Der August bringt für Rentner vor allem einen früheren Zahltag, Stichtage für neue Renteneintritte und eine wichtige Stellschraube bei der Erwerbsminderungsrente. Sie erfahren, wann die Rente im August eingeht, wer ab August regulär oder vorzeitig in Rente kann und was die Zurechnungszeit bei neuen EM-Renten bedeutet. Prüfen Sie Ihre Bescheide und Fristen jetzt. So vermeiden Sie Abzüge und versäumte Starttermine.
Inhaltsverzeichnis
Rentenzahlung kommt im August früher
Die gesetzliche Rente wird in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Monats überwiesen. Der 31. August 2025 ist ein Sonntag, der 30. August ein Samstag. Damit gilt der Freitag, 29. August 2025, als letzter Bankarbeitstag. Die Rente geht daher zwei Tage früher auf den Konten ein.
Für nachschüssige Zahlungen (Monat wird am Monatsende gezahlt) betrifft das die August-Rente. Bei vorschüssigen Zahlungen (Vorauszahlung für den Folgemonat) ist der 29. August die Überweisung der September-Rente. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und Bescheide, ob Ihre Zahlungsweise „vorschüssig“ oder „nachschüssig“ hinterlegt ist.
Pflegeversicherungsbeitrag: richtigen Satz beachten
Die Deutsche Rentenversicherung behält den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung von der Bruttorente ein. Der individuelle Satz richtet sich unter anderem nach Ihrer Elterneigenschaft und – bei jüngeren Eltern – nach der Zahl der Kinder. Liegt bei Ihnen eine ermäßigte Beitragshöhe vor (Elterneigenschaft), muss diese in der Rentenabrechnung korrekt berücksichtigt sein.
Ihr To-do: Prüfen Sie die Abrechnung ab August. Fehlt die Ermäßigung, reichen Sie den Nachweis der Elterneigenschaft bei Ihrer Krankenkasse nach. Die Kasse meldet den korrekten Satz an die Rentenversicherung. So vermeiden Sie zu hohe Abzüge.
Wer ab August 2025 neu in Rente kann
Die Rentenarten starten zu unterschiedlichen Altersgrenzen. Entscheidend sind Geburtsdatum, Wartezeiten (Beitragsjahre) und Abschläge bei vorzeitigen Starts. Die wichtigsten Fälle:
Regelaltersrente (ohne Abschläge)
Für den Jahrgang 1959 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 2 Monaten. Wer im Juni 1959 geboren wurde, erreicht diese Grenze zwischen 1. und 30. August 2025 und kann erstmals regulär in Rente gehen – sofern alle Versicherungszeiten erfüllt sind.
Besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit)
Für den Jahrgang 1961 liegt das früheste Rentenalter bei 64 Jahren und 6 Monaten (ohne Abschläge). Februar 1961-Geborene erreichen diese Marke im August 2025. Voraussetzung sind mindestens 45 anrechenbare Jahre.
Langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit, mit Abschlag)
Der Start ist ab 63 Jahren möglich – mit lebenslangen Abschlägen. Beim Jahrgang 1962 beträgt der Abschlag bei Start mit 63 in der Regel 13,2 %. August 1962-Geborene können daher ab August 2025 starten, wenn die 35 Jahre erfüllt sind.
Schwerbehinderte Menschen (GdB ≥ 50)
Mit anerkannter Schwerbehinderung ist die Altersrente früher möglich. Für den Jahrgang 1963 liegt die frühestmögliche Altersgrenze (mit Abschlägen, bis zu 10,8 %) im Bereich von 61 Jahren und 10 Monaten. Oktober 1963-Geborene erreichen diese Marke im August 2025. Ob ein Vertrauensschutz greift, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie das Datum vorab berechnen.
Erwerbsminderungsrente: Zurechnungszeit steigt stufenweise
Beginnt eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ab August 2025, gilt eine höhere Zurechnungszeit. Die Zurechnungszeit simuliert rentenrechtlich weitere Arbeitsjahre bis zu einem gesetzlich definierten Alter. 2025 endet diese Zeit grundsätzlich bei 66 Jahren und 2 Monaten.
Das erhöht die Entgeltpunkte neuer EM-Renten und damit die Rentenhöhe – im Rahmen der individuellen Berechnung. Die Zurechnungszeit steigt stufenweise weiter, bis sie 2031 das 67. Lebensjahr erreicht. Prüfen Sie Ihren Bescheid genau: Stimmen Endalter der Zurechnungszeit, Bewertungszeiten und Zurechnungsmonate?
EM-Rentenzuschlag: Übergangsregel beachten
Bestandsfälle der EM-Rente erhalten weiterhin einen Zuschlag nach Übergangsrecht. Die Auszahlung erfolgt separat zur Hauptzahlung. Ab Dezember 2025 greift nach aktueller Rechtslage eine Dauerregelung, die den Zuschlag in die Rente integriert.
Wichtig ist, dass Sie Bescheid und Zahlungseingänge vergleichen: Ist der Monatsbetrag korrekt? Stimmen Zeiträume und Berechnungsgrundlagen? Bei Abweichungen legen Sie schriftlich Widerspruch ein und fordern eine Neuberechnung.
So vermeiden Sie Fehler im August
- Zahltag sichern: Erwartete Zahlung am 29. 08. 2025 prüfen (Valuta kann bankabhängig variieren).
- Bescheide abgleichen: Stimmen Zahlungsweise, Pflegebeitrag, Abschläge und Zurechnungszeit?
- Starttermin klären: Lassen Sie sich Ihren frühestmöglichen Rentenbeginn schriftlich berechnen. Das verhindert Fehlmonate und unnötige Abschläge.
Elterneigenschaft nachmelden: Fehlt die Ermäßigung beim Pflegebeitrag, Nachweis bei der Kasse einreichen.
Zusammenfassung
Im August 2025 zählt vor allem der frühere Zahltag und der präzise Blick in den Bescheid. Wer jetzt Geburts- und Wartezeiten korrekt einordnet, startet zum optimalen Termin. Neue EM-Rentner profitieren von der höheren Zurechnungszeit. Kontrollieren Sie Beiträge und Zahlungsweise. So sichern Sie Ihre Ansprüche – ohne spätere Korrekturschleifen.