Ab dem 1. Januar 2026 treten neue Leitwerte für den Kindesunterhalt in Kraft. Die Düsseldorfer Tabelle wird angepasst. Eltern mit Unterhaltspflichten zahlen dadurch in vielen Fällen etwas mehr. Gleichzeitig steigt das Kindergeld voraussichtlich erneut.
Dadurch sinken die tatsächlichen Zahlbeträge etwas. Sie erfahren hier die erwarteten Werte, die Logik der Berechnung und worauf Sie jetzt achten sollten. Alle Zahlen sind eine seriöse Vorschau. Die endgültigen Tabellen veröffentlicht das OLG Düsseldorf voraussichtlich im Dezember 2025.
Inhaltsverzeichnis
Mindestunterhalt 2026: Moderater Anstieg nach Altersstufen
Der Mindestunterhalt für Minderjährige soll in allen Altersgruppen leicht steigen. Die Werte orientieren sich an der Mindestunterhalts-Verordnung. Diese bildet den unteren Bedarf ab. Aus ihr leiten die Gerichte die Tabelle jährlich ab.
Voraussichtliche Bedarfssätze ab 01.01.2026
(Prognose bis zur offiziellen Bekanntgabe)
Altersstufe | Mindestunterhalt 2026 (pro Monat) |
0–5 Jahre | 486€ |
6–11 Jahre | 558€ |
12–17 Jahre | 653€ |
Für volljährige Kinder ist ebenfalls eine Erhöhung zu erwarten. Konkrete Beträge folgen mit der Veröffentlichung der Tabelle. Bis dahin bleiben die oben genannten Werte eine fundierte Orientierung.
Warum die Sätze steigen: Preisniveau und Regelüberprüfung
Die Anpassung gleicht gestiegene Lebenshaltungskosten aus. Das Familienrecht sieht regelmäßige Überprüfungen vor. Grundlage sind Preisentwicklung und Bedarf. Die Anhebung fällt 2026 voraussichtlich moderat aus. Für die jüngste Gruppe erhöht sich der Mindestbedarf nur um wenige Euro. Das dämpft die Mehrbelastung, schafft aber Planungssicherheit.
So lesen Sie die Tabelle: Einkommensgruppen und Altersstufen
Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet Altersstufen und Nettoeinkommen. Sie ist eine Leitlinie der Oberlandesgerichte. Sie gilt nicht als Gesetz, wird aber breit angewendet. Aus dem Nettoeinkommen ergibt sich eine Einkommensgruppe.
Diese Gruppe bestimmt den Tabellenbedarf. Vom Tabellenbedarf ziehen Sie das Kindergeld ab. Daraus entsteht Ihr Zahlbetrag. So rechnen Jugendämter und Gerichte täglich.
Selbstbehalt: Schutz des Existenzminimums
Der Selbstbehalt schützt den Unterhaltspflichtigen. Er sichert das eigene Existenzminimum. Für 2025 liegen die Sätze bei 1.450 € für Erwerbstätige. Nichterwerbstätige haben 1.200 € Selbstbehalt. Für 2026 sind aktuell keine Änderungen bekannt. Bestätigte Werte folgen mit der neuen Tabelle.
Selbstbehalt (Orientierung)
Status | Werte |
Erwerbstätig | Selbstbehalt 2025: 1.450 €; Erwartung 2026: unverändert erwartet |
Nichterwerbstätig | Selbstbehalt 2025: 1.200 €; Erwartung 2026: unverändert erwartet |
Bleiben die Sätze unverändert, wirkt sich das auf Herabstufungen kaum aus. Steigen die Sätze, kann eine Neubewertung nötig werden. Prüfen Sie Bescheide daher zum Jahreswechsel.
Kindergeld 2026: Anrechnung senkt den Zahlbetrag
Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Bei Minderjährigen erfolgt die Anrechnung zur Hälfte. Dadurch reduziert sich der Zahlbetrag direkt. Für Volljährige wird das Kindergeld vollständig gegengerechnet.
Eine Erhöhung des Kindergeldes mindert also Ihre Zahlung spürbar. Das stabilisiert den Zahlbetrag trotz höherer Bedarfssätze. Planen Sie diesen Effekt in Ihrer Haushaltsrechnung ein.
Rechenlogik Schritt für Schritt: Aus Bedarf wird Zahlbetrag
Sie wählen die passende Einkommensgruppe. Dann lesen Sie den Bedarf ab. Anschließend ziehen Sie das hälftige Kindergeld ab. Daraus ergibt sich der Zahlbetrag. Rundungen und Feinheiten folgen der endgültigen Tabelle. Solange diese fehlt, dienen die unten stehenden Werte als transparente Vorschau.
Beispielrechnung 2026 bei Einkommen bis 2.100 €
(Einstiegsgruppe, Prognose; hälftige Kindergeldanrechnung angenommen)
Altersstufe | Details |
---|---|
0–5 Jahre | Tabellenbedarf 2026: 486 €; Abzug hälftiges Kindergeld: −129,50 €; Vorauss. Zahlbetrag: 356,50 € |
6–11 Jahre | Tabellenbedarf 2026: 558 €; Abzug hälftiges Kindergeld: −129,50 €; Vorauss. Zahlbetrag: 428,50 € |
12–17 Jahre | Tabellenbedarf 2026: 653 €; Abzug hälftiges Kindergeld: −129,50 €; Vorauss. Zahlbetrag: 523,50 € |
ab 18 Jahre | Tabellenbedarf 2026: folgt; Abzug volles Kindergeld: −259 €; Vorauss. Zahlbetrag: folgt |
Die endgültigen Cent-Beträge können leicht abweichen. Das passiert durch Rundungen und Gruppengrenzen. Warten Sie bei strittigen Fällen die offizielle Tabelle ab.
Einkommensgruppen: Wann sich eine Höherstufung ergibt
Die Tabelle umfasst fünfzehn Einkommensgruppen. Höhere Gruppen führen zu höheren Bedarfen. Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen. Davon gehen berufsbedingte Aufwendungen ab. Ebenfalls relevant sind Schulden mit rechtlichem Vorrang.
Unterhalt für weitere Kinder kann ebenfalls zu Abzügen führen. Lassen Sie das Einkommen korrekt bereinigen. Dann vermeiden Sie unnötige Streitpunkte.
Mehrbedarf, Sonderbedarf und individuelle Absprachen
Die Tabelle deckt den Regelbedarf ab. Zusätzlich kommen Einzelfälle vor. Brillen, Klassenfahrten oder hohe Fahrtkosten können Sonderbedarf sein. Mehrbedarf entsteht zum Beispiel bei Nachhilfe oder Krankheit. Solche Positionen verlangen Nachweise.
Sie lassen sich nicht pauschal abhandeln. Vereinbaren Sie klare Regelungen im Titel oder in einer Vereinbarung. Das senkt Konflikte und spart Zeit.
Praxis: Was Sie zum Jahreswechsel tun sollten
Prüfen Sie bestehende Titel und Jugendamtsurkunden. Passt die neue Stufe noch? Passen die Beträge noch? Aktualisieren Sie Zahlungen zum 1. Januar 2026. Dokumentieren Sie Anpassungen sauber.
Nutzen Sie einen Unterhaltsrechner mit den neuen Werten. Stimmen Sie Besonderheiten zeitnah ab. So vermeiden Sie Rückstände und Mahnungen.
Was feststeht und was noch offen ist
Fest steht: Der Mindestunterhalt steigt voraussichtlich moderat. Ebenfalls fest steht: Das Kindergeld wird angerechnet und mindert den Zahlbetrag. Offen sind die finalen Werte für Volljährige. Offen sind auch mögliche Detailänderungen der Gruppen.
Spätestens mit der Veröffentlichung des OLG Düsseldorf liegen alle Zahlen vor. Bis dahin behalten Sie mit den Prognosewerten eine verlässliche Richtung.
Kleine Erhöhung, klare Rechenwege, rechtzeitig handeln
Die Anpassung 2026 bleibt überschaubar. Der Zahlbetrag steigt nicht im gleichen Maß wie der Bedarf. Die Anrechnung des Kindergeldes bremst den Effekt. Wichtig bleiben saubere Berechnungen und korrekte Einstufungen. Wenn Sie betroffen sind, prüfen Sie Titel und Zahlwege jetzt. So starten Sie geordnet ins neue Jahr und vermeiden Streit.