Der Oktober 2025 bringt für Ruheständlerinnen und Ruheständler vor allem praktische Neuerungen im Zahlungsverkehr, klare Termine bei Rentenauszahlungen – inklusive regionaler Feiertags-Effekte – sowie Übergangsregeln, die bis in den Dezember hineinreichen. Zugleich läuft die Digitalisierung im Gesundheitswesen in eine neue Phase. Der Überblick – verständlich, einordnend und mit konkreten Daten.
Inhaltsverzeichnis
Rentenauszahlung: Monatsende – mit Feiertags-Vorzug in vielen Ländern
Grundsätzlich gilt: Wer seine Rente seit April 2004 bezieht, erhält die Zahlung nachschüssig am letzten Bankarbeitstag des Monats; Bestandsrenten mit Beginn vor dem 1. April 2004 werden vorschüssig am letzten Bankarbeitstag des Vormonats überwiesen. Das bestätigt die Deutsche Rentenversicherung in ihren offiziellen Informationen.
Im Oktober fällt der reguläre Zahltag vieler Renten in Ländern mit Reformationstag auf den 31. Oktober als Feiertag. Dort wird die Überweisung einen Werktag vorgezogen – also auf Donnerstag, den 30. Oktober 2025.
Das betrifft u. a. Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. In Ländern ohne Feiertag bleibt es beim 31. Oktober.
Falschmeldungen entkräftet: PSD3 ändert an Rentenzahlungen nichts
Rund um den 1. Oktober kursierten Gerüchte, Renten könnten wegen neuer EU-Vorgaben nicht mehr überwiesen werden. Richtig ist: Mit der EU-Zahlungsrichtlinie PSD3 sowie den begleitenden Regeln zum „Abgleich von Name und IBAN“ verschärft die EU den Schutz vor Fehlüberweisungen und Betrug.
Für Rentenzahlungen greift jedoch eine wichtige Entscheidung: Die Deutsche Rentenversicherung verzichtet bei ihren Sammelüberweisungen auf die Namensprüfung, Renten fließen also weiter wie gewohnt – auch bei kleineren Namensabweichungen.
Echtzeitüberweisung wird Standard – was das für Rentner bedeutet
Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister im Euroraum nicht nur Instant-Zahlungen empfangen, sondern auch versenden können; gleichzeitig wird die Empfängerprüfung („Verification of Payee“) verpflichtend.
Für Rentner ist das vor allem bei eigenen Überweisungen relevant: Geld kann nun EU-weit binnen Sekunden ankommen, Zusatzentgelte gegenüber normalen SEPA-Überweisungen sind nicht mehr erlaubt. Die Verpflichtung betrifft Banken, nicht die Rentenversicherung – sie beschleunigt aber viele Alltagsvorgänge.
Barauszahlung der Rente läuft aus – bis 30. Oktober Kontoverbindung melden
Die Möglichkeit, Renten bar per „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ abzuholen, endet zum Dezember 2025. Wer bisher ohne Konto auskam, sollte bis zum 30. Oktober 2025 eine Kontoverbindung mitteilen. Wer den Termin versäumt, riskiert eine vorübergehende Unterbrechung – das Geld wird aber verwahrt und nachgemeldet. Details nennt die Rentenversicherung in ihrer aktuellen Mitteilung.
Erwerbsminderungs-Zuschlag: Oktober-Zahlung kommt Mitte des Monats – ab Dezember integriert
Für rund drei Millionen Menschen mit älteren Erwerbsminderungsrenten wird der Zuschlag noch bis einschließlich November getrennt von der Monatsrente ausgezahlt – in der Regel zwischen dem 10. und 20. des Monats.
Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag automatisch in die laufende Rente eingerechnet; Grundlage ist dann nicht mehr der Zahlbetrag, sondern die persönlichen Entgeltpunkte. Für Oktober bleibt es bei der separaten Gutschrift zur Monatsmitte.
Digitalisierung im Gesundheitswesen: ePA-Nutzung für Praxen seit 1. Oktober Pflicht
Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Ärztinnen, Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen und mit Behandlungsdaten befüllen. Versicherte bekommen die ePA seit 15. Januar 2025 grundsätzlich automatisch im Opt-Out-Verfahren bereitgestellt; wer nicht will, kann widersprechen. Für Rentner erleichtert das u. a. Medikationsübersichten, Arztwechsel und Notfall-Infos.
Lebensnachweis nur in bestimmten Fällen – Frist 17. Oktober beachten
Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in Deutschland müssen grundsätzlich keinen Lebensnachweis erbringen. Wer im Ausland lebt oder bestimmte Konstellationen hat, erhält hingegen jährlich Post vom Renten Service. Für den Lebensnachweis 2025 nennt der Renten Service den 17. Oktober als Frist; der Nachweis kann klassisch per Formular oder digital (mit POSTIDENT) erbracht werden.
Erinnerung: Die Juli-Erhöhung steckt im Oktober-Betrag bereits drin
Die allgemeine Rentenanpassung um 3,74 Prozent zum 1. Juli 2025 gilt natürlich weiterhin; der aktuelle Rentenwert beträgt seitdem 40,79 Euro pro Entgeltpunkt. Eine separate Oktober-Anhebung gibt es nicht – die Erhöhung ist bereits in den Überweisungen seit Juli berücksichtigt.
Wer im Oktober regulär in Rente starten kann
Nicht zuletzt betrifft der Oktober auch neue Rentenbeginne: Je nach Rentenart und Geburtsdatum können weitere Jahrgänge jetzt abschlagsfrei oder – bei vorzeitigem Start – mit Abschlag in die Rente wechseln.
Eine redaktionelle Übersicht zu den maßgeblichen Geburtsdaten und Rentenarten bietet t-online; entscheidend bleibt stets der individuelle Versicherungsverlauf und die konkrete Rentenart.
Fazit
Für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ist der Oktober vor allem ein Monat der Zahlungs- und Prozessänderungen: Die Rente kommt pünktlich – in vielen Ländern wegen des Reformationstags einen Werktag früher –, das Instant-Payment-Zeitalter startet im Alltag, die Barauszahlung läuft aus, und der EM-Zuschlag bleibt vorerst als separate Mitte-Monats-Zahlung.
Wer eine ePA hat, profitiert von der nun verpflichtenden Nutzung in Praxen. Wichtig bleiben zwei Fristen: 30. Oktober für die Konto-Meldung bei bisheriger Barauszahlung – und 17. Oktober für den Lebensnachweis, sofern man zur Abgabe aufgefordert wurde