Seit dem 1. Januar 2024 haben gesetzlich versicherte Eltern mehr Zeitpolster, wenn der Nachwuchs krank wird. Pro Kind und Elternteil stehen 15 Arbeitstage zur Verfรผgung, Alleinerziehende erhalten 30 Tage.
In Familien mit mehreren Kindern gilt eine Obergrenze von 35 Tagen je Elternteil beziehungsweise 70 Tagen fรผr Alleinerziehende. Diese Sonderregelung ist ausdrรผcklich bis Ende 2025 befristet.
Wer Anspruch hat โ und unter welchen Voraussetzungen
Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, wenn ein Elternteil wegen der notwendigen Betreuung oder Pflege seines erkrankten, gesetzlich versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben muss. Maรgeblich ist in der Regel, dass das Kind jรผnger als zwรถlf Jahre ist; bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.
Ein weiterer Grundsatz lautet: Gibt es im Haushalt keine andere Person, die das Kind versorgen kann, springt die Kasse ein. Auch Homeoffice schlieรt den Anspruch nicht aus, wenn die Arbeit wegen der Betreuung faktisch nicht mรถglich ist.
Fรผr Minijobberinnen und Minijobber besteht in der Regel nur ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung, nicht jedoch auf die Geldleistung. Fรผr Beamtinnen und Beamte gelten gesonderte Vorgaben.
Wie hoch das Kinderkrankengeld ausfรคllt
Die Leistung ersetzt im Regelfall 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts; wurden in den zwรถlf Monaten zuvor Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gewรคhrt, sind es 100 Prozent des Nettoausfalls. Es gilt zugleich eine gesetzliche Kappungsgrenze: Die Zahlung darf 70 Prozent der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze nicht รผberschreiten. Die Grundlage findet sich in ยง 45 SGB V.
Stationรคre Mitaufnahme: Anspruch ohne Anrechnung auf die โKinderkrankentageโ
Seit 2024 besteht ein zusรคtzlicher Anspruch, wenn ein Elternteil das Kind aus medizinischen Grรผnden im Krankenhaus begleitet. Dann wird Kinderkrankengeld fรผr die gesamte Dauer der notwendigen Mitaufnahme gezahlt โ ohne Anrechnung auf die regulรคren Anspruchstage. Voraussetzung ist, dass das Kind unter zwรถlf Jahre ist oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist; die Klinik bescheinigt medizinische Notwendigkeit und Dauer.
Beantragung und Nachweise: So lรคuft es ab
Eltern benรถtigen eine รคrztliche Bescheinigung รผber die Erkrankung und die Erforderlichkeit der Betreuung โ die sogenannte โKindkrank-AUโ. Sie wird bei der Krankenkasse eingereicht; den Arbeitgeber mรผssen Eltern รผber die Freistellung informieren.
Die Bescheinigung kann seit Juli 2024 dauerhaft auch nach Telefon- oder Videosprechstunde ausgestellt werden; die Hรถchstdauer pro telefonischer Bescheinigung betrรคgt fรผnf Kalendertage. Damit entfรคllt in vielen Fรคllen der Weg in die Praxis.
Aufteilen und รbertragen: Was Eltern untereinander regeln kรถnnen
Eltern kรถnnen sich tageweise abwechseln und die Betreuung flexibel organisieren. Ein gesetzlicher Anspruch, รผbrig gebliebene Tage von einem Elternteil auf den anderen zu รผbertragen, existiert jedoch nicht.
In der Praxis ist eine รbertragung mรถglich, wenn beide berufstรคtig und gesetzlich versichert sind und der Arbeitgeber des โรผbertragendenโ Elternteils zustimmt. Die Entscheidung liegt also im Einzelfall โ und beim Betrieb.
2026: Verlรคngerung auf dem Weg โ aber noch gesetzgeberischer Prozess
Ohne neue Regelung wรผrde das Recht automatisch auf den alten Umfang zurรผckfallen: zehn Tage pro Kind und Elternteil, bei mehreren Kindern maximal 25; Alleinerziehende hรคtten 20 beziehungsweise 50 Tage.
Die Bundesregierung hat jedoch im August 2025 beschlossen, die erhรถhten Kinderkrankentage fรผr das Jahr 2026 fortzuschreiben; ein entsprechender Gesetzentwurf (โGesetz zur Befugniserweiterung und Entbรผrokratisierung in der Pflegeโ) befindet sich im parlamentarischen Verfahren.
In den Gesetzesmaterialien ist die Fortschreibung der erhรถhten Tage fรผr 2026 ausdrรผcklich vorgesehen, verbunden mit dem Hinweis, dass eine Kommission den weiteren Bedarf und die finanzielle Tragfรคhigkeit der GKV-Leistungen bewerten soll. Bis zum endgรผltigen Beschluss gilt: Die hรถheren Kontingente sind sicher bis Ende 2025, fรผr 2026 zeichnet sich eine Verlรคngerung ab, formell entscheidet der Bundestag.
Debatte: Familienalltag, Arbeitswelt und Finanzierung
Befรผrworter der verlรคngerten Regelung verweisen auf anhaltend hohe Atemwegsinfekte bei Kindern, die Familien und Betriebe gleichermaรen treffen, sowie auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Kritisch diskutiert wird die Kostenwirkung fรผr die gesetzliche Krankenversicherung; die Bundesregierung beziffert fรผr 2026 einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag gegenรผber einem ersatzlosen Auslaufen. Der politische Kompromiss lautet daher: Verlรคngern โ und parallel evaluieren.
Fazit
Fรผr 2025 steht Familien spรผrbar mehr Zeit zur Verfรผgung, um kranke Kinder zu Hause oder bei stationรคren Behandlungen zu begleiten โ mit einem verlรคsslichen Einkommensersatz.
Wer Anspruch hat, wie hoch gezahlt wird und welche Nachweise nรถtig sind, ist klar geregelt. Fรผr 2026 deutet sich eine Verlรคngerung an; endgรผltig entscheidet der Gesetzgeber. Eltern sollten die Bescheinigungen zรผgig organisieren, den Arbeitgeber informieren und die individuellen Regeln ihrer Krankenkasse beachten. Bis dahin gilt: Die derzeit erhรถhten Kinderkrankentage sind Realitรคt โ und geben Planbarkeit in einem sensiblen Bereich des Familienlebens.




