Hartz IV: Unangemessene Wohnung – Wenn das Jobcenter trotzdem zahlen muss

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Bei Hartz IV ist geregelt, wann das Jobcenter die Kosten fรผr einen Umzug zahlen muss. Hierbei kommt es immer wieder zum Rechtsstreit, wenn die neue Wohnung nicht den Angemessenheitskriterien entspricht. Dabei haben die Jobcenter einen gewissen Spielraum, wenn der Umzug trotzdem notwendig ist, wie dieser Fall zeigt.

Notwendiger Umzug: Mutter muss mit Kindern vor dem Ehemann fliehen

Im Falle einer Betroffenen von Hartz IV und ihrer Kinder ergab sich die Notwendigkeit zu einem Umzug aus dem Haus des alkoholabhรคngigen Ehemanns, der gegen das gerichtliche Kontaktaufnahmeverbot verstieรŸ und gewalttรคtig wurde.

Der Gesetzgeber hat solche Situationen vorgesehen

Dieser Umstand wird von ยง 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II als notwendiger Grund abgedeckt: โ€žDie Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Trรคger veranlasst oder aus anderen Grรผnden notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.โ€œ

Demnach mรผssen die Kosten fรผr den Umzug รผbernommen und die Mietkaution als Darlehen erbracht werden.

Dabei gilt nach ยง 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II, dass solche Kosten รผbernommen werden, die vom Jobcenter als โ€žangemessenโ€œ bewertet werden. Ist dies nicht der Fall, greift normalerweise ยง 67 Abs. 3 SGB II, nach dem nur die angemessenen, nicht aber die tatsรคchlichen Kosten รผbernommen werden. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die Umzugs- und Kautionskosten.

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Jobcenter darf bei Entscheidung รผber Mietkaution nicht nur Angemessenheit prรผfen

Der ยง 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II rรคumt den Jobcentern vielmehr einen Ermessensspielraum ein, eine Mietkaution als Bedarf anzuerkennen, auch wenn die Kosten der Wohnung nicht als โ€žangemessenโ€œ bewertet wurden.

Das Sozialgericht Mรผnchen hatte in einem Urteil darauf hingewiesen, dass hierbei jedoch stets alle Umstรคnde und nicht allein die Tatsache, ob die neue Wohnung โ€žangemessenโ€œ ist oder nicht, geprรผft werden mรผssen.

Tut das Jobcenter dies nicht und ignoriert beispielsweise die Grรผnde fรผr den notwendigen Umzug, handelt es sich um einen โ€žrechtswidrigen Ermessensnichtgebrauchโ€œ (Az.: S 13 AS 483/21). Bild: Alexandr / AdobeStock