinder, das nachweislich an nicht im Haushalt lebende Kinder weitergeleitet wird, wird nun unabhรคngig vom Alter des Kindes dem kindergeldberechtigten Elternteil nicht mehr als Einkommen angerechnet.
5. Geldgeschenke an Minderjรคhrige anlรคsslich der Firmung, Kommunion, Konfirmation oder vergleichbarer religiรถser Feste werden nciht angerechnet, wenn der Vermรถgensfreibetrag von 3100 Euro, einschlieรlich dem vorhandenen Schรถnvermรถgen, nicht รผberschritten wird.
6. Taschengeld nach ยง 2 Abs. 1 Nr. 3 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes, das ein Teilnehmer an einem Jugendfreiwilligendienst erhรคlt, wird bis zu einem Betrag von 60 Euro nicht angerechnet. (22.04.2009)