Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers nach sechs Wochen endet. Gezahlt wird grundsätzlich ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit und – wegen derselben Krankheit – maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die Zahlung erfolgt für Kalendertage, also inklusive Wochenenden und Feiertagen.
Wie wird das Krankengeld berechnet?
Bemessungsgrundlage ist das regelmäßige beitragspflichtige Arbeitsentgelt: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttolohn, darf aber 90 Prozent des Nettoentgelts nicht überschreiten; zusätzlich gilt ein gesetzlicher Tageshöchstbetrag.
Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) fließen in die Bemessung ein. 2025 liegt der Höchstbetrag bei 128,63 € pro Kalendertag (≈ 3.858,90 € in einem 30-Tage-Monat).
22.000 € netto – was bedeutet das für die Obergrenze?
Wer zuletzt 2.000 € Nettoarbeitsentgelt hatte, kann brutto (also vor Sozialabgaben auf das Krankengeld) höchstens 90 % davon, also 1.800 € im Monat, als Krankengeld erhalten – sofern nicht bereits die 70-Prozent-vom-Brutto-Regel darunter liegt.
In der Praxis ist bei typischen Einkommen die 90-Prozent-Netto-Grenze meist der maßgebliche Deckel. Der gesetzliche Tageshöchstbetrag von 128,63 € spielt bei 2.000 € netto keine Rolle, denn 1.800 € entsprechen rund 60 € pro Tag und liegen deutlich darunter.
Welche Abzüge noch kommen – und warum „brutto“ ≠ „ausgezahlt“
Vom ermittelten Krankengeld werden Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung abgezogen.
Der Pflegebeitrag liegt 2025 grundsätzlich bei 3,6 % insgesamt; davon trägt der Arbeitnehmer regulär 1,8 %, bei Kinderlosen erhöht sich der Arbeitnehmeranteil um 0,6 Prozentpunkte auf 2,4 %. Beiträge zur Krankenversicherung fallen auf das Krankengeld selbst nicht an.
Konkrete Rechnung für 2.000 € netto
Unterstellt, dass die 90-Prozent-Grenze greift, ergibt sich brutto Krankengeld von 1.800 € pro Monat. Davon gehen – je nach Pflegestatus – die Arbeitnehmeranteile ab.
Für Eltern (PV-Arbeitnehmeranteil typischerweise 1,8 %):
1.800 € minus 9,3 % RV (167,40 €), minus 1,3 % AV (23,40 €), minus 1,8 % PV (32,40 €) ergibt 1.576,80 € monatlich. Pro Kalendertag sind das etwa 52,56 € bei 30 Tagen.
Für Kinderlose (PV-Arbeitnehmeranteil 2,4 %): 1.800 € minus 9,3 % RV (167,40 €), minus 1,3 % AV (23,40 €), minus 2,4 % PV (43,20 €) ergibt 1.566,00 € monatlich, also rund 52,20 € pro Tag.
Die genannten Prozentsätze und Abschläge gelten innerhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen. Bei den hier relevanten Beträgen werden diese Grenzen nicht erreicht.
Tabelle: So hoch ist das Krankengeld bei Höhe des Gehalts
Hier eine Tabelle – Monats-Netto und das theoretische Krankengeld (brutto, Obergrenze) nach 90 % vom Netto, gedeckelt durch den Tageshöchstbetrag 2025 (128,63 € → 3.858,90 € pro 30-Tage-Monat). Abzüge für RV/AV/PV sind hier nicht berücksichtigt.
Nettoeinkommen (€/Monat) | Krankengeld (brutto, Obergrenze; €/Monat) |
1.200 | 1.080,00 |
1.300 | 1.170,00 |
1.400 | 1.260,00 |
1.500 | 1.350,00 |
1.600 | 1.440,00 |
1.700 | 1.530,00 |
1.800 | 1.620,00 |
1.900 | 1.710,00 |
2.000 | 1.800,00 |
2.100 | 1.890,00 |
2.200 | 1.980,00 |
2.300 | 2.070,00 |
2.400 | 2.160,00 |
2.500 | 2.250,00 |
2.600 | 2.340,00 |
2.700 | 2.430,00 |
2.800 | 2.520,00 |
2.900 | 2.610,00 |
3.000 | 2.700,00 |
3.100 | 2.790,00 |
3.200 | 2.880,00 |
3.300 | 2.970,00 |
3.400 | 3.060,00 |
3.500 | 3.150,00 |
3.600 | 3.240,00 |
3.700 | 3.330,00 |
3.800 | 3.420,00 |
3.900 | 3.510,00 |
4.000 | 3.600,00 |
4.100 | 3.690,00 |
4.200 | 3.780,00 |
4.300 | 3.858,90 |
4.400 | 3.858,90 |
4.500 | 3.858,90 |
4.600 | 3.858,90 |
4.700 | 3.858,90 |
4.800 | 3.858,90 |
4.900 | 3.858,90 |
5.000 | 3.858,90 |
Obergrenzen und Rechengrößen 2025
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2025 bei 5.512,50 € im Monat, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.050 € im Monat. Daraus folgt rechnerisch das genannte Höchst-Krankengeld von 128,63 € pro Tag. Wer deutlich mehr verdient, bekommt also trotz höherem Gehalt nicht mehr Krankengeld als diesen Höchstwert.
Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Es erhöht den persönlichen Steuersatz auf die übrigen – steuerpflichtigen – Einkünfte des Jahres. Bei insgesamt mehr als 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr besteht regelmäßig Abgabepflicht für die Einkommensteuererklärung.
Wovon Ihre individuelle Höhe außerdem abhängt
Für die konkrete Berechnung prüft die Kasse Ihr Regelentgelt aus dem letzten abgerechneten Zeitraum (mindestens vier Wochen) und berücksichtigt auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Unterschiede beim Familienstand, der Steuerklasse oder bei Zuschlägen beeinflussen das Verhältnis von Brutto zu Netto – und damit, ob die 70-Prozent- oder die 90-Prozent-Grenze maßgeblich wird. Da das Krankengeld kalendertäglich gezahlt wird, schwanken Monatsbeträge mit der Anzahl der Tage.
Bei einem Netto von 2.000 € liegt das brutto Krankengeld in aller Regel bei 1.800 € im Monat. Ausgezahlt werden – nach Abzug der Arbeitnehmeranteile zu Rente, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung – rund 1.567 € bis 1.577 € pro Monat, je nachdem ob Kinderzuschläge in der Pflegeversicherung entfallen oder der Kinderlosenzuschlag greift.
Beginn, Dauer und Obergrenzen sind gesetzlich klar definiert; für exakte Werte im Einzelfall sind die individuellen Entgelt- und Familienverhältnisse entscheidend.
Quellen (Auswahl): § 47 SGB V; Informationen und Rechentools der AOK und TK zu Höhe und Höchstbetrag 2025; GKV-Spitzenverband/VDEK zu Höchst-Krankengeld; Rechengrößen 2025 (Beitragsbemessungsgrenzen) der TK.