Weniger Steuern bei einer Rente mit Schwerbehinderung

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Die Rente fรผr schwerbehinderte Menschen erlaubt Betroffenen, einige Jahre vor der regulรคren Altersgrenze in den Ruhestand zu wechseln. Voraussetzung sind hierbei mindestens 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung, ein bestimmtes Mindestalter (je nach Geburtsjahr) und ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Wer diesen Schwellenwert erreicht, erhรคlt den Schwerbehindertenausweis โ€“ und damit neben dem frรผheren Rentenbeginn auch einen spรผrbaren steuerlichen Vorteil.

Ab wann gilt man steuerlich als schwerbehindert?

Fรผr das Finanzamt genรผgt bereits ein GdB von 20, um in den Genuss des sogenannten Behinderten-Pauschbetrags zu kommen. Ein Ausweis wird allerdings erst ab GdB 50 ausgestellt. Dennoch greifen die steuerlichen Vergรผnstigungen schon weit vorher, sobald das zustรคndige Versorgungsamt den Grad der Behinderung amtlich festgestellt hat.

Wie wirkt sich der Behinderten-Pauschbetrag in Zahlen aus?

Der Pauschbetrag ist kein direkter Steuerabzug, sondern mindert das zu versteuernde Einkommen.

Bei einem GdB 20 bleiben jรคhrlich 384 Euro steuerfrei; bei GdB 30 sind es 620 Euro, bei 40 sind es 860 Euro.

Ab dem fรผr den Schwerbehindertenausweis maรŸgeblichen GdB 50 steigt der Betrag auf 1 140 Euro und wรคchst stufenweise bis zu 2 840 Euro bei GdB 100.

Hรถhere Betrรคge bis 7 400 Euro sind mรถglich, wenn zusรคtzliche Merkzeichen wie โ€žHโ€œ, โ€žBlโ€œ oder โ€žTBlโ€œ vorliegen.

Wer allerdings aufgrund geringer Einkรผnfte ohnehin keine Einkommensteuer zahlt, profitiert erst, sobald das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag รผbersteigt.

Spart die spezielle Rentenart selbst zusรคtzliche Steuern?

Nein. Die Steuerersparnis entsteht ausschlieรŸlich durch den anerkannten Behinderungsgrad und nicht durch die Wahl der Rentenart. Somit kรถnnten Betroffene den Pauschbetrag auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie noch arbeiten oder eine andere Form der Altersrente beziehen.

Die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen verschafft zwar einen zeitlichen Vorsprung beim Renteneintritt, verรคndert aber die steuerliche Begรผnstigung nicht.

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Wie wird die Rente im Ruhestand besteuert?

Seit dem Wachstumschancengesetz vom Mรคrz 2024 gilt ein entschleunigter Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils. Ab dem Rentenbeginnjahr 2023 klettert die Quote nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr. Wer 2025 erstmals Rente erhรคlt, muss deshalb 83,5 Prozent seiner Jahresrente versteuern, der Rest bleibt lebenslang steuerfrei. Die volle Besteuerung von 100 Prozent greift erst fรผr Neurentnerinnen und Neurentner ab 2058.

Grundfreibetrag fรผr Rentnerinnen und Rentner mit Behinderung

Der Grundfreibetrag sorgt dafรผr, dass das Existenzminimum steuerlich unangetastet bleibt. 2025 liegt er bei 12 096 Euro fรผr Alleinstehende und bei 24.192 Euro fรผr Verheiratete.

Erst der Teil der Einkรผnfte, der รผber diese Schwelle hinausgeht, unterliegt รผberhaupt der Einkommensteuer. Wer also mit seiner Rente โ€“ nach Abzug des Rentenfreibetrags, des Behinderten-Pauschbetrags und weiterer Sonderausgaben โ€“ unter dieser Marke bleibt, zahlt trotz hoher Besteuerungsquoten unter Umstรคnden gar keine Steuer.
Bundesministerium der Finanzen

Was bedeutet das fรผr Betroffene konkret?

Der Schwerbehindertenstatus verschafft dauerhaft steuerliche Erleichterungen, gleichgรผltig ob die Rente bereits flieรŸt oder noch Jahre entfernt ist. Je frรผher der Behinderungsgrad anerkannt wird, desto frรผher lรคsst sich der Pauschbetrag in der Steuererklรคrung nutzen. Zugleich sollte jede und jeder frรผhzeitig prรผfen, ob der kรผnftige Renteneintrittsjahrgang, das angerechnete Versicherungsleben und eventuelle Abschlรคge zur persรถnlichen Lebensplanung passen.

Fehlende Beratungskompetenz im Steuerrecht ist oft ein Stolperstein: Wรคhrend Rentenversicherungstrรคger oder Sozialverbรคnde sachkundig zu Rentenfragen informieren, bleibt die individuelle steuerliche Einordnung Aufgabe einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters.

Welche Schritte sind jetzt ratsam?

Erstens lohnt sich ein Blick in den Bescheid des Versorgungsamts, um den eigenen Grad der Behinderung korrekt in der Steuererklรคrung einzutragen.

Zweitens empfiehlt es sich, den voraussichtlichen steuerpflichtigen Rentenanteil zu simulieren โ€“ insbesondere, wenn neben der gesetzlichen Rente weitere Einnahmen vorliegen.

Drittens sollte man die Entwicklung des Grundfreibetrags und der Pauschbetrรคge im Auge behalten, denn sie steigen in den kommenden Jahren kontinuierlich an und kรถnnen das verfรผgbare Nettoยญeinkommen merklich erhรถhen. Wer diese Punkte beachtet und sich rechtzeitig fachkundig beraten lรคsst, kann den โ€žgrรถรŸten Mehrwertโ€œ der Altersrente fรผr Schwerbehinderte โ€“ den frรผhzeitigen Ruhestand โ€“ ohne bรถse รœberraschungen beim Fiskus genieรŸen.