In Deutschland gilt eine Person als schwerbehindert, sobald ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Das Versorgungsamt bewertet dabei die kรถrperlichen, seelischen oder geistigen Beeintrรคchtigungen und legt anhand ihrer Auswirkungen auf das alltรคgliche Leben sowie die berufliche Teilhabe fest, ob ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden kann.
Auch im Jahr 2025 bleibt das Bundesversorgungsgesetz die Grundlage fรผr dieses Verfahren, sodass sich die Kriterien gegenรผber den Vorjahren voraussichtlich kaum รคndern werden.
Der GdB wird nicht bloร medizinisch, sondern nach den funktionellen Auswirkungen einer Erkrankung beurteilt. Mehrere Krankheiten werden dabei in ihrer Gesamtheit geprรผft, sodass sich die Effekte verschiedener Diagnosen gegenseitig verstรคrken kรถnnen.
Selbst bei scheinbar unabhรคngigen Krankheitsbildern ergibt sich also oft ein hรถherer Gesamt-GdB, als wenn man sie einzeln betrachtet.
Beispiele fรผr GdB 50
Ein GdB von 50 kann durch schwere Schlafapnoe-Syndrome, ausgeprรคgten Tinnitus mit psychischen Folgen, instabilen Diabetes Mellitus Typ 1 (auch Brittle Diabetes genannt) oder gravierende Artikulationsstรถrungen zustande kommen. Auch starke Migrรคne oder Endometriose kรถnnen je nach Einzelfall in diesem Bereich liegen.
Psychische Erkrankungen wie Borderline-Stรถrungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten werden ebenfalls hรคufig mit einem GdB zwischen 50 und 70 bewertet.
Wer 2025 einen GdB von 50 hat, erhรคlt in der Regel einen Schwerbehindertenausweis, der unter anderem zu einem erweiterten Kรผndigungsschutz, einer erhรถhten Jobsicherheit durch erschwerte Bedingungen fรผr befristete Arbeitsvertrรคge und einer zusรคtzlichen Arbeitswoche Urlaub pro Jahr fรผhrt.
Auch die bevorzugte Einstellung im รถffentlichen Dienst oder Hilfen im Arbeitsleben kรถnnen relevant sein. Steuerlich ist bei GdB 50 ein Pauschbetrag von 1.140 Euro pro Jahr vorgesehen.
Hรถhere GdB-Werte: Welche Diagnosen kommen infrage und welche Ansprรผche entstehen?
GdB 60 bis 80
Ab einem GdB von 60 spricht man meist von bereits gravierenden Einschrรคnkungen, etwa wenn dauerhaft eine Niere beeintrรคchtigt ist, hรคufige epileptische Anfรคlle auftreten oder Prostatakrebs langfristig hormonbehandelt werden muss. Auch schwere Wirbelsรคulenschรคden, etwa ab einer Skoliose von rund 70ยฐ nach Cobb, oder entzรผndliche Darmerkrankungen wie Morbus Crohn in sehr schweren Verlรคufen kรถnnen zu einem GdB zwischen 60 und 80 fรผhren.
Bei diesen Einstufungen bleiben der Schwerbehindertenausweis und sรคmtliche Nachteilsausgleiche, etwa der erweiterte Kรผndigungsschutz, unberรผhrt. Der zusรคtzliche Urlaub von einer Arbeitswoche pro Jahr gilt ebenso wie die Mรถglichkeit, die Rente fรผr Schwerbehinderte ab 63 oder 65 in Anspruch zu nehmen.
Die steuerlichen Pauschbetrรคge liegen bei GdB 60 bei 1.440 Euro, steigen bei GdB 70 auf 1.780 Euro und erreichen bei GdB 80 einen Wert von 2.120 Euro. Wer massiv in seiner Beweglichkeit eingeschrรคnkt ist, kann zusรคtzlich Vergรผnstigungen im รถffentlichen Nahverkehr erhalten, sofern bestimmte Merkzeichen vorliegen.
GdB 90 bis 100
Liegt der GdB zwischen 90 und 100, handelt es sich in der Regel um besonders weitreichende Beeintrรคchtigungen des Kรถrpers oder der Psyche. Das kรถnnen massive Lungenfunktionsstรถrungen nach Organtransplantationen, schwere Hirnschรคdigungen mit starken kognitiven Einschrรคnkungen, der Verlust beider Arme oder eine vollstรคndige Lรคhmung aller Extremitรคten sein.
Auch fortgeschrittene Krebserkrankungen wie Bauchspeicheldrรผsenkrebs oder Leukรคmie sowie ein voll ausgeprรคgtes AIDS-Vollbild kรถnnen zu einem GdB von 100 fรผhren.
Neben den allgemein geltenden Nachteilsausgleichen wie dem erweiterten Kรผndigungsschutz und dem Anspruch auf Zusatzurlaub kรถnnen in diesen Fรคllen spezielle Merkzeichen vergeben werden, etwa โaGโ (auรergewรถhnliche Gehbehinderung) oder โBlโ (Blindheit).
Dadurch kommen weitere Vergรผnstigungen hinzu, zum Beispiel zusรคtzliche Befreiungen oder Ermรครigungen bei der Kfz-Steuer oder im Nahverkehr. Die steuerlichen Pauschbetrรคge liegen bei GdB 90 bei 2.460 Euro und bei GdB 100 bei 2.840 Euro. Dieser Pauschbetrag kann bei Merkzeichen H, Bl oder TNl oder einem Pflegegrad von 4-5 auf bis zu 7.400 Euro steigen
Was gilt 2025?
Bisher ist nicht absehbar, dass es im Jahr 2025 zu grundsรคtzlichen Reformen in Bezug auf die Bewertung des GdB kommen wird. Der Prozess der Feststellung bleibt also voraussichtlich so, wie er 2024 und in den Jahren davor durchgefรผhrt wurde.
Wer einen bestehenden GdB bereits hat, muss nur bei einer รnderung seines Gesundheitszustands oder bei neuen Diagnosen prรผfen lassen, ob sich daraus ein hรถherer GdB ergeben kรถnnte.
Wichtig ist: Der GdB bewertet die funktionellen Auswirkungen der Behinderung, nicht bloร die Diagnose selbst. Entscheidend ist, wie sehr die alltรคgliche und berufliche Teilhabe dadurch eingeschrรคnkt ist. Mehrere Erkrankungen werden nicht addiert, sondern in einer Gesamtschau bewertet.
Das kann im besten Fall zu einer hรถheren Einstufung fรผhren, wenn mehrere Diagnosen sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstรคrken.