Mit Erreichen des Rentenalters, in der Regel ab dem 65. oder 67. Lebensjahr, wird die Erwerbsminderungsrente in eine regulรคre Altersrente umgewandelt. Hierbei wird der Rentenfreibetrag, der steuerfreie Teil der Rente, neu festgesetzt.
Entscheidend ist dabei das sogenannte โnachfolgende Rentenverhรคltnisโ, bei dem spezielle Regelungen zur Anwendung kommen. Diese sind in ยง 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 8 EStG verankert.
Inhaltsverzeichnis
Berechnung des Rentenfreibetrags
Der Rentenfreibetrag wird bei der Umwandlung neu berechnet. Grundlage hierfรผr ist die Summe der bis zur Umwandlung ausgezahlten Erwerbsminderungsrente im Verhรคltnis zum ursprรผnglich festgesetzten Freibetrag. Diese Berechnungsmethode gewรคhrleistet, dass der Freibetrag fair und proportional zur bereits bezogenen Rente angepasst wird.
Steuerliche Behandlung der Altersrente
Die steuerliche Behandlung der Altersrente orientiert sich an dem Prozentsatz, der sich aus der Laufzeit der vorhergehenden Erwerbsminderungsrente ergibt. Dabei wird mindestens der Besteuerungsanteil des Jahres 2005 von 50 % angesetzt.
Bei der Umwandlung der Rente wird der Rentenfreibetrag auf Basis der ursprรผnglichen Erwerbsminderungsrente und deren anteiligen Betrรคge im Jahr der Umstellung angepasst. Regelmรครige Rentenanpassungen werden hierbei nicht berรผcksichtigt.
Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente: Ein Praxisbeispiel
Herr Schmidt erhielt seit dem 1. September 2005 eine Rente aufgrund voller Erwerbsminderung. Im Jahr 2006 betrug seine Rente insgesamt 7.200 EUR, berechnet als 12 Monate zu je 600 EUR. Herr Schmidt hat einen Rentenfreibetrag von 50 %, also 3.600 EUR.
Praxisbeispiel: รbergang zur Altersrente
Am 1. Oktober 2023 wurde die Erwerbsminderungsrente von Herrn Schmidt in eine Regelaltersrente umgewandelt. Fรผr das Jahr 2023 erhielt er somit anteilig drei Monate Regelaltersrente, was einer Summe von 3.000 EUR entspricht. Fรผr das gesamte Jahr 2024 betrรคgt die monatliche Regelaltersrente 1.000 EUR, was zu einem Jahresbetrag von 12.000 EUR fรผhrt.
Praxisbeispiel: Steuerliche Berechnung im Jahr 2023
Im Jahr 2023 bezog Herr Schmidt insgesamt 5.400 EUR an Erwerbsminderungsrente (9 Monate zu je 600 EUR). Bei der Umwandlung wird der bestehende Rentenfreibetrag anteilig auf die neue Altersrente angepasst. Da die Erwerbsminderungsrente im Jahr 2023 nicht das ganze Jahr gezahlt wurde, sondern nur bis September, wird der Freibetrag anteilig berechnet. Fรผr die Regelaltersrente im Jahr 2023 wird ein Freibetrag von 1.500 EUR (50 % von 3.000 EUR) angesetzt.
Praxisbeispiel: Steuerliche Berechnung im Jahr 2024
Fรผr das Jahr 2024 belรคuft sich die Regelaltersrente auf 12.000 EUR. Der steuerfreie Anteil, also der Rentenfreibetrag, betrรคgt hier 50 %, also 6.000 EUR. Dies bedeutet, dass 6.000 EUR der Rente steuerpflichtig sind, abzรผglich des Werbungskosten-Pauschbetrags.
Regelungen fรผr Renten vor 2005
Renten, die vor dem 1. Januar 2005 endeten, werden nicht als vorhergehende Renten fรผr die Bestimmung des steuerpflichtigen Anteils der Altersrente berรผcksichtigt. Dies bedeutet, dass fรผr Rentenbezieher, deren Erwerbsminderungsrente vor diesem Datum endete, eine andere steuerliche Behandlung gilt.