Trotz Rentenversicherung keine Altersrente bei Schwerbehinderung?

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Versicherte Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung haben Anspruch auf eine Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen. Dies ist die vorteilhafteste gesetzliche Frรผhrente.

Doch manche Rentenversicherte mit Schwerbehinderung gehen leer aus und mรผssen mit einer regulรคren Altersrente zur Regelaltersgrenze vorliebnehmen.

Wir erklรคren, warum das so ist und worauf Sie dringend achten mรผssen.

Vorteile der Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen

Die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen schafft einen Nachteilsausgleich dafรผr, dass die Erwerbszeit Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr stรคrker belastet als Arbeitnehmer ohne Behinderung. Sie vereint deshalb Vorteile einer Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte mit denen einer Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte.

Die Altersrente fรผr langjรคhrig und besonders langjรคhrig Versicherte

Wer 35 Jahre in der Rentenkasse versichert ist, gilt als langjรคhrig Versicherter. Dieser Mensch darf bis zu vier Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. Dafรผr muss er allerdings Abschlรคge auf seine monatlichen Bezรผge hinnehmen, und das sind 0,3 Prozent pro Monat, den er frรผher mit dem Erwerbsleben aufhรถrt, bis zu einer maximalen Rentenminderung um 14,4 Prozent.

Wer 45 Jahre in die Rentenkasse einzahlt, gilt als besonders langjรคhrig Versicherter und hat den Vorteil, zwei Jahre frรผher in den Ruhestand zu treten, und das ohne Abschlรคge.

Die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen

Die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen ermรถglicht es ebenfalls, zwei Jahre vorher in den Ruhestand zu gehen und zudem weitere drei Jahre frรผher, auf die dann Abschlรคge gezahlt werden. Diese liegen ebenfalls bei 0,3 Prozent pro Monat, also bei einem Maximum von 10,8 Prozent.

Keine Rente fรผr schwerbehinderte Menschen trotz Schwerbehinderung? Warum?

Die Gleichung “versichert und schwerbehindert heiรŸt frรผhere Rente” geht so einfach nicht auf, und manche Betroffene erleben deshalb am Ende ihres Arbeitslebens eine bรถse รœberraschung.

Voraussetzung ist es nรคmlich nicht nur, eine anerkannte Schwerbehinderung nachzuweisen und in die Rentenkasse einzuzahlen, sondern auch die Dauer der Beitrรคge in der Rentenversicherung entscheidet.

Ebenso wie bei der Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte gilt hier eine Wartezeit von 35 Jahren. Korrekt mรผsste die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen also heiรŸen “Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte mit Schwerbehinderung”.

Erfรผllen Sie diese 35 Jahre Wartezeit nicht, dann erwartet Sie trotz Schwerbehinderung lediglich die regulรคre Rente wie fรผr jeden Arbeitnehmer, der fรผnf Jahre Wartezeit bei der Rentenkasse nachweisen kann. Ohne diese fรผnf Jahre wiederum haben Sie รผberhaupt keinen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente.

Der Grad der Behinderung muss bei Rentenbeginn vorhanden sein

Ein weiterer Stolperstein ist der aktuelle Grad der Behinderung. Wenn dieser mindestens 50 betrรคgt, gelten Sie als schwerbehindert und haben diese Bedingung der entsprechenden Altersrente erfรผllt. Aber Vorsicht: An dem Tag, an dem diese vorzeitige Rente beginnt, muss die Schwerbehinderung vorliegen.

Selbst wenn รผber Jahrzehnte ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wurde, entfรคllt der Anspruch auf die entsprechende Altersrente, wenn sich die Einschrรคnkungen nach neuen medizinischen Befunden, etwa im Alter von 58 Jahren, verbessern. Liegt der Grad der Behinderung dann nur noch bei 40, besteht kein Anspruch mehr.

Auch wenn Sie in diesem Fall, die 35 Jahre Wartezeit nachweisen, lange schwerbehindert waren und in die Rentenkasse einzahlten, bekommen Sie trotzdem keine entsprechende Rente.

Wohnort ist wichtig beim Antrag

Der dritte Punkt gilt fรผr Rentenanwรคrter mit wie ohne Schwerbehinderung. Sie mรผssen beim Rentenantrag dauerhaft oder gewรถhnlich in Deutschland leben, oder in einem Staat der Europรคischen Union sowie Efta (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz), oder in einem Staat, mit dem Deutschland ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (wie mit Australien, Kanada und Tรผrkei).