Sogar lebenslange Hartz IV Sanktionen?

Lesedauer < 1 Minute

Am Wochenende berichteten wir darüber, dass die Bundesregierung im Zuge der sogenannten "Hartz IV Rechtsvereinfachungen" Sanktionen gegen Arbeitslosengeld II Bezieher erheblich ausweiten will. Zunächst fanden wir raus, dass die Sanktionen bis zu vier Jahre reichen können. Wie wir aber nach nochmaliger Prüfung feststellen mussten, ist die hier geschilderte Änderung deutlich weitreichender, als zunächst angenommen. Tatsächlich wird damit die Voraussetzung für eine Sanktion bis zum Tod – und darüber hinaus – geschaffen.

Zunächst ist die Bezifferung des Erstattungsanspruches nur für die Dauer des aktuellen Bewilligungszeitraumes und auch erst nach Ablauf desselben möglich, da erst dann der tatsächliche Schaden feststeht.
In Folgezeiträumen von daran anschließenden ALG II Weiterbewilligungen kann das Jobcenter für die Leistung des neuen Bewilligungszeitraumes, aber immer erst nach Ablauf desselben, ebenfalls einen Erstattungsanspruch geltend machen. Dies ist tatsächlich zeitlich unbegrenzt möglich, sofern das Jobcenter den Schaden beweisen kann.
Jeder so festgestellte Erstattungsanspruch unterliegt dann der 10jährigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB.

Praktisch kann das Jobcenter bis zum Tod des ALG II Beziehers Erstattungsansprüche feststellen und aufrechnen, selbst noch aus dem Nachlass desselben einfordern. Damit wird also eine lebenslange Sanktion eingeführt. Die Überschrift müsste also eigentlich lauten: "Bundesregierung will ALG II Empfänger künftig bis zum Tod sanktionieren". (fm)

Bild: bluedesign – fotolia

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...