Rhein- Neckar: Städte und Kreise können nicht ohne weiteres Hartz IV Empfänger zum Umzug in die Nachbargemeinden auffordern. Eine Frau erstreitet die kompletten Wohnkosten
Das Sozialgericht Mannheim stoppte vorerst die Vertreibungsmasche der Städte und Kreise. Eine Hartz IV Empfängerin bezog eine Wohnung mit 300 Euro Kaltmiete. Zu der Miete muss die Frau allerdings noch 100 Euro Nebenkosten bestreiten. Durch die Aufteilung der Zuständigkeiten im Rhein- Neckar Kreis, sind die Städte und Kommunen verantwortlich für die Tilgung der Wohnkosten. Diese weigerten sich jedoch in diesem und in unzähligen weiteren Fällen, die Wohnkosten komplett zu übernehmen. Die Kommune zahlte anstatt dessen nur 302 Euro. Die restlichen Kosten sollte die Frau übernehmen. Die Kommune begründete dies damit, dass es "sehr wohl günstige Wohnungen geben würde" und die Frau "zur Not" in einen anderen Ort ziehen sollte, damit die Wohnkosten als "Angemessen" gelten.
Doch das Sozialgericht Mannheim entschied nun anders und gab der Frau Recht, in dem sie die Kommune anwies, die komplette Miete von 400 Euro zu übernehmen. Ein Umzug sei aus diesem Grund nicht zumutbar.
Die Gewerkschaft Verdi kritisierte schon im Vorfeld die gängige Praxis der Vertreibung in einem anderen Fall. Viele Hartz IV Empfänger verlassen die ländlichen Gebiete, da sie in Mannheim weniger Schikanen befürchten. So erklärte Bernd Harth von ver.di Rhein-Neckar, dass in den zurückliegenden Wochen und Monaten eine wahre Flucht von Langzeitarbeitslosen aus dem Rhein-Neckar-Kreis nach Mannheim stattgefunden hat. Das zumindest sagen Statistiken aus, die es beim Job-Center in Mannheim gibt.
Auch das Erwerbslosen Forum Deutschland machte vor einer Woche darauf aufmerksam, dass der Rhein- Neckar Kreis bekannt dafür ist, Hartz IV Empfänger zu schikanieren, mit der Vermutung, diese möglichst zu vertreiben. So wurden ähnliche Entwicklungen auch aus weiteren Kommunen vorgetragen, die als so genannte Optionskommunen die Hartz IV-Bezieher in Eigenregie betreuen. "Es fällt auf, dass gerade sehr wohlhabende Kommunen " und dazu gehört der Rhein-Neckar-Kreis " ihre Kreise regelrecht Hartz IV-Frei machen wollen. So sind ähnliche Willkürhandlungen auch aus dem Main-Kinzig-Kreis und dem Landkreis Offenbach bekannt. Die schleppende Bearbeitung von Anträgen, Widersprüchen gegen völlig ungerechte Entscheidungen hat System. Man weiß, dass die Sozialgerichte völlig überlastet sind. Bis dahin sind Menschen in den Ruin getrieben, haben sich den Behörden angepasst oder ziehen entnervt weg. (19.03.07)
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