Die Rentenversicherung rechnet eigene Einkรผnfte bei der Auszahlung der Witwenrente an. Dafรผr gibt es ein pauschales Verfahren, das einen Freibetrag ebenso berรผcksichtigt wie Kinderzuschlag. Unterschiede gibt es bei der kleinen und der groรen Witwenrente.
Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wie Ihre eigene Rente bei der Witwenrente angerechnet wird und machen dies an einem konkreten Beispiel plastisch.
Inhaltsverzeichnis
Kleine und groรe Witwenrente
Die kleine Witwenrente gilt fรผr Hinterbliebene, die jรผnger sind als 47 Jahre und weder eine Erwerbsminderung noch ein Kind haben. Sie betrรคgt 25 Prozent der Rente des oder der Verstorbenen. Sie ist mit Ausnahme des Bestandsschutzes auf 24 Monate begrenzt.
Die groรe Witwenrente bekommen Sie, wenn Sie รคlter als 47 Jahre sind oder erwerbsgemindert oder ein Kind haben. Sie betrรคgt nach altem Recht 60 Prozent der Rente des Hinterbliebenen, und nach neuem Recht 55 Prozent.
Altersgrenze fรผr die groรe Witwen-/Witwerrente (ohne Kind/Erwerbsminderung)
Todesjahr des/der Versicherten | Erforderliches Alter des/der Hinterbliebenen |
2011 oder frรผher | 45 Jahre |
2012 | 45 J. + 1 Monat |
2013 | 45 J. + 2 Monate |
2014 | 45 J. + 3 Monate |
2015 | 45 J. + 4 Monate |
2016 | 45 J. + 5 Monate |
2017 | 45 J. + 6 Monate |
2018 | 45 J. + 7 Monate |
2019 | 45 J. + 8 Monate |
2020 | 45 J. + 9 Monate |
2021 | 45 J. + 10 Monate |
2022 | 45 J. + 11 Monate |
2023 | 46 Jahre |
2024 | 46 J. + 2 Monate |
2025 | 46 J. + 4 Monate |
2026 | 46 J. + 6 Monate |
2027 | 46 J. + 8 Monate |
2028 | 46 J. + 10 Monate |
2029 oder spรคter | 47 Jahre |
Die eigene Rente wird nicht vollstรคndig angerechnet
Die eigene Rente wird nur teilweise auf die Witwenrente angerechnet. Ein Teil des Einkommens (und damit der Rente) bleibt als Freibetrag unberรผhrt. Der darรผber hinaus gehende Betrag wird zu 40 Prozent einbezogen.
Anzurechnende Einkรผnfte (ยง 18a SGB IV)
Kategorie | Typische Beispiele |
Erwerbseinkommen |
Lohn/Gehalt; Gewinn aus Selbstรคndigkeit; Minijob-Entgelt
|
Erwerbsersatzeinkommen |
Arbeitslosengeld I; Krankengeld; รbergangsgeld; Kurzarbeiter- oder Mutterschaftsgeld
|
Vermรถgenseinkรผnfte |
Zinsen; Dividenden; Mieteinnahmen; Verpachtung
|
Sonstige Leistungen |
Betriebs-, Riester-, Rรผrup-Renten; Pensionen/Betriebsrenten; private Rentenversicherungen
|
Elterngeld |
Basis- und ElterngeldPlus
|
Aufstockungs-/Zuschlagsbetrรคge |
Zuschlรคge zur Altersteilzeit (ยง 3 Nr. 28 EStG)
|
Nicht anzurechnende Einkรผnfte (Auswahl)
Einkรผnfte (nicht anrechenbar) |
Pflegegeld nach ยง 37 SGB XI |
Blindengeld; Landespflegegeld |
Entschรคdigungen nach dem Bundesversorgungsgesetz |
Wohngeld; Kinderzuschlag; BAfรถG |
Ehrenamtliche Aufwandsentschรคdigungen (steuerfrei) |
Abfindung bei Wiederheirat (Rentenkapital) |
Was passiert, wenn der/die Versicherte vor dem maรgeblichen Alter stirbt?
Stirbt Ihr Ehe- oder Lebenspartner vor dem 65. Geburtstag (die Grenze wird โ wie die Regelaltersgrenze โ bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben), kรผrzt die Deutsche Rentenversicherung die Hinterbliebenenrente:
Zeitpunkt des Todes | Kรผrzung (Abschlag) |
vor dem 62. Geburtstag | 10,8 % |
zwischen 62 J. und maรgeblichem Alter | 0,3 % pro Monat |
nach Erreichen des maรgeblichen Alters | kein Abschlag |
Wie hoch ist der Freibetrag?
Der monatliche Freibetrag fรผr die Witwenrente steigt ab dem 1. Juli 2025 auf 1.076,86 Euro des Netto-Gesamteinkommens. Gegenwรคrtig liegt er noch bei 1.038,05 Euro. Er orientiert sich am aktuellen Rentenwert und wird jรคhrlich angepasst. Fรผr jedes waisenrentenberechtigte Kind erhรถht sich der Freibetrag noch einmal um 228,42 Euro.
Das Sterbevierteljahr
In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners oder der Partnerin wird kein eigenes Einkommen an die Witwenrente angerechnet. Dieses Sterbevierteljahr soll helfen, die Lebensumstellung in der Trauerphase nicht zusรคtzlich zu erschweren. Der Vorschuss muss innerhalb von 30 Tagen beantragt werden.
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Ein Beispiel
Nehmen wir an, Helgas Ehemann Holger ist nach schwerer Krankheit verstorben, und das Sterbevierteljahr ist vorรผber. Helga erhรคlt selbst eine Altersrente von 1.200 Euro netto pro Monat und hat kein sonstiges Einkommen. Derzeit liegt der Freibetrag noch bei 1.038,05 Euro. Es bleiben also noch 161,95 Euro, die auf die Witwenrente angerechnet werden.
Diese werden allerdings nur zu 40 Prozent angerechnet. Im Ergebnis wird wegen Helgas Altersrente die Witwenrente um 64,78 Euro gekรผrzt.
Ab Juli 2025 betrรคgt der Freibetrag dann 1.076, 86 Euro. Von Helgas Altersrente werden also nur noch 123, 14 Euro angerechnet, und dies wiederum zu 40 Prozent. Ihre Witwenrente wird also um 49,26 Euro gekรผrzt.
Wann bleibt Helga unter dem Freibetrag?
Wann wรผrde Helga unter dem Freibetrag bleiben? Um die Nettorente zu berechnen, werden vom Bruttobetrag der eigenen Rente pauschal 14 Prozent abgezogen (bei allen, die ab 2011 in Rente gingen, vorher galt ein Satz von 13 Prozent). Wenn Helga (die 2019 in Ruhestand ging) mit ihrer anzurechnenden Nettorente unter 1.076,86 Euro bleibt, erhรคlt sie die ungekรผrzte Witwenrente.
Dafรผr dรผrfte Helgas Bruttorente nicht mehr als 1.252 Euro betragen. Denn 1.252 Euro minus 14 Prozent sind 1.076,72 Euro. Ab Juli 2025 wรผrde Helga damit unter dem Freibetrag von 1.076,86 Euro liegen.