Viele Erwerbsgeminderte wissen es nicht: Sie können bares Geld sparen. Mit einer Erwerbsminderung können Sie nämlich viele Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie Ihren Rentenausweis vorlegen.
Inhaltsverzeichnis
Der Rentenausweis gilt für alle Rentner
Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet nicht zwischen der Regelaltersrente und der Erwerbsminderungsrente, wenn es um den Ausweis geht. Jeder, der ein Rente bezieht, hat Anspruch auf dieses Dokument.
Achten Sie bei Vergünstigungen auf die genauen Kriterien
Achtung: Vergünstigungen für Rentner sind jedoch fast immer freiwillige Angebote nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Firmen und Institutionen. Sie haben nichts mit Ihren Ansprüchen gegenüber der Rentenversicherung zu tun.
In der Praxis bedeutet das für Sie als EM-Rentner Empfänger: Wenn eine Ermäßigung allein an das Vorzeigen des Rentenausweises gekoppelt ist, dann gilt diese Vergünstigung auch für Sie.
Bei manchen Unternehmen ist jedoch eine ermäßigter Eintritt oder eine preisreduziertes Angebot zusätzlich an das Alter gebunden. Dann können es zum Beispiel nur Rentner ab 65 Jahren nutzen (also Altersrentner). Umgekehrt gibt es allerdings auch Preisvorteile, die nur bei Erwerbsminderung gelten – und nicht bei einer Altersrente.
Die ermäßigte BahnCard
Bei voller Erwerbsminderung können Sie eine ermäßigte BahnCard 25 erwerben und diese als digitale BahnCard nutzen. Mit der BahnCard 50 gilt 50 Prozent Ermäßigung auf alle Normalpreise, und mit der BahnCard 25 sind 25 Prozent.
Reduzierte Tickets
Mit einem Rentenausweis gelten Ermäßigungen bei Tickets im öffentlichen Nahverkehr vielerorts in Deutschland. Zum Beispiel sind dann Monats- oder Jahreskarten günstiger, und in anderen Städten fahren Sie als Rentner an bestimmten Wochentagen preisreduziert.
Die genauen Regeln sind gebunden an die kommunalen Verkehrsbetriebe und unterscheiden sich deshalb von Ort zu Ort. Deshalb müssen Sie hier jeweils vor Ort beim zuständigen Betrieber nachfragen.
Vorteile im Ausland
Auch innerhalb anderer EU-Länder wird der Deutsche Rentenausweis meist anerkannt. In fast allen EU-Ländern gelten für Rentner Ermäßigungen zum Beispiel beim öffentlichen Nahverkehr, bei Sport- und Kulturveranstaltungen, in Museen, Theatern und lokalen Sehenswürdigkeiten. Nehmen Sie also im Urlaub unbedingt Ihren Rentenausweis mit.
Vergünstigungen bei der Bildung
Ein Rentenpass ermöglicht es auch, sich kostengünstig weiterzubilden. Viele Volkshochschulen bieten für Rentner preisreduzierte Kurse an, und in vielen Bibliotheken gilt bei Vorlage des Rentenausweises ein vorteilhafter Tarif.
Werden Sie bei voller Erwerbsminderung vom Rundfunkbeitrag befreit?
Ein Leser von gegen-hartz.de hatte gehört, dass er wegen seiner vollen Erwerbsminderung keinen Rundfunkbeitrag bezahlen müsste. Hier handelt es sich um eine Fehlinformation. Die Möglichkeit, vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden oder einen geringeren Beitrag zu zahlen, besteht bei einem sehr niedrigen monatlichen Einkommen.
Da voll Erwerbsgeminderte oft nur knapp mit ihren Mitteln über die Runden kommen, fallen manche Betroffene unter die entsprechende Einkommensgrenze. Das hat aber nichts mit dem Status als Erwerbsgeminderter zu tun.
Wo bekommen Sie Ermäßigungen mit Ihrem Rentenausweis?
Viele Museen, Kinos, Sportveranstalter, Theater, historische Parks, Schlösser und andere kulturelle Einrichtungen bieten Ihnen mit Rentenausweis reduzierte Eintrittspreise. Manche Parks oder botanische Gärten bieten Rentnern mit Rentenausweis sogar kostenfreien Zugang.
Tipp: Informieren Sie sich im Vorfeld im Internet, ob es solche Vergünstigungen gibt, und rufen Sie beim Betreiber an, falls Sie dazu keine Angaben finden. Wenn sich ein Besuch spontan ergibt, dann fragen Sie an der Kasse nach. Denken Sie daran, immer den Rentenpass dabeizuhaben.