Wer genügend Versicherungsjahre gesammelt hat, kann abschlagsfrei früher in Rente gehen.
Die „Rente mit 63“ bietet nach 45 Versicherungsjahren diese Möglichkeit. Doch es gibt auch einen Trick, die einen noch früheren Renteneintritt ermöglicht.
Rente mit 63
Seit der Einführung der „Rente mit 63“ im Jahr 2014 haben viele Menschen die Möglichkeit genutzt, früher in Rente zu gehen. Im Jahr 2021 gingen laut Deutscher Rentenversicherung fast 270.000 Neurentner diesen Weg, was etwa 26,3 Prozent aller neuen Renten ausmachte. Ursprünglich rechnete man mit 200.000 bis 240.000 Anträgen pro Jahr.
Anrechnung von Versicherungsjahren – bei Arbeitslosigkeit nur bis 2 Jahre vor Rente
Für die 45 Versicherungsjahre werden auch Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs angerechnet. Allerdings gilt dies nicht, wenn die Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor dem Renteneintritt erfolgt, es sei denn, sie ist auf Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers zurückzuführen.
Doch selbst ohne diese Ausnahme gibt es einen Weg, die Voraussetzungen zu erfüllen.
Minijob als Schlupfloch für vorzeitige Rente
“Werden Versicherte in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos und haben die 45 Versicherungsjahre noch nicht erreicht, kann ein Minijob helfen”, erklärt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung gegenüber t-online. Wichtig hierbei ist, nicht auf die Versicherungspflicht zu verzichten. Wird der Minijob ohne Eigenbeitrag zur Rentenversicherung ausgeübt, zählt dieser nur anteilig. Mit Eigenbeitrag hingegen werden Rentenpunkte gesammelt, was einen früheren Renteneintritt ermöglicht. Der Eigenbeitrag liegt bei 3,6 Prozent und ergänzt den Arbeitgeberbeitrag von 15 Prozent.
Altersgrenzen für die Rente mit 63 verändern sich
Nicht alle können bereits mit 63 in Rente gehen. Diese Möglichkeit besteht nur für Versicherte, die vor 1953 geboren wurden. Für spätere Jahrgänge wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben. So kann der Geburtsjahrgang 1958 diese Rente erst ab 64 Jahren beziehen.
Einkommenseinbußen bei vorzeitigem Renteneintritt
Früher in Rente zu gehen, bedeutet, dass man mit Einkommenseinbußen rechnen muss. Zum einen reduzieren sich die Einkünfte während der letzten Arbeitsjahre, zum anderen fallen die späteren Rentenzahlungen geringer aus, da Minijobs weniger Rentenpunkte einbringen. Daher sollte dieser Weg wohlüberlegt sein.
Attraktive Kombination von Rente und Job
Seit Anfang 2023 gibt es attraktive Möglichkeiten, Rente und Arbeit zu kombinieren. Ein Durchschnittsverdiener, der abschlagsfrei in Frührente geht und weiterhin arbeitet, kann in zwei Jahren etwa 28.500 Euro zusätzliches Nettoeinkommen erzielen.
Zusätzliches Einkommen zur Rente
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf bis zu 165 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Der Minijob darf allerdings nicht mehr als 14 Wochenstunden umfassen, da sonst der Anspruch auf die Sozialleistung entfällt.