Wer Bürgergeld bezieht, zahlt in dieser Zeit keine Rentenbeiträge. Das erhöht das Risiko von Altersarmut und kann wichtige Wartezeiten reißen. Gleichzeitig gilt seit 2023: Monate mit Bürgergeld zählen als Anrechnungszeiten in der Rente – gut für die 35-Jahres-Wartezeit, aber ohne Beiträge gibt es keine Entgeltpunkte und keine Chance auf die 45-Jahres-Wartezeit.
Inhaltsverzeichnis
Minijob: Pflicht zur Rentenversicherung – Befreiung möglich, aber riskant
Seit Jahren sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber 15 % pauschal in die Rentenversicherung, Beschäftigte steuern 3,6 % bei. Wer sich befreien lässt, spart den Eigenanteil – verzichtet aber auf Rentenpunkte und wichtige Ansprüche, etwa im Fall einer Erwerbsminderung.
Besonders wichtig: Die Befreiung ist für die Dauer des Minijobs bindend und nicht widerrufbar.
2025: 556-Euro-Grenze und Eigenanteil von 20,02 €
Die Minijob-Grenze ist dynamisch und liegt seit 1. Januar 2025 bei 556 €. Wer exakt 556 € verdient, zahlt bei bestehender RV-Pflicht 20,02 € Eigenanteil (3,6 %). Damit verbleiben 535,98 € Nettoauszahlung aus dem Minijob – und gleichzeitig fließen Beiträge auf dein Rentenkonto.
Bürgergeld-Anrechnung: Der Freibetrag bleibt – und das Jobcenter „trägt“ den Beitrag
Beim Bürgergeld gilt: 100 € Grundfreibetrag bleiben stets unangetastet. Vom Einkommen über 100 € bis 520 € sind 20 %, vom Anteil über 520 € bis 1.000 € sind 30 % anrechnungsfrei. Bei 556 € ergibt das unterm Strich 194,80 € Freibetrag. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung werden zusätzlich als Absetzbetrag berücksichtigt.
Entscheidest du dich für RV-Beiträge, erhöht sich dein Bürgergeld um deinen Eigenanteil – du hast im Monat genauso viel Geld wie ohne Beitrag, sicherst dir aber Rentenansprüche.
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Bescheid prüfenRechenblick: 556 € Minijob im Bürgergeld (vereinfacht)
TABELLE
Extra wichtig für den Schutz bei Erwerbsminderung
Eine Erwerbsminderungsrente setzt in der Regel 5 Jahre Versicherung und 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren voraus. Genau diese Pflichtbeiträge liefert der Minijob nur ohne Befreiung. Bürgergeld-Zeiten allein genügen dafür nicht.
Sonderfälle, die du kennen solltest
Privathaushalt statt Gewerbe: Im Haushalt-Minijob trägt der Arbeitgeber nur 5 % Pauschalbeitrag; der Arbeitnehmeranteil liegt dann bei 13,6 %. Der Eigenbeitrag ist höher – die strategische Abwägung bleibt aber gleich: Wer kann, sollte die Pflichtbeiträge zahlen.
Mindestbeitragsbemessung: Verdient jemand im Minijob unter 175 €, gelten für die Rentenversicherung Mindestwerte. Dann fällt der Arbeitnehmeranteil relativ höher aus, weil bis 175 € aufgestockt wird. Das trifft zwar seltener zu, sollte aber eingeplant werden.
Darf das Jobcenter zur Befreiung drängen?
Die Entscheidung liegt allein bei dir. Das Jobcenter darf die Befreiung nicht verlangen und muss Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung als Absetzbetrag berücksichtigen – doppelt anrechnen darf es sie nicht. Wer auf Druck unterschreibt, schadet sich dauerhaft, denn die Befreiung ist während des Minijobs nicht rückholbar.
Zusammenfassung
Wer Bürgergeld bezieht und nebenher im Minijob arbeitet, fährt in aller Regel besser ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Du hast im Monat kein Geld weniger, sicherst dir aber Rentenpunkte, Wartezeiten und Schutz – genau das, was später über eine Rente oberhalb des Existenzminimums entscheiden kann.