Damit Menschen mit einer Schwerbehinderung barrierefrei leben können, müssen Wohnungen oder Häuser umgebaut werden. Nur so ist ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden möglich. Doch welche Institutionen und Einrichtungen bieten Hilfe und Unterstützung?
Haus oder Wohnung umbauen
Inhaltsverzeichnis
Wer seine Wohnung oder sein Haus bauen oder umbauen will, braucht zusätzliche finanzielle Unterstützung. Menschen mit Behinderung können von verschiedenen Behörden und Institutionen Zuschüsse erhalten.
Auch bei der KfW-Bank kann ein günstiger Förderkredit beantragt werden. Außerdem haben schwerbehinderte Menschen die Möglichkeit, weniger Steuern zu zahlen.
Das alles sind sogenannte Nachteilsausgleiche, die wir in diesem Artikel übersichtlich vorstellen.
Förderungen von der Pflegeversicherung: Wer hat Anspruch?
Schwerbehinderte mit einem Pflegegrad haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung zu erhalten.
Für barrierefreie Umbauarbeiten zahlt die Pflegeversicherung bis zu 4.000 Euro pro Jahr.
Bei gemeinschaftlichem Wohnen, wie in ambulant betreuten Wohngruppen oder Demenz-WGs, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro steigen. Anspruch auf diese Leistungen haben Pflegebedürftige in allen fünf Pflegegraden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die Pflegeversicherung unterstützt eine Vielzahl von Umbau-Maßnahmen, darunter:
- Einbau eines Treppenlifts
- Einbau eines zweiten Geländers im Treppenhaus
- Verbreiterung von Türen
- Umbau zu einem barrierefreien Badezimmer
- Einbau eines Badewannenlifts
- Einbau von niedrigeren Lichtschaltern
- Abbau von Schwellen und anderen Hindernissen im Wohnbereich
Wichtig: Man muss den Zuschuss bei der Pflegeversicherung beantragen, bevor die Umbau-Maßnahmen beginnen.
Nur mit einer vorherigen Zustimmung der Pflegeversicherung erhalten Betroffene die finanzielle Unterstützung. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Pflegeversicherung über die notwendigen Schritte!
Steuervergünstigung für barrierefreies Bauen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Schwerbebehinderte die Kosten für den barrierefreien Umbau von der Einkommenssteuer absetzen.
Diese Kosten gelten dann als außergewöhnliche Belastungen. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) (VI R 7/09) bestätigt diese Möglichkeit.
Was aber sind vor Voraussetzungen für die Steuervergünstigung?
- Nachweis der eigenen Schwerbehinderung oder der eines Familienmitglieds
- Notwendigkeit des Umbaus aufgrund der Behinderung
- Belege für die angefallenen Umbaukosten
Tipp: In der Praxis gestaltet sich die Anerkennung der Umbaukosten durch das Finanzamt jedoch oft schwierig. Daher empfiehlt es sich, zunächst finanzielle Zuschüsse von der Krankenkasse oder der Pflegekasse zu beantragen.
Gibt es finanzielle Unterstützung von der KfW-Bank?
Die KfW-Bankengruppe bietet Förderprogramme für den barrierefreien Umbau und den Kauf barrierefreier Immobilien an. Sie können entweder einen Zuschuss oder einen Kredit mit geringem Zinssatz beantragen.
KfW-Programme:
Kredit 159: Kredit für den Abbau von Barrieren und den Kauf von barrierefreiem Wohnraum. Dieser Kredit kann bis zu 50.000 Euro betragen und ist altersunabhängig.
Zuschuss 455-B: Zuschuss für den Abbau von Barrieren bis zu 6.250 Euro. Auch dieser Zuschuss ist altersunabhängig. Zurzeit sind jedoch die Fördermittel aus dem Bundeshaushalt ausgeschöpft (Stand: 2024).
Zuschussbetrag: bis zu 6.250 Euro
Verfügbar für alle Altersgruppen: Aktuell sind die Fördermittel für den Zuschuss 455-B ausgeschöpft (Stand: 2024). Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW-Bank.
Zuschüsse für Berufstätige mit Schwerbehinderung
Berufstätige mit Behinderung, die von Zuhause aus arbeiten, können ebenfalls finanzielle Unterstützung für den barrierefreien Umbau erhalten.
Dies kann in Form eines Zuschusses oder eines verbilligten Darlehens erfolgen und gehört zu den „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“.
Zuständig sind die Rentenversicherung, die Arbeitsagentur oder das Integrationsamt.
Welche Stelle die Finanzierung übernimmt, hängt von der jeweiligen Situation / Behinderung der betroffenen Person ab, beispielsweise ob die oder der Betroffene selbstständig, angestellt oder verbeamtet ist und wie lange sie bereits berufstätig ist.
Zuständige Stellen
Je nach Beschäftigungsverhältnis und beruflicher Situation sind unterschiedliche Stellen für die finanzielle Unterstützung zuständig:
- Rentenversicherung
- Arbeitsagentur
- Integrationsamt
Die Zuständigkeit hängt davon ab, ob der oder die Betroffene selbstständig, angestellt oder verbeamtet ist und wie lange sie bereits berufstätig ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Vereins Barrierefrei Leben e.V.
Fazit
Der barrierefreie Umbau oder Kauf von Wohnraum ist mit verschiedenen finanziellen Unterstützungsangeboten möglich.
Ob Pflegeversicherung, Steuervergünstigungen, Förderprogramme der KfW-Bank oder Zuschüsse für berufstätige Menschen mit Behinderung – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die finanziellen Belastungen zu reduzieren.
Informieren Sie sich frühzeitig und umfassend, um die passenden Unterstützungen zu finden.
- Über den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.