Tod durch Hartz IV: Strafantrag gegen unbekannt

Lesedauer 4 Minuten

Tragischer Tod eines Hilfebedürftigen & die Folgen

Die "PER ASPERA", Unabhängiger sozialer Schreibdienst zur Verteidigung der Menschenwürde in Speyer stellt wegen dem Tod des 20 Jahre alten Mannes, der in Speyer verhungerte, einen Strafantrag. Wir dokumentieren hiermit den Wortlaut der Strafanzeige.

Dokumentation-
Strafantrag gegen unbekannt wegen
des dringenden Verdachtes einer gemeinschaftlich, u.U. fahrlässig begangenen Tötungshandlung, zumindest deren billigende Inkaufnahme. In Betracht kommt auch die durch Dienstabsprache ermöglichste Verabredung zu schwerer Körperverletzung, oder deren billigende Inkaufnahme. Auch ist zu prüfen, inwieweit diese Dienstanweisungen und Absprachen zum Nachteil Dritter den Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 a StGB erfüllen:

Zum Sachverhalt:
Wie sattsam bekannt, verhungerte und verstarb am 11.04.2007 der nur 20 Jahre alte André Kirsch, wohnhaft :**** in SPEYER. Inzwischen ruht André in der Parzelle 8 des Speyerer Friedhofs, in einem Sozialgrab mit einem kleinen Namensschild. Eilig verscharrt, ohne Trauerfeier – außer der durch uns durchgeführten – , ohne Ansprachen, ohne Gedenkminuten, scheinbar
eifrig besorgt, Spuren der Misshandlung und des Versagens zu verbergen.

Die Staatsanwaltschaft (weshalb wir hier mit einer Einstellung rechnen, die StA ist nicht objektiv in ihren Ermittlungen und wir sind entschlossen das Klageerzwingungsverfahren vor dem OLG zu betreiben) hat nichts eiligeres zu tun, als anzudeuten, dass gegen die fast mitverhungerte Mutter nunmehr ein Verfahren wegen des Verdachtes der unterlassenen Hilfeleistung eingeleitet werden würde.

Diese Haltung der StA in Frankenthal zwingt uns zu diesem Schritt. Es ist bei einem derartig verqueren Blick auf die Realitäten dieses Falles, den diese Ermittlungsrichtung andeutet, nicht zu erwarten, dass diese Behörde auch nur annähernd auf die wirklichen Täter durch Ermittlungen zugeht.

Nach unseren Recherchen steht fest:
Zur genauen Kenntnis der Sozialbehörden der Stadt, war diese Familie ein wohl bekannter Problemfall. Andrés Schwester ist geistig behindert, in einem Wohnheim für betreutes Wohnen untergebracht und dort gut versorgt. Auch André selbst hatte dramatische Beschwerden. Er wurde begutachtet und zur schulischen Ausbildung in die Erlichschule in Speyer, eine Förderschule, eingewiesen. Die Schule hat sich während der Schulzeit auch außerschulisch hervorragend um den Jungen gekümmert. Die Probleme waren allen Behörden auch von dieser Seite bestens bekannt. Die Mutter litt immer wieder neu an schweren Depressionen.

All dies war den Behörden seit vielen Jahren bekannt. Aus der Gesamtsituation heraus, war also völlig klar, dass André nicht Arbeitsfähiger im normalen Leistungswettbewerb war, oder es jemals hätte werden können. Seine einzige Chance wäre ein Platz in einer Behindertenwerkstätte und begleitende therapeutische Massnahmen gewesen. Als Nichtarbeitsfähiger hätte er nie der GfA zugeschoben werden dürfen, sondern war ein Fall des SGB VIII und hätte seinen Lebensunterhalt und seine Betreuung durch die Sozialbehörde und den sozialen Dienst der Stadt erhalten müssen.

Bei der GfA untergebracht, war keinerlei Raum, Personal, Verständnisbereitschaft für seine Behinderungen zu erwarten. Eine Behörde die stets unter Druck von Ludwigshafen steht, noch "effektiver" zu arbeiten, was bedeutet, Menschen -auf welch dubiose Weise auch immer – aus der Statistik herauszuquetschen.

Beweisführung:
Einvernahme aller Sachbearbeiter (auch kranker Weise "Fallmanager" genannt) zu der Frage: "Gab es, oder gibt es Anweisungen, Hilfebedürftigen die gesetzlich festgelegten Leistungen teilweise, oder ganz zu kürzen ? Gab es Dienstanweisungen, "Einladungen zur Besprechung" so spät zu verschicken, dass die Einhaltung unmöglich war und deshalb – wegen Nichteinhaltung von Terminen – Leistungen gekürzt werden können ?" Gab oder gibt es Dienstanweisungen, Leistungsbeziehern möglichst unzumutbare 1 Euro Jobs anzubieten, die diese aufgrund körperlicher, oder geistiger Beschränkungen von Anbeginn nicht würden ausführen können, um dann Leistungen zu streichen ? Gab, oder gibt es Dienstanweisungen, ALG II Bezieher zu "Ausbildungen" zu kommandieren, auch und besonders gegen deren Willen, und sie dort mit Punktsystemen zu schikanieren, wobei schon 2 Minuten Verspätung einer Mutter von drei Kindern zum Rauswurf führen kann, der mit Leistungsentzug bestraft werden wird ? Und das diese Ausbildungen nie zu Jobs führen? Gilt es für Sachbearbeiter als "Erfolg", die ihm übertragene Fallzahl zu reduzieren und spielen diese "Erfolge" bei Beförderungen eine Rolle ?

Und im besonderen Fall von André:
Ist in der Behörde, nachdem der ersten und der zweiten Kürzung nicht widersprochen wuirde, und als die Zahlungen schließlich gänzlich eingestellt wurden, Absprachen in der Behörde, trotz der Kenntnis der Schwierigkeiten der Familie und des Auslaufens des 1 Eurojobs beim Kindergarten für die Mutter, nicht nachzuforschen ? Die Folgen billigend in Kauf zu nehmen, dass die Hilfsbedürftigen die ohne Stimme waren, elendiglich verhungern würden, die Wohnung verlieren und auf der Strasse landen würden ? Ohne Strom, Wasser, Heizung schließlich ohnehin auch mit Nahrung vermutlich verendet wären ?

Hat die GfA der Sozialbehörde mitgeteilt, dass die Problemfamilie von der GfA keine Bezüge mehr erhält ? Wenn NEIN – warum nicht ? Wenn JA – wem ? Ist ein solches Prozedere vorgesehen, wenn NEIN, warum nicht ? Wenn JA, warum hat es hier nicht funktioniert ? Welche Kontrollmassnahmen werden in Zukunft ergriffen, um derartige Entwicklungen zu verhindern ? Oder ist das System darauf ausgerichtet, Menschen aus dem Leistungsbezug zu drängen, auch wenn es Gesundheit und schließlich Leben gefährdet ?

Die Antworten auf diese Fragen führen zur Beantwortung der Frage, wer trägt juristische (die menschliche ist längst beantwortet) Verantwortung für diesen sinnlosen Tod. Es ist auch die Frage zu beantworten, inwieweit das Harz IV
Konstrukt insgesamt, oder die hierzu ergänzend erlassenen Durchführungsbestimmungen, oder Anweisungen vor Ort in Ludwigshafen und Speyer für diese Tötung verantwortlich sind. Zu untersuchen ist ebenfalls, in wievielen Fällen dieses
Verhalten bereits zu Körperverletzungen, auch bei Schwangeren und Zuckerkranken, geführt hat.
Es wäre eine Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat, dass die zuständige Staatsanwaltschaft diese Ermittlungen von Amtswegen einleiten würde. Dass dies nicht geschehen ist – schließlich ist Totschlag, oder gar vorsätzliche
Tötungshandlung, auch schon schwere Körperverletzung sowie die Verabredung zu solchen Straftaten, ein Offizialdelikt und das bedeutet, die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, ohne jede Wahlmögklichkeit. Wenn sie es dennoch unterlassen hat, darf man sich fragen, weshalb. (PER ASPERA, 10.09.07)

Hartz IV Forum: Fragen & Antworten kostenlos!

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...