Hartz IV: Berliner Familie droht Zwangsumzug

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Berlin: drohende Verdrängung einer jahrzehntelang in Schöneberg ansässigen Familie (4 Kinder, Vater Hirntumor) – da muss etwas passieren! Familie K. soll an den Stadtrand umziehen

13.04.2012

Familie K, von Hartz IV Leistungen abhängig, wohnt seit 15 Jahren in der Steinmetzstraße in Berlin Schöneberg und hat vier Kinder. Die drei Mädchen sind 18, 17 und 15 Jahre alt. Sie besuchen die 12., 11. und 9. Klasse. Der Sohn ist 13 Jahre alt und besucht die 8. Klasse. Alle Kinder sind im Bezirk Schöneberg geboren und aufgewachsen. Schon vor der Umzug hat die Familie in Schöneberg gewohnt und zwar in der Gotenstraße.

Herr K. leidet an einem Hypophysentumor was dazu führt, dass die Versorgung der Organe mit Hormonen gestört ist. Außerdem drückt der Tumor auf den Sehnerv. Er ist deshalb als schwerbehindert anerkannt. Es kann jederzeit eine massive Verschlechterung des Gesundheitszustands eintreten. Mit der Erkrankung verbunden ist eine allgemeine Einschränkung der Leistungsfähigkeit. Er muss deshalb regelmäßig verschiedene Ärzte aufsuchen und erhält Spritzen. Die Ärzte befinden sich in Wohnungsnähe bzw. sind von dort aus gut zu erreichen. Trotzdem war es ihm bislang möglich, nebenher geringfügig in einem An- und Verkaufsladen zu arbeiten. Er kennt sich gut mit Computern aus und kann diese reparieren. Herr K. ist gelernter Zahntechniker und hat diesen Beruf auch jahrelang ausgeübt. Wegen Geschäftsschließung wurde er zum Ende des Jahres 2011 gekündigt.

Die Miete für die Wohnung der Allod (früher: WIR) betrug bei Einzug im Jahr 1997 DM 1304,76 . Inzwischen hat sich die Miete verdoppelt und beträgt zur Zeit € 1230,00.

Die Familie wurde bereits 2007 aufgefordert, die Wohnungskosten zu senken. Seit dem 01.7.08 werden nur noch € 755,00 als angemessene Kosten anerkannt. Bislang konnte die Familie den Rest der Miete selbst durch Ausschöpfung des Dispokredits, geringfügige Tätigkeit durch Herrn K. sowie der eigentlich zum Lebensunterhalt vorgesehenen Leistungen noch finanzieren. Wegen der fehlenden zusätzlichen Einnahmen ist dies nun nicht mehr möglich. Herr K. ist deshalb schon seit langer Zeit auf der Suche nach einer günstigeren Wohnung. Er hat jetzt möglicherweise ein Wohnungsangebot im Bezirk Staaken (Spandau), genaueres wird sich nächste Woche herausstellen. In diesem Fall müssten die beiden jüngsten Kinder die Schule wechseln.

Ein Eil- und Beschwerdeverfahren beim Sozial- und Landessozialgericht Berlin-Brandenburg war erfolglos. Am kommenden Montag, den 16. April 12 ist nun ein Verhandlungstermin anberaumt worden, in dem über die Klage der Familie auf Übernahme der vollen Wohnungskosten entschieden werden soll. Der Termin ist um 10 Uhr im Saal 3 im Erdgeschoss des Berliner Sozialgerichts in der Invalidenstraße 52. Die Verhandlung wird von der Richterin Frau Krüger geführt.

Es ist davon auszugehen, dass die Richterin einen Umzug der Familie für zumutbar hält und die Kostensenkung durch das Jobcenter als rechtmäßig erachtet. Die Erkrankung des Herrn K. dürfte allein kein ausreichender Grund dafür sein, nicht umziehen zu müssen. Allerdings ist es aufgrund der Gesamtsituation der Familie meines Erachtens rechtlich durchaus vertretbar, einen Verbleib im bisherigen Wohnumfeld zu befürworten. Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.12.09 – B 4 AS 27/09 R – ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Einbindung von Hilfebedürftigen in ihr soziales Umfeld respektiert werden muss. Besonders zu berücksichtigen seien das soziale und schulische Umfeld minderjähriger schulpflichtiger Kinder, die möglichst nicht zu einem Schulwechsel gezwungen werden sollten.

Dieser Fall ist ein Beispiel dafür, dass im Innenstadtbereich langjährig ansässige Familie (mit Migrationshintergrund) verdrängt werden und gezwungen werden, an den Stadtrand ausweichen zu müssen. Es wird den Eltern und Kindern zugemutet, ihr gesamtes soziales Umfeld aufzugeben. "Kommt bitte zahlreich zum Gerichtstermin und werdet Zeuginnen und Zeugen der dort zu treffenden Entscheidung". (Anja Weidner, Rechtsanwältin für Sozialrecht)

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