Und es wird weiter gekรผrzt. Gab es kรผrzlich noch die Meldung, dass es ab Mรคrz 2006 endlich eine Angleichung beim ALG2 in Ost und West geben wird, so wird jetzt bei den รคlteren Arbeitssuchenden Hand an gelegt. Bislang haben รผber 57- Jรคhrige Arbeitslose einen Anspruch auf bis zu 32 Monate Arbeitslosengeld 1. Danach folgte anstatt der versprochenen 58 Regelung das ALG 2, dass der ursprรผnglichen Sozialhilfe angeglichen ist. Die Verkรผrzung der Bezugsdauer beim ALG 1 war bereits Ende 2003 von Bundestag beschlossen worden. Damals wurde jedoch eine รbergangszeit von 25 Monaten vereinbart. Diese รbergangszeit lรคuft nun endgรผltig aus. Im Klartext bedeutet dies: Wer รคlter als 55 Jahre ist und sich nach dem 1. Februar arbeitslos meldet, erhรคlt Arbeitslosengeld nur noch fรผr 18 Monate.
ALG1: Weniger ab 55 Jahre
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