Wo sind die Hartz IV-Bildungspaket-Gelder?

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Wo sind die Hartz IV-Bildungspaket-Gelder geblieben?

11.04.2012

Nach Informationen der Sozialberatung „Widerspruch e.V.“ hat die Stadt Bielefeld im Jahre 2011 4,3 Millionen Euro vom Bund erhalten, um es im Rahmen des sogenannten Hartz IV Bildungspakets an die in der Stadt lebenden 17.775 berechtigten Kinder weiterzugeben. Allerdings wurden im vergangenen Jahr davon nur 2,1 Millionen für die Teilhabe-Leistungen verwendet.

„Das Bildungspaket ist also nicht bei den Kindern angekommen, sondern im Stadtsäckel hängengeblieben“, beklagt die Initiative. Der Clou dabei: Das nicht ausgegebene Geld – immerhin 2,2 Millionen Euro – muss von der Stadt nicht an den Bund zurückzahlt werden.

Zwar haben die Stadtoberen erklärt, dass die in 2011 nicht verbrauchten 2.2 Millionen Euro auf das Folgejahr 2012 übertragen und dort weiterhin zweckentsprechend verwendet werden sollen. Doch es wurde nicht erwähnt, dass die Stadt Bielefeld für das Jahr 2012 wiederum über 5 Millionen Euro für die Umsetzung des Bildungspaketes vom Bund erhält.

Nach Auffassung von Widerspruch e.V. werden die Gelder nur dann bei den Kindern in Hartz IV Familien ankommen, „wenn ihre Eltern die entsprechenden Anträge stellen und die bürokratischen Hürden überwinden. Und das ist aufgrund der unmöglich komplizierten gesetzlichen Vorgaben des „Bildungspaketes“, wohl sehr unwahrscheinlich.“ Aus diesem Grund werden die nunmehr übriggebliebenen 2,2 Millionen Euro nicht mehr für die Umsetzung des Bildungspaketes für das laufende Jahr 2012 benötigt.

Direkte Auszahlung der nicht verwendeten Gelder gefordert
Damit aber die Gelder nicht „klammheimlich in irgendeinem Haushaltsloch versickern“, fordert die Sozialberatung von den Stadtverantwortlichen eine unkomplizierte Lösung. Jedem der 17.775 berechtigten Kinder sollte ein einmaliger Betrag von 125 Euro direkt ausgezahlt werden. „Dies dürfte auch rechtlich möglich sein, denn die Ausgabe der aus 2011 übriggebliebenen 2,2 Millionen Euro ist nicht mehr an die bürokratischen gesetzlichen Vorgaben des Bildungs- und Teilhabepaketes gebunden.“ Eine Antwort auf die Forderung seitens der Sozialberatung steht noch aus. (pm, sb)

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Bild: Gerd Altmann/ dezignus.com / pixelio.de

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