Modifikation zu Lasten der Studierenden. Anhörung zum neuen Hamburger Studiengebührengesetz
Vorbilder sehen anders aus. Dies ist das Fazit, welches die Studierendenvertreter heute anlässlich der Anhörung zum neuen Hamburger Studiengebührengesetz ziehen. Das Gesetz, das in der vergangenen Woche von Seiten des neuen schwarz-grünen Senats in die Bürgerschaft eingebracht worden war und bereits zum kommenden Wintersemester in Kraft treten soll, ist aus ihrer Sicht keine Verbesserung zum bisherigen Modell.
"Entgegen dem Versprechen der neuen schwarz-grünen Koalition handelt es sich bei dem vorgelegten Modell nicht um nachgelagerte Studiengebühren, sondern um eine Modifizierung des bisherigen Studiengebührenmodells auf Kosten der Studierenden", erklärt André Schnepper, Sprecher des bundesweiten Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren. "Dies wird vor allem daran deutlich, dass Studierende, die die Gebühren nicht sofort aufbringen können, ein Darlehen zur Finanzierung der Gebühren aufnehmen müssen.“"
Ein solches Studiendarlehen soll nach den Vorstellungen von Schwarz-Grün zukünftig nicht mehr wie bisher für die Regelstudienzeit plus vier Semester, sondern lediglich für zwei weitere Semester nach der Regelstudienzeit gewährt werden.
Die Länge der Darlehensgewährung würde somit kürzer als in allen anderen Gebührenländern sein (vergl. bspw. NRW: § 12 II S. 2 StBAG). Während das Darlehen in der Auszahlungsphase zinsfrei gestundet wird, sieht das Gesetz Zinsen in der Rückzahlungsphase vor. "Die Höhe der Zinsen ist dabei jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern in das Belieben der Kreditinstitute gestellt", macht Schnepper die Bedenken der Studierenden deutlich und fügt hinzu: "Die Verschuldung nach dem Studium ist für die Studierenden somit nicht annähernd berechenbar. Darüber hinaus trifft die Verkürzung der Bezugsdauer trifft vor allem Studierende aus einkommensschwächerem Elternhaus", führt Schnepper weiter aus und ergänzt: "Denn durch die Erwerbsarbeit, der sie zur Finanzierung des Studiums und der Lebenshaltungskosten neben dem Studium nachgehen müssen, verlängert sich das Studium über die Regelstudienzeit hinaus.“
Weitere Verschlechterungen zum bisherigen Modell sind aus Sicht der Studierenden insbesondere die Einschränkung der Befreiungstatbestände, die pauschale Festsetzung der Einkommensgrenze ab der zurückgezahlt werden muss und die Beibehaltung der Kappungsgrenze bei 17.000 Euro.
"Die Kappungsgrenze ist die reinste Farce", empört sich Schnepper und erläutert:"Sollte die sie in dieser Höhe beschlossen werden, werden nur diejenigen Studierenden einen Teil ihrer Schulden erlassen bekommen, die 19 Semester gebührenpflichtig studiert haben. Da jedoch das Studiendarlehen nur für die Regelstudienzeit zzgl. 2 Semester vergeben wird, wird so gut wie niemand in den Genuss der Kappungsgrenze kommen", so der Sprecher abschließend. (PM, ABS- 01.07.2008)
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors