Trotz Rentenversicherung keine Altersrente bei Schwerbehinderung?

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Versicherte Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung haben Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dies ist die vorteilhafteste gesetzliche Frührente.

Doch manche Rentenversicherte mit Schwerbehinderung gehen leer aus und müssen mit einer regulären Altersrente zur Regelaltersgrenze vorliebnehmen.

Wir erklären, warum das so ist und worauf Sie dringend achten müssen.

Vorteile der Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen schafft einen Nachteilsausgleich dafür, dass die Erwerbszeit Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr stärker belastet als Arbeitnehmer ohne Behinderung. Sie vereint deshalb Vorteile einer Altersrente für langjährig Versicherte mit denen einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Die Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte

Wer 35 Jahre in der Rentenkasse versichert ist, gilt als langjährig Versicherter. Dieser Mensch darf bis zu vier Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. Dafür muss er allerdings Abschläge auf seine monatlichen Bezüge hinnehmen, und das sind 0,3 Prozent pro Monat, den er früher mit dem Erwerbsleben aufhört, bis zu einer maximalen Rentenminderung um 14,4 Prozent.

Wer 45 Jahre in die Rentenkasse einzahlt, gilt als besonders langjährig Versicherter und hat den Vorteil, zwei Jahre früher in den Ruhestand zu treten, und das ohne Abschläge.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ermöglicht es ebenfalls, zwei Jahre vorher in den Ruhestand zu gehen und zudem weitere drei Jahre früher, auf die dann Abschläge gezahlt werden. Diese liegen ebenfalls bei 0,3 Prozent pro Monat, also bei einem Maximum von 10,8 Prozent.

Keine Rente für schwerbehinderte Menschen trotz Schwerbehinderung? Warum?

Die Gleichung “versichert und schwerbehindert heißt frühere Rente” geht so einfach nicht auf, und manche Betroffene erleben deshalb am Ende ihres Arbeitslebens eine böse Überraschung.

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Voraussetzung ist es nämlich nicht nur, eine anerkannte Schwerbehinderung nachzuweisen und in die Rentenkasse einzuzahlen, sondern auch die Dauer der Beiträge in der Rentenversicherung entscheidet.

Ebenso wie bei der Altersrente für langjährig Versicherte gilt hier eine Wartezeit von 35 Jahren. Korrekt müsste die Altersrente für schwerbehinderte Menschen also heißen “Altersrente für langjährig Versicherte mit Schwerbehinderung”.

Erfüllen Sie diese 35 Jahre Wartezeit nicht, dann erwartet Sie trotz Schwerbehinderung lediglich die reguläre Rente wie für jeden Arbeitnehmer, der fünf Jahre Wartezeit bei der Rentenkasse nachweisen kann. Ohne diese fünf Jahre wiederum haben Sie überhaupt keinen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente.

Der Grad der Behinderung muss bei Rentenbeginn vorhanden sein

Ein weiterer Stolperstein ist der aktuelle Grad der Behinderung. Wenn dieser mindestens 50 beträgt, gelten Sie als schwerbehindert und haben diese Bedingung der entsprechenden Altersrente erfüllt. Aber Vorsicht: An dem Tag, an dem diese vorzeitige Rente beginnt, muss die Schwerbehinderung vorliegen.

Selbst wenn über Jahrzehnte ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wurde, entfällt der Anspruch auf die entsprechende Altersrente, wenn sich die Einschränkungen nach neuen medizinischen Befunden, etwa im Alter von 58 Jahren, verbessern. Liegt der Grad der Behinderung dann nur noch bei 40, besteht kein Anspruch mehr.

Auch wenn Sie in diesem Fall, die 35 Jahre Wartezeit nachweisen, lange schwerbehindert waren und in die Rentenkasse einzahlten, bekommen Sie trotzdem keine entsprechende Rente.

Wohnort ist wichtig beim Antrag

Der dritte Punkt gilt für Rentenanwärter mit wie ohne Schwerbehinderung. Sie müssen beim Rentenantrag dauerhaft oder gewöhnlich in Deutschland leben, oder in einem Staat der Europäischen Union sowie Efta (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz), oder in einem Staat, mit dem Deutschland ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (wie mit Australien, Kanada und Türkei).