Schwerbehinderung: Neue Fahrpreisermäßigung in 2026 – es wird für viele teurer

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Wer 2026 mit Schwerbehindertenausweis Bus und Bahn nutzt, profitiert weiterhin von den bekannten Nachteilsausgleichen. Bundesweit neu eingeführt wird keine eigenständige, zusätzliche Ermäßigung speziell für Menschen mit Schwerbehinderung.

Aber: Der Preis des Deutschlandtickets steigt zum 1. Januar 2026 auf 63 Euro monatlich, und mehrere Länder passen ihre Sozialtarife an – meist nach oben. Beides beeinflusst, wie attraktiv bestehende Vergünstigungen im Alltag sind. Die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder sowie die Bundesregierung haben die Preiserhöhung beziehungsweise Fortführung des Deutschlandtickets bestätigt.

Unentgeltliche Beförderung mit Beiblatt und Wertmarke

Die wichtigste Vergünstigung für viele schwerbehinderte Menschen ist und bleibt die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr. Voraussetzung sind der Schwerbehindertenausweis mit den einschlägigen Merkzeichen – etwa G, aG, Bl, H oder Gl – sowie das Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Die Freifahrt gilt im gesamten öffentlichen Personennahverkehr einschließlich Regional- und S-Bahn-Verkehren, nicht jedoch im Fernverkehr.

Preise der Wertmarke: Seit 2025 höher

Zum 1. Januar 2025 stieg die Eigenbeteiligung für die Wertmarke bundesweit auf 104 Euro pro Jahr beziehungsweise 53 Euro pro Halbjahr. Diese Anhebung wirkt 2026 fort.

Bestimmte schwerbehinderte Personengruppen – darunter Menschen mit den Merkzeichen Bl oder H sowie Leistungsbeziehende nach SGB II/XII – erhalten die Wertmarke weiterhin ohne Eigenanteil.

Immerhin: Eine erneute bundesweite Preisanpassung für 2026 wurde bis Redaktionsschluss nicht beschlossen; wichtig ist aber der gesetzliche Mechanismus, der künftige Erhöhungen an die Bezugsgröße der Sozialversicherung koppelt.

Deutschlandticket 2026: Höherer Monatspreis – und regionale Sozialtickets ziehen nach

Mit dem Sprung auf 63 Euro monatlich verändert sich das Preisgefüge, insbesondere dort, wo Sozial- oder Ermäßigungstickets auf dem Deutschlandticket basieren. In Nordrhein-Westfalen etwa steigt das „DeutschlandTicket Sozial“ zum 1. Januar 2026 auf 53 Euro, nachdem es 2025 bei 48 Euro lag.

In Berlin kehrt das Sozialticket „Berlin-Ticket S“ 2026 zum Preis von 27,50 Euro zurück, nachdem der Übergangspreis 2025 zeitweise 19 Euro betrug. Hamburg hält am städtischen Sozialrabatt fest; für Berechtigte ergibt sich 2026 ein Endpreis von 27,50 Euro für das Deutschlandticket. Diese regionalen Beispiele zeigen: Die Erhöhung des Basistarifs wirkt bis in die Sozialtarife hinein.

Wichtig für den Alltag: Wo die Wertmarke das Deutschlandticket ersetzt – und wo nicht

Wer über Ausweis, Beiblatt und Wertmarke verfügt, benötigt für Fahrten im Nahverkehr – also in Bussen, U-, Stadt- und Straßenbahnen sowie in Regionalzügen – grundsätzlich kein zusätzliches Ticket. Das gilt bundesweit und macht das Deutschlandticket für diese Personengruppe in der Regel entbehrlich. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn ist die Wertmarke hingegen nicht gültig; dort greifen andere Nachteilsausgleiche.

Fernverkehr und weitere Vergünstigungen: Ermäßigte BahnCards und freie Begleitung

Auch 2026 bieten die Eisenbahnunternehmen keine generelle Fernverkehrs-Freifahrt für schwerbehinderte Menschen. Relevante Entlastungen entstehen über zwei andere Dinge.

Erstens gibt es ermäßigte BahnCards 25 bzw. 50 für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 oder bei voller Erwerbsminderungsrente; die aktuellen Preisangaben der DB bleiben die verlässliche Referenz.

Zweitens fährt eine Begleitperson kostenfrei mit, wenn das Merkzeichen „B“ im Ausweis eingetragen ist; im Nahverkehr gilt das in Kombination mit Wertmarke auch für die schwerbehinderte Person, im Fernverkehr benötigt nur die schwerbehinderte Person eine reguläre Fahrkarte.

Wer profitiert – und wer höhere Preise erleben wird

Für Menschen, die eine kostenfreie Wertmarke erhalten – etwa aufgrund der Merkzeichen Bl oder H oder wegen des Bezugs bestimmter Sozialleistungen – bleibt Mobilität im Nahverkehr auch 2026 ohne zusätzlichen Ticketkauf möglich.

Wo hingegen Sozialtickets an das Deutschlandticket gekoppelt sind, erhöht sich die Eigenbeteiligung vieler Berechtigter parallel zum Basistarif. Sozialverbände haben die Entwicklung kritisiert und bereits 2025 auf die Belastungswirkung hingewiesen.

Digitalisierung und europäische Anerkennung

Die strukturellen Regeln der Nachteilsausgleiche im Verkehr bleiben 2026 weitgehend stabil. Größere Veränderungen werden durch Digitalisierung und Europa erwartet.

Der EU-Behindertenausweis wird ab Mitte 2028 europaweit gelten und soll die Anerkennung von Vergünstigungen – von Kultur bis Mobilität – vereinfachen. Nationale Detailregelungen, wie die unentgeltliche Beförderung im deutschen Nahverkehr, bleiben aber Sache der Mitgliedstaaten.