Arbeitslosengeld: Sperrzeit bei Kündigung mit diesen Gründen vermeiden

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Wenn Sie so krank sind, dass Ihre Arbeit Ihnen zunehmend zu schaffen macht, dann denken Sie früher oder später über eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen nach. Das gilt besonders dann, wenn Ihr behandelnder Arzt Ihnen dazu rät. Sie sollten jedoch, bevor Sie diesen Schritt gehen, einiges beachten.

Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Eine Eigenkündigung führt beim Anspruch auf Arbeitslosengeld zu einer Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen. Die Bundesagentur für Arbeit begründet dies damit, dass Sie den Zustand der Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben.

Die Sperrzeit gilt allerdings nicht, wenn Sie wichtige Gründe für die Eigenkündigung nachweisen können. Eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen ist ein solcher wichtiger Grund, aber nur, wenn Sie diesen gesundheitlichen Zustand belegen und am besten zusätzlich klarstellen, dass mögliche Alternativen sich als erfolglos erwiesen haben.

Prüfen Sie die Alternativen

Wenn Ihnen Ihre Gesundheit in Ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis zu schaffen macht, dann bedeutet dies nicht immer, dass Sie kündigen müssen. Sie sollten mit dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat und gegebenenfalls auch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht mögliche Alternativen zur Kündigung besprechen.

Vielleicht lässt sich die Arbeit anders organisieren, vielleicht kann Ihr Arbeitgeber Ihnen auch eine weniger belastende Stelle in Ihrer Firma anbieten oder Sie haben die Möglichkeit, im Home-Office tätig zu sein. Jede individuelle Situation ist unterschiedlich, aber das Gespräch über die Probleme sollte immer vor einer Kündigung stehen.

Vertrauen Sie dem Arzt nicht blind

Nehmen wir an, Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen nicht nur ein Attest aus, sondern sieht die Ursache Ihrer gesundheitlichen Probleme auch eindeutig in Ihrem Job und rät Ihnen zur Kündigung wie zu einem Wechsel des Arbeitgebers. Dann sollten Sie dem nicht sofort folgen, sondern sich absichern, indem Sie einen weiteren Facharzt aufsuchen, sich also eine zweite Meinung einholen.

Anhörung durch den Betriebsrat

Paragraf 102 des Betriebsverfassungsgesetzes gibt dem Betriebsrat ein Anhörungsrecht bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Dieses Recht gilt auch bei einer Eigenkündigung auf ärztlichen Rat, und Sie sollten es in Anspruch nehmen.

Der Betriebsrat prüft dann unter anderem, ob der Arbeitgeber aktiv nach Alternativen zur Kündigung gesucht hat, oder versucht hat, die Arbeitsbedingungen zu ändern. Dabei sucht der Betriebsrat in der Regel auch selbst nach Möglichkeiten, eine Kündigung zu vermeiden.

Kündigung auf ärztlichen Rat ist ein wichtiger Grund

Wenn Sie schließlich auf ärztlichen Rat eigenständig kündigen, dann kann dies nach Entscheidung des Bundessozialgerichts einen wichtigen Grund darstellen und eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhindern. (B 11 AL 1/11 R).

Allerdings liegt die Beweislast, dass ein wichtiger Grund vorliegt, im Fall einer Eigenkündigung bei Ihnen.

Der ärztliche Befund hat dann eine wesentliche Bedeutung, denn diese wird von der Agentur für Arbeit geprüft. Deshalb sollte die Bescheinigung des Arztes wasserdicht aufschlüsseln, warum Ihnen wegen Ihrer gesundheitlichen Beschwerden Ihre Tätigkeit nicht mehr zumutbar ist.

Arbeitsunfähigkeit verschafft eine Atempause

Sie können sich erst einmal arbeitsunfähig melden. Dann erhalten Sie für die ersten sechs Wochen die volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und danach Krankengeld.

In dieser Zeit können Sien in aller Ruhe darüber nachdenken und mit Ihrem Arzt besprechen, ob eine Kündigung angebracht ist, oder ob es Alternativen gibt. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber in dieser Zeit kündigt, ist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vom Tisch.

Kurz und knapp

Eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen sollte gut überlegt sein. Auch auf ärztlichen Rat hin sollten Sie die Entscheidung keinesfalls vorschnell fällen – selbst wenn Ihnen in der konkreten Situation der Zustand unerträglich erscheint.

Vielmehr sollten Sie genau die Möglichkeiten prüfen, die außer einer Kündigung in Frage kommen, um Ihre Gesundheit wiederherzustellen und diese mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat besprechen. Außerdem sollten Sie immer zumindest einen zweiten Arzt kontaktieren, um eine weitere professionelle Stimme anzuhören.