Steuern sparen bei der Rente

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Auch Rentner müssen Steuern zahlen. Es gibt indessen Möglichkeiten, um die Steuern zu senken, an die viele Betroffenen garnicht denken. Einige davon stellen wir Ihnen vor.

Kreuzen Sie “Günstigerprüfung” an

Rentner, die Kapitalerträge beziehen, werden oft vom Finanzamt zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung aufgefordert. Hintergrund ist der Verdacht der Behörde, dass noch weitere Nebeneinkünfte vorliegen.

Ist dies jedoch nicht der Fall, kann die Einkommenssteuererklärung sogar bedeuten, dass Steuern erstattet werden. Rentner müssen dann mit der Steuererklärung die Anlage KAP abgeben (Kapitalerträge) und auf dieser “Günstigerprüfung” ankreuzen. Wenn Ihr Steuersatz unter 25 Prozent liegt, dann bekommen Sie den Unterschied zur Abgeltungssteuer automatisch gezahlt.

Profitieren Sie von der Altersentlastung

Übrigens lohnt sich für Rentner generell bei Kaptalerträgen eine Steuererklärung mit Anlage KAP. Es gibt nämlich eine Altersentlastung. Ab dem 64. Lebensjahr zieht das Finanzamt von den steuerpflichtigen Kapitalerträgen einen Altersentlastungsbetrag ab. Je älter Sie über den 64. Geburtstag hinaus sind, desto höher ist dieser Betrag.

Listen Sie die Ausgaben für Krankheiten auf

Mit dem Alter nehmen oft die Kosten für die Gesundheit zu. Manche Ausgaben werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Alle medizinisch nötigen Therapien, Kuren, Behandlungen und Medikamente, die Sie selbst zahlen müssen, können Sie bei der Einkommenssteuer als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Um diese nachzuweisen sollten Sie Verordnungen und Belege von Ärzten, Apothekern, Therapeuten etcetera sammeln, sich medizinisch notwendige Fahrten ins Krankenhaus oder zum Arzt notieren sowie längere Behandlungen, zum Beispiel bei Zahnproblemen für das gesamte Jahr aufführen.

Das Finanzamt berechnet eine “zumutbare Eigenbelastung”. Je niedriger ihre Rente ist, umso geringer fällt diese aus, da die Behörde die Einkünfte als Maßstab für die Zumutbarkeit nimmt.

Übrigens: Außergewöhnliche Belastungen sind auch Hilfmittel wie Brillen, Rollstuhl oder Zahnersatz, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Auch Bestattungskosten fallen darunter, wenn sie teurer sind als der Nachlass.

Der Behinderten-Pauschbetrag

Liegt bei Ihnen einen Behinderung vor? Wenn dies der Fall ist, dann können Sie den Pauschalbetrag für Behinderte beanspruchen, abhängig vom Grad der Behinderung. Von einem Grad der Behinderung von 25 an wird diese Pauschale berechnet und steigert sich bis zu einem Grad der Behinderung von 100.

Übrigens gilt dieser Pauschbetrag auch rückwirkend. Verlangt das Finanzamt von Ihnen rückwirkende Einkommenssteuererklärungen für die letzten Jahre und befanden Sie sich in dieser Zeit wegen Erkrankungen in Behandlungen, die Sie im Alltag einschränken?

Dann lassen Sie prüfen, ob bei Ihnen eine Behinderung vorliegt und auch rückwirkend anerkannt wird. Ist dies der Fall, dann können Sie den Pauschbetrag auch für die letzten Jahre geltend machen. Je nach Grad der Behinderung kann der Pauschbetrag mehrere tausend Euro jährlich betragen, die Sie von der Steuer abziehen können.

Kosten für das Pflegeheim

Wenn Sie wegen Pflegebedürftigkeit in einem Heim leben und die Kosten selbst tragen, dann können Sie dies beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung angeben. Eine zumutbare Belastung wird ebenso von dem Beitrag abgezogen, den Sie von der Steuer absetzen können wie bei den Ausgaben für Medikamente.

Ausgaben für den ambulanten Pflegedienst

Wenn Sie vom ambulanten Pflegedienst betreut werden und hier zuzahlen müssen, dann können Sie diese Eigenleistungen ebenfalls beim Finanzamt angeben. Dafür gibt es drei Möglichkeiten.

Erstens können Sie eine Steuer für haushaltsnahe Dienstleistungen angeben. Dann werden Ihnen 20 Prozent der bezahlten Dienstleistung vom Finanzamt auf die Steuer angerechnet. Oder Sie setzen die selbst bezahlten Beiträge als außergewöhnliche Belastung ab. Oder Sie nehmen drittens den Pauschbetrag für Behinderte in Anspruch.