Wenn Sie mindestens 50 Jahre alt sind und es wahrscheinlich ist, dass Sie bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn 35 Wartejahre erreichen, können Sie der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sogenannte Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI leisten – umgangssprachlich: „Rentenpunkte kaufen“.
Diese Sonderform der freiwilligen Beiträge (§ 7 SGB VI) dient ausschließlich dazu, die Abschläge einer vorgezogenen Altersrente (0,3 % pro Monat; maximal 14,4 %) ganz oder teilweise auszugleichen.
Wichtig: Ausgleichszahlungen sind zweckgebunden. Wer sie nicht (mehr) zum Abschlagsausgleich benötigt, hat dennoch nichts verloren: Die eingezahlten Beträge wirken dann wie normale zusätzliche Entgeltpunkte und erhöhen dauerhaft die Rente.
Inhaltsverzeichnis
Können Sie Entgeltpunkte kaufen, wenn Sie bereits in den Ruhestand getreten sind?
Ja – aber es kommt auf die Art der Rente an:
Rentenstatus | Was ist möglich? |
Vollrente vor Regelalter | Ausgleichszahlungen: ❌ · Freiwillige Beiträge: ✅ bis Regelaltersgrenze |
Vollrente ab Regelalter | Ausgleichszahlungen: ❌ · Freiwillige Beiträge: ❌ (§ 7 Abs. 2 SGB VI) |
Teilrente (10–99,99 %) | Ausgleichszahlungen: – (kein Abschlag) · Freiwillige Beiträge: ✅ auch nach Regelalter |
Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, ist zudem pflichtversichert. Diese Pflichtbeiträge erhöhen die laufende Rente jeden Monat um 0,5 % (Flexi‑Rente) plus die durch die Beiträge erworbenen Entgeltpunkte.
Die vorzeitige Altersrente
Wer 35 Jahre Wartezeit nachweisen kann, gilt als langjährig Versicherter und darf bis zu 48 Monate früher in Rente gehen. Für jeden Monat der Vorverlegung fallen 0,3 % Abschlag an – also maximal 14,4 % bei voller vierjähriger Vorziehung.
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Freiwillige Beiträge bzw. Ausgleichszahlungen ab 50 Jahren
Altersgrenze 50+:
Erst ab 50 können Ausgleichszahlungen beantragt werden.
Rentenauskunft:
Die DRV berechnet auf Antrag (§ 109 Abs. 5 SGB VI) die voraussichtlichen Abschläge und nennt einen Betrag, der diese komplett neutralisiert. Teilzahlungen sind möglich.
Beitragskorridor 2025:
- Mindestens 103,42 € / Monat
- Höchstens 1 497,30 € / Monat
Ein Jahr Höchstbeitrag bringt derzeit rund 0,89 Entgeltpunkte (= ca. 37 € Monatsrente brutto).
Steuerbonus:
Beiträge sind zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar; dadurch sinkt die Nettobelastung zum Teil erheblich.
Keine Verpflichtung zur tatsächlichen Vorruhestandsnahme:
Entscheiden Sie sich später für den regulären Rentenbeginn, wirken die gezahlten Beträge einfach als Rentenerhöhung.
Wann sind Einzahlungen nicht mehr möglich?
Vollrente und Regelaltersgrenze erreicht → weder Ausgleichszahlungen noch freiwillige Beiträge zulässig (Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 SGB VI).
Vollrente, Regelaltersgrenze noch nicht erreicht → freiwillige Beiträge erlaubt, Ausgleichszahlungen aber ausgeschlossen (weil kein Abschlag mehr kompensiert werden kann).
Teilrente → freiwillige Beiträge jederzeit möglich; Ausgleichszahlungen sind hier nicht erforderlich.
Sonderfall: Weniger als fünf Beitragsjahre
Personen, die vor 1955 geboren sind und wegen Kindererziehungszeiten nicht auf die Mindestwartezeit von 60 Monaten kommen, dürfen die fehlenden Monate durch freiwillige Beiträge auch nach Überschreiten der Regelaltersgrenze nachzahlen – und so erst einen Rentenanspruch erwerben (§ 282 Abs. 2 SGB VI).
Steigende Regelaltersgrenzen beachten
Die Regelaltersgrenze liegt nicht für alle Jahrgänge bei 67 Jahren. Für Geborene zwischen 1960 und 1963 verschiebt sie sich schrittweise (66 + 4/6/8/10 Monate).
Beispiel: Jahrgang 1962 → Regelalter 66 J. + 8 Monate; wer mit 63 in Rente geht, liegt 44 Monate früher und hat „nur“ 13,2 % Abschlag.
Lohnt sich das?
Komplett ausgeglichene Abschläge amortisieren sich (vor Steuern) durchschnittlich nach etwa 17 Jahren Rentenbezug. Steuerersparnisse, eine erhöhte Hinterbliebenenrente und die 0,5 %-Zuschläge, die bei fortgesetzter Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze anfallen, verkürzen diesen Zeitraum jedoch häufig spürbar.
Nutzen Sie deshalb die kostenlosen DRV‑Rechner oder lassen Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle individuelle Szenarien durchrechnen.
Fazit
Ausgleichszahlungen sind das zielgenaue Instrument, um Abschläge bei vorgezogener Rente abzufedern. Freiwillige Beiträge erhöhen die spätere Rente – gerade bei hohen Einkommen ist das besonders attraktiv.
Die Flexi‑Rente belohnt Arbeiten über das Regelalter hinaus gleich doppelt: durch den 0,5 %-Zuschlag und die zusätzlichen Entgeltpunkte. Sonderregelungen wie Teilrente oder Nachzahlungen bei weniger als fünf Beitragsjahren erweitern die Optionen für spezielle Lebensläufe.