Schwerbehinderung: Nur dann darf man einen Behindertenparkplatz nutzen

Lesedauer 3 Minuten

Behindertenparkplรคtze sind fรผr Menschen mit Einschrรคnkungen reserviert. Wer keine Berechtigung hat, um dort zu parken, und dies trotzdem tut, muss empfindliche Strafen in Kauf nehmen.

Bedeutet das im Umkehrschluss, dass jeder Mensch, der eingeschrรคnkt ist, die ausgewiesenen Parkplรคtze nutzen darf? Oder zumindest jeder mit einem Grad der Behinderung, der รผber einen Schwerbehindertenausweis verfรผgt.

Nein, um diese Parkplรคtze nutzen zu dรผrfen, mรผssen weitere Voraussetzungen erfรผllt sein. Welche das sind, erklรคren wir in diesem Beitrag.

Wer darf einen Behindertenparkplatz nutzen?

Behindertenparkplรคtze dรผrfen generell nur Menschen nutzen, die erstens einen Schwerbehindertenausweis haben. Zweitens aber muss dieser Ausweis mit bestimmten Merkzeichen versehen sein.

Auch Menschen mit Schwerbehinderungen ohne diese Merkzeichen dรผrfen keine Behindertenparkplรคtze nutzen.

Welches Merkzeichen muss fรผr den blauen Parkausweis vorhanden sein?

Das Merkzeichen aG steht fรผr auรŸergewรถhnliche Gehbehinderung und berechtigt zum Nutzen dieser speziellen Parkplรคtze, auรŸerdem das Merkzeichen BL fรผr blind / sehbehindert.

Auch das beidseitige Fehlen oder beidseitige Fehlbildungen von GliedmaรŸen (Contergan-Geschรคdigte) berechtigen zum Parken auf Behindertenparkplรคtzen.

Nur diese Gruppen haben Anspruch auf den blauen EU-Parkausweis.

Lesen Sie auch:

Wann gilt der orangefarbene Parkausweis?

Der orangefarbene Parkausweis gilt fรผr weitere Gruppen

Beim Merkzeichen G fรผr Gehbehinderung oder B fรผr โ€žBegleitung erforderlich” gibt es dann den orangefarbenen Ausweis, wenn das Gehvermรถgen durch Funktionsstรถrungen der unteren GliedmaรŸen oder eine Erkrankung der Lendenwirbelsรคule bedingt ist.

Dabei muss zusรคtzlich der Grad der Behinderung mindestens 80 betragen. Ein GdB von 70 ist in Ausnahmefรคllen mรถglich, wenn zugleich eine Herz- oder Atemwegserkrankung mit einem Einzelgrad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt.

Ausnahmen gibt es auch bei einer Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60, einem kรผnstlichen Darmausgang oder kรผnstlichen Harnleiter und Grad der Behinderung von mindestens 70.

Der Parkausweis ist personenbezogen

Der Parkausweis ist personenbezogen und lรคsst sich nicht auf andere รผbertragen. Er ist auch nicht auf ein bestimmtes Kraftfahrzeug eingetragen, sondern auf den Menschen mit Behinderung. Daher kรถnnen Sie den Ausweis immer nutzen, wenn Sie selbst fahren oder gefahren werden.

Essenziell dabei ist Folgendes: Verwandte oder Bekannte dรผrfen den Parkausweis nur benutzen, wenn der Ausweisinhaber als Beifahrer anwesend ist.

Fรผr Besorgungen etc., auch wenn diese fรผr den Menschen mit Behinderung gedacht sind, dรผrfen andere Personen den Ausweis nicht benutzen.

In diesem Fall droht nicht nur ein Abschleppen des Fahrzeugs, sondern sogar ein Verfahren wegen Missbrauchs von Ausweispapieren.

Blauer oder orangefarbener Parkausweis?

Auch mit der Parkberechtigung mรผssen Sie auf einem Behindertenparkausweis ihren blauen Parkausweis im Kraftfahrzeug deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe hinterlegen.

Nur der blaue EU-Parkausweis berechtigt dazu, allgemein auf Behindertenparkplรคtzen zu parken, also den mit dem Rollstuhlfahrersymbol besonders gekennzeichneten Flรคchen.

Mit dem orangefarbenen Parkausweis ist dies nicht mรถglich, Sie kรถnnen aber einige andere der Vergรผnstigungen des blauen Parkausweises in Anspruch nehmen.

Er berechtigt nicht nur dazu, bis zu drei Stunden auf Bewohnerparkplรคtzen zu parken, sondern auch

  • im eingeschrรคnkten Halteverbot bis zu drei Stunden zu parken
  • im Zonenhalteverbot รผber die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
  • an Stellen รผber die zugelassene Zeit hinaus zu parken, die als Parkplatz ausgeschildert sind (Nummer 314 und 315) und fรผr die durch ein Extraschild eine begrenzte Parkzeit ausgeschrieben ist,
  • in FuรŸgรคngerzonen in bestimmten Zeiten fรผr das Be- und Entladen zu parken
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auรŸerhalb der gekennzeichneten Flรคchen zu parken, wenn der laufende Verkehr nicht gestรถrt wird.
  • ohne Gebรผhren und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten zu parken.

Wichtige Hinweise zur Parkausweisnutzung

Sichtbarkeit des Ausweises: Der Parkausweis muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht werden. Ein bloรŸer Aufkleber mit Rollstuhlsymbol reicht nicht aus.
Gรผltigkeit: Nur der EU-einheitliche blaue Parkausweis berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplรคtzen. ร„ltere Ausweise aus vor 2001 sind nicht mehr gรผltig.

Regionale Unterschiede

Einige Bundeslรคnder, wie Bayern, Berlin oder Hessen, gewรคhren zusรคtzliche Parkerleichterungen. Diese kรถnnen von den allgemeinen Regelungen abweichen. Wer unsicher ist, sollte sich bei der zustรคndigen StraรŸenverkehrsbehรถrde รผber lokale Sonderregelungen informieren.