Weniger als 3 Stunden belastbar – Dann greift nicht mehr das Bürgergeld

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Viele Menschen, die Bürgergeld beziehen und vielleicht gehören auch Sie dazu, sind krank, viele weitere sind in ihrem Leistungsvermögen eingeschränkt, und oft fällt beides zusammen. Da Sie nur Bürgergeld beziehen, weil Sie als erwerbsfähig gelten, sind Sie verpflichtet, sich auf Stellenangebote des Jobcenters bewerben, obwohl Sie diese Arbeit gesundheitlich womöglich gar nicht mehr ausüben können.

Wenn Ihre Gesundheit stark eingeschränkt ist, und wenn Sie vor dem Bezug des Bürgergeldes mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, dann sollten Sie einen Antrag auf volle Erwerbsminderung ins Auge fassen.

Bürgergeld bei Erwerbsminderung

Manche beziehen sogar bereits eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und zusätzlich Bürgergeld, weil die Rente nicht die Lebenshaltungskosten deckt. Mit einer teilweisen Erwerbsminderung können Sie nur noch weniger als sechs Stunden arbeiten. Im Sinne des Sozialgesetzbuches II gelten Sie damit als erwerbsfähig und haben Anspruch auf Bürgergeld.

Bei einer vollen Erwerbsminderung können Sie nur noch weniger als drei Stunden arbeiten. Sie gelten im Sinne des Bürgergeldes als nicht erwerbsfähig.

Bürgergeld wegen gesundheitlicher Einschränkungen

Vielen geht es so: Gesundheitliche Probleme waren der Grund dafür, warum sie ihre Erwerbsarbeit verloren und ins Bürgergeld rutschten. Auch während des Leistungsbezugs müssen Sie immer wieder wegen Krankheit Termine absagen oder Maßnahmen abbrechen.

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Prüfung der Erwerbsfähigkeit

Früher oder später wird in diesem Fall Ihre Erwerbsfähigkeit den zuständigen Mitarbeiter beschäftigen. Dieser kann den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit einschalten. Ein Amtsarzt prüft dann die Schwere Ihrer Erkrankung und Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und schätzt ein, ob Sie überhaupt noch mehr als drei Stunden pro Tag einer Arbeit nachgehen können. Wenn nicht, dann entfällt der Anspruch auf Bürgergeld.

Darf das Jobcenter das überhaupt?

Darf der Jobcenter-Mitarbeiter Sie überhaupt einem Amtsarzt vorstellen, ohne dass Sie dazu Ihr Einverständnis gegeben haben? Sie sind verpflichtet, die Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Selbst, wenn Sie dies verweigern würden, kann der Mitarbeiter einen Termin beim Ärztlichen Dienst ansetzen. Sogar ohne ärztliche Untersuchung kann Ihre Erwerbsfähigkeit entschieden werden, nämlich nach Aktenlage.

Zumutung oder Chance?

Ob Sie diese Prüfung der Erwerbsfähigkeit als Zumutung oder als Chance ansehen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab und von Ihren Bedürfnissen ab. Wer merkt, dass er nur noch eine geringe Arbeitsleistung erbringen kann und ständig Sanktionen des Jobcenters befürchtet, der ist vermutlich froh, wenn die gesundheitliche Lage der Erwerbsfähigkeit offiziell geklärt wird.

Anders sieht es aus, wenn Sie sich weiterhin zutrauen, einer Erwerbsarbeit nachzugehen und sich fürchten, als erwerbsunfähig / voll erwerbsgemindert eingestuft zu werden. Denn dies würde bedeuten, in Ihrer Arbeitssuche nicht mehr gefördert zu werden und die entsprechende Grundsicherung vom Sozialamt zu beziehen.

Wann sieht es gut für Sie aus?

Wenn Sie gut verdienten, bevor Sie in das Bürgergeld rutschten und lange Zeit Beiträge in die Rentenkasse einzahlten, dann kann der Befund der Erwerbsfähigkeit für Sie sogar eine Entlastung bringen.

Sie können jetzt bei Ihrer Rentenversicherung einen Antrag auf eine volle Erwerbsminderungsrente stellen. Diese lässt Ihre Leistungsfähigkeit zwar noch einmal durch Ihren eigenen medizinischen Dienst untersuchen. Es gibt aber kaum sachliche Gründe, warum die ärztlichen Befunde der Rentenversicherung gravierend von denen des Medizinischen Dienstes des Jobcenters abweichen sollten.

Volle Erwerbsminderungsrente kann höher sein als Bürgergeld

Mit einer vollen Erwerbsminderungsrente könnten Sie deutlich über dem vom Jobcenter gezahlten Existenzminimum liegen und könnten dann zusätzlich Wohngeld beantragen. Außerdem würde der Druck des Jobcenters entfallen.

Sie müssten nicht mehr an Maßnahmen teilnehmen, keine Termine gegenüber dem Jobcenter einhalten und auch Ihre finanzielle Situation nicht nachweisen. Wenn Ihre Rente erst einmal bewilligt ist, haben Sie solche Mitwirkungspflichten gegenüber der Rentenversicherung nicht.