Wer einen Rentenantrag stellt, dem darf der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner verweigert werden, wenn er den Antrag zu früh gestellt hat. So entschied das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern (L 6 KR 39/20).
Wir erklären Ihnen, welche Vorteile die Krankenversicherung der Rentner bringt, welche Bedingungen Sie dafür erfüllen müssen, und warum das Datum des Rentenantrags erhebliche Bedeutung dafür hat, ob Sie in diese Krankenversicherung aufgenommen werden.
Es ging um zwei Jahre
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Betroffene 14 Jahre und sieben Monate Vorversicherungszeiten nachweisen konnte. Für die Krankenversicherung der Rentner wären allerdings 16 Jahre, sieben Monate und 20 Tage nötig gewesen. Laut Gericht sei deshalb die Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 11 des Sozialgesetzbuches V nicht gegeben.
Es entstand eine Differenz von exakt zwei Jahren und 20 Tagen.
Die Vorteile der Pflichtversicherung der Rentner
Diese Pflichtversicherung der Rentner bietet Ihnen als Rentner deutliche finanzielle Vorteile. So zahlen Sie nur halben Beitrag für die Krankenkassen, und auch nur die Hälfte des Zusatzbeitrags. Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Mieteinnahmen und private Renten, wie zum Beispiel Berufsunfähigkeitsrenten, sind bei der Krankenversicherung der Rentner beitragsfrei.
Wer also als Rentner statt der Krankenversicherung der Rentner Beiträge für eine private Krankenversicherung zahlen muss, für den wird es um einiges teurer.
Wo liegt das Problem?
Der Rentenexperte Peter Knöppel erläutert, wo in diesem gerichtlich verhandelten Fall das Problem lag: „Das Gesetz (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V) ist eindeutig: Entscheidend ist der Tag der Antragstellung, nicht der Rentenbeginn. Wer hier unbedacht zu früh handelt, riskiert dauerhaft höhere Beiträge in der freiwilligen Krankenversicherung.“
Denn, so führt Knöppel aus: „Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung zur Rente, nicht der tatsächliche Rentenbeginn.“
Wenn Sie also den Rentenantrag so früh stellen, dass Sie die Vorversicherungszeit nicht erfüllen, dann entfällt der Zugang zur günstigen Krankenversicherung der Rentner. Das gilt auch, wenn Sie diese Zeiten bei tatsächlichem Rentenbeginn erfüllt hätten.
Was wird bei der Vorversicherungszeit angerechnet?
Vorversicherungszeit ist die Zeit, in der Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung vor Ihrem Rentenantrag versichert waren. Dazu zählen Pflichtversicherungszeiten, Zeiten der freiwilligen Versicherung und Zeiten der kostenlosen Familienversicherung.
Pflichtversichert als Rentner werden Sie, so Knöppel, wenn „mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens (vom Eintritt ins Berufsleben bis zur Rentenantragstellung) eine Pflichtmitgliedschaft oder Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorlag.“
Kindererziehung kann die Vorversicherungszeit füllen
Zeiten der Kindererziehung können oft das Zünglein an der Waage sein, um die Vorversicherungszeit voll zu bekommen. Denn seit 2017 können Sie jedes Kind pauschal für drei Jahre auf die Vorversicherungszeit anrechnen, und dies gilt auch bei Pflege- Stief- oder Adoptivkindern.
Was können Sie tun?
Wichtig ist, dass Sie sich gut vorbereiten – vor Ihrem Rentenantrag stellen, denn danach lässt sich kaum noch etwas ändern. Sie sollten unbedingt Monate, bevor Sie den Antrag zu stellen beabsichtigen, bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder der Rentenversicherung prüfen lassen, ob Sie die 9/10 Regel erfüllt haben.
Prüfen Sie auf jeden Fall, wenn Sie Kinder haben, ob diese bei der Krankenversicherung für Versicherungszeiten notiert sind und drängen Sie die Krankenkasse darauf, dies zu tun, falls es zuvor nicht erfolgt ist.