Keine EM-Rente und auf dem Schreibtisch entschieden: Volle Erwerbsfähigkeit trotz Bettlägerigkeit

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Eine damals 39-jährige Frau leidet an einer seltenen Krankheit, dem Chronisches Fatigue-Syndrom. Obwohl sie den größten Tag des Tages liegend verbringen musste, erklärte die Deutsche Rentenversicherung für voll erwerbsfähig.

Erschöpfung ohne Erholung

Alle Menschen sind erschöpft nach einer Anstrengung. Wenn wir uns ausruhen, erholen wir uns und sind wider leistungsfähig. Bei der Myalgischen Enzephalomyelitis, dem Chronischen Fatigue-Syndrom sieht das anders aus.

Die Betroffene leidet an Muskelschmerzen, Konzentrations- und Gleichgewichtsproblemen und das ständig. Seit 2019 konnte sie deshalb ihrem Beruf als Erzieherin nicht mehr nachgehen.

Rentenkasse sieht volle Erwerbsfähigkeit

2024 erhielt sie einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung, dass sie keinen Anspruch mehr auf Erwerbsminderungsrente habe: Nach unserer medizinischen Beurteilung können Sie wieder mindestens sechs Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein.“

Zustand unverändert

Die Einschätzung der Rentenversicherung kam für die Betroffene völlig unerwartet.

Denn ihr Gesundheitszustand hatte sich seit Jahren nicht verändert, was bei dieser Erkrankung auch kaum möglich ist. Dies ist auch durch ärztliche Befunde bestätigt. Es ist ihr kaum möglich, die Wohnung zu verlassen, und einfachste Pflegemaßnahmen sind für sie mit Qualen verbunden.

Leistungsunfähig auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt

Aufgrund ihrer Einschränkungen ist sie schwerbehindert mit einem anerkannten Grad von 90 und hat mit dem Pflegegrad 4 die zweithöchste Einstufung.

Offiziell bescheinigt ist eine Bettlägerigkeit von 97 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit stellte eine „Leistungsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“. Damit wäre sie nach den Kriterien der Deutschen Rentenversicherung voll erwerbsgemindert.

Wie kommt die Entscheidung zustande?

Der Anwalt der Betroffenen geht davon aus, dass die Rentenversicherung des Ende der Erwerbsminderung „auf dem Schreibtisch“ entschieden hätte. Eine zeitnahe ärztliche Untersuchung durch die Rentenversicherung fand nicht statt.

Ein Bekannter der Erkrankten rief bei der Deutschen Rentenversicherung an und verwies dabei auf das Gutachten der Bundesagentur für Arbeit. Am nächsten Tag änderte die Rentenkasse ihren Bescheid und bewilligte erst einmal die Erwerbsminderungsrente weiter – allerdings nur bis Ende 2025.

Klage vor dem Sozialgericht

Für die Betroffene bleibt eine existentielle Unsicherheit in ihrer Lebensplanung, und dies zusätzlich zu einer Erkrankung, die selbst elementare Alltagstätigkeiten unmöglich macht. Sie muss fürchten, Ende dieses Jahres im Nichts zu stehen.

Sie hat jetzt Klage vor dem Sozialgericht eingelegt, um einen weitergehenden Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente durchzusetzen. Auch der juristische Weg ist für sie mit unzumutbaren Strapazen verbunden. So musste erst ihr Anwalt dem Gericht erklären, dass sie nicht transportfähig ist und sich deshalb keiner Untersuchung außerhalb ihrer vier Wände unterziehen kann.

Die umfassende Leistungsunfähigkeit wird so absurderweise auch noch zu einem Hindernis dabei, die Erwerbsminderung offiziell feststellen zu lassen.