Schwerbehinderung: Herabsetzung des Behinderungsgrades muss nicht akzeptiert werden

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Die zuständige Behörde kann jederzeit Ihren Grad der Behinderung prüfen und bei entsprechendem Ergebnis herabsetzen. Wir zeigen Ihnen, was Sie in dieser Situation unternehmen können, worauf Sie achten müssen und welche Fehler es zu vermeiden gilt.

Die Heilungsbewährung und die Nachprüfung

Bei bestimmten Erkrankungen wird ein Grad der Behinderung in der Regel nur befristet erteilt, und bereits bei Feststellung der Behinderung ein Datum für eine Nachprüfung von Amts wegen gesetzt. Das gilt besonders bei Krebserkrankungen, die grundsätzlich als therapierbar gelten.

Hier besteht also die Möglichkeit, dass die Folgen der Krankheit, die zum Grad der Behinderung führen, enden oder sich mildern, weil eine Heilung erfolgt.

Zum Ablauf der Frist schickt Ihnen das Versorgungsamt dann ein Anhörungsschreiben, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass eine Nachprüfung und eine anschließende Herabsetzung des Grades der Behinderung beabsichtigt sind.

Was passiert bei Verlust der Schwerbehinderung?

Das Problem besteht für Sie dann, wenn Sie bisher einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben und somit als schwerbehindert gelten.

Dann haben Sie nämlich Anspruch auf Nachteilsausgleiche wie die frühzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen, zusätzliche Urlaubstage, Verbot von Mehrarbeit, besonderen Kündigungsschutz, Freibeträge bei Versicherungen und Steuer oder einen Ihren Bedürfnissen entsprechend gestalteten Arbeitsplatz.

Wird Ihr Grad der Behinderung auf unter 40 herabgesetzt, verlieren Sie diese Ansprüche.

Was können Sie tun, um eine Herabsetzung zu verhindern?

Das zuständige Versorgungsamt prüft für die Nachprüfung, die ärztlichen Befunde, Reha-Berichte, Atteste und Gutachten, um zu einem Urteil zu kommen.

Hier können Sie sich vorbereiten. Achten Sie darauf, dass Ihr behandelnder Arzt in seinen Befunden genau die Formulierungen verwendet, die für die Einschätzung des Grades der Behinderung von 50 oder mehr bei Ihrem Leiden maßgeblich sind.

Erwähnen Sie selbst so viele Details aus dem Alltag wie nur möglich, die zu einem höheren Grad der Behinderung beitragen können.

Was können Sie tun, wenn der Grad der Behinderung herabgesetzt wurde?

Wenn die Nachprüfung bereits stattgefunden hat und das Versorgungsamt Ihnen mitteilt, dass Ihr Grad der Behinderung herabgesetzt wurde, dann legen Sie Widerspruch ein.

Das ist juristisch ein Vorverfahren und das zuständige Amt ist verpflichtet, Ihren Widerspruch zu prüfen und eine Entscheidung darüber zu treffen. Auch wenn es den Widerspruch zurückweist, haben Sie Zeit gewonnen.

Solange das Verfahren nämlich noch läuft, behalten Sie Ihren ursprünglichen Grad der Behinderung. Erst nach Abschluss des Verfahrens im Sinne des Versorgungsamtes ist der Bescheid bestandskräftig.

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Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. Auch dieses Verfahren kostet Zeit. Je aussagekräftiger jetzt die Befunde sind, die Sie bei Gericht einreichen, die einen höheren Grad der Behinderung rechtfertigen, umso größer sind Ihre Chancen auf Erfolg.

Das Sozialgericht ist allerdings nicht an die Einschätzungen in den Gutachten gebunden.

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Herabsetzung des GdB vor der Rente vermeiden

Besonders kritisch wird es für Sie, wenn eine Nachprüfung stattfindet, die vermutlich zu einer Herabsetzung des Grades der Behinderung führt, kurz bevor Sie in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eintreten könnten.

Bei dieser Rentenform könnten Sie nämlich zwei Jahre früher ohne Abschläge und weitere drei Jahre früher mit Abschlägen in den Ruhestand eintreten.

Dabei gilt der Behindertenstatus am Tag des anvisierten Rentenbeginns. Wenn Sie also nur kurz vor diesem Rentenstart den Status als schwerbehinderter Mensch verlieren, dann haben Sie keinen Anspruch mehr auf diese Rentenform und die damit verbundenen Vorteile.

Fristen sollten ausgereizt werden

Umso wichtiger ist es in dieser Situation, die möglichen Fristen rund um die Nachprüfung voll auszureizen. Sie haben vier Wochen Zeit, auf den Anhörungsbescheid zu antworten, ebenfalls vier Wochen, um Widerspruch einzulegen, und dann noch einmal vier Wochen, um eine Klage bei dem Sozialgericht einzureichen.

Wenn Sie diese Fristen möglichst spät einhalten, dann haben Sie rund elf Wochen gewonnen.

Die Nachprüfung durchzuarbeiten, den Widerspruch zu prüfen und das Verfahren vor dem Sozialgericht dauert mehrere für Sie wertvolle Monate.

Insgesamt können Sie so ohne Weiteres sechs oder mehr Monate Zeit gewinnen. Wenn in diesen Monaten der mögliche Eintritt in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen liegt, dann haben Sie gewonnen – ganz egal, wie das Verfahren am Ende ausgeht.

Denn, wenn die Schwerbehinderung zu Beginn der Rente vorliegt, dann haben Sie Ihre Rente sicher. Ob Ihr Grad der Behinderung nach Rentenbeginn herabgestuft wird, ist ohne Bedeutung für die Rentenzahlung.