Rundfunkbeitrag GEZ bei Schwerbehinderung drei Jahre rückwirkend zurückholen

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Mit dem Merkzeichen RF sinkt der Rundfunkbeitrag von 18,36 auf 6,12 Euro im Monat. Diese Entlastung gilt nicht nur künftig. Sie kann für zurückliegende Monate ausgezahlt werden. Zurückliegende Zeiträume lassen sich bis zu drei Jahre ab Antragstellung berücksichtigen, wenn die Voraussetzungen damals schon vorlagen und belegt sind.

Startpunkt klären: Ab wann zählt die Ermäßigung

Die Ermäßigung bei Merkzeichen RF beginnt mit dem Datum der Zuerkennung des Merkzeichens. Maßgeblich ist der Eintritt der gesundheitlichen Voraussetzung, wie er im Bescheid steht. Liegt der Bescheid später vor, bleibt der frühere Zuerkennungszeitpunkt entscheidend.

Die Befreiung bei Sozialleistungen beginnt mit dem Leistungsbeginn des Nachweises. Beide Fälle unterscheiden sich im Startpunkt, nicht in der Rückwirkungsgrenze. Für die Erstattung bleibt die Dreijahresgrenze maßgeblich.

Dreijahresgrenze: Wie weit die Erstattung zurückreicht

Die Erstattung erfasst höchstens drei Jahre vor dem Monat der Antragstellung. Der Zeitraum muss lückenlos mit Nachweisen unterlegt sein. Für Merkzeichen RF zählt der dokumentierte Beginn des RF-Zeitraums. Für Befreiungen wegen Sozialleistungen zählt der Leistungsbeginn auf dem Bewilligungsbescheid.

Wer den Antrag später stellt, verliert weiter zurückliegende Monate. Daher lohnt ein zeitnaher Antrag mit vollständigen Unterlagen.

Sonderregel bei Nebenwohnungen: Enge Frist beachten

Für Nebenwohnungen gilt eine zusätzliche Frist. Eine rückwirkende Befreiung wird hier in der Regel nur anerkannt, wenn der Antrag binnen drei Monaten nach Vorliegen der Voraussetzungen gestellt wird. Diese Frist ist strikt.

Wer sie verpasst, erhält die Nebenwohnungsbefreiung regelmäßig erst ab dem späteren Antrag. Hauptwohnungen sind davon nicht betroffen. Für Merkzeichen RF bleibt dort die allgemeine Dreijahresgrenze maßgeblich.

Nachweise, die Rückzahlungen tatsächlich auslösen

Entscheidend sind klare, datierte Belege. Beim Merkzeichen RF reicht der Schwerbehindertenausweis mit RF-Eintrag, wenn Beginn und Gültigkeit ersichtlich sind. Alternativ genügt eine behördliche Bescheinigung mit Datum der Zuerkennung.

Bei Befreiungen wegen Sozialleistungen sind Bewilligungsbescheide mit Leistungsbeginn erforderlich. Alle Dokumente sollten den jeweiligen Zeitraum exakt abdecken. Fehlen Monate, kürzen die Anstalten die Erstattung genau um diese Lücken.

Wirtschaftlicher Effekt: So viel Geld fließt zurück

Der Beitrag gilt pro Wohnung. Die Ersparnis liegt bei 12,24 Euro pro Monat. Auf ein Jahr gerechnet sind das 146,88 Euro. Wer die Dreijahresgrenze voll nutzt, erhält rund 441 Euro zurück, sofern die Voraussetzungen im gesamten Zeitraum vorlagen.

In Mehrpersonenhaushalten bleibt die Ersparnis identisch, weil der Beitrag wohnungsbezogen erhoben wird. Ein vollständiger, früh eingereichter Antrag beschleunigt die Auszahlung.

Antrag richtigstellen: Formulierung und Umfang

Der Antrag sollte die Beitragsnummer, die Anschrift und den gewünschten Beginn benennen. Verweisen Sie auf den Zuerkennungszeitpunkt des Merkzeichens RF oder den Leistungsbeginn. Bitten Sie um Berücksichtigung ab diesem Datum.

Fordern Sie die Rückerstattung für die drei Jahre vor Antragstellung. Fügen Sie alle Nachweise als Kopie bei. Achten Sie auf durchgehende Zeiträume. Prüfen Sie nach Erhalt des Bescheids, ob der Startzeitpunkt korrekt berücksichtigt wurde.

Typische Fehler vermeiden: Drei Punkte entscheiden

Viele Rückerstattungen scheitern an unvollständigen Unterlagen. Unklare oder undatierte Atteste helfen nicht. Entscheidend ist die dokumentierte Zuerkennung oder der Leistungsbeginn. Ein weiterer Fehler ist ein zu später Antrag. Wer erst nach Jahren reagiert, verliert unwiederbringlich Zeiträume.

Schließlich sorgen Umzüge oft für Zuordnungsprobleme. Alte Beitragsnummern und Adressen sollten im Antrag mitgenannt werden, damit Erstattungen korrekt verbucht werden.

Wenn der Bescheid nicht passt: Widerspruch mit Belegen

Stimmt der anerkannte Zeitraum nicht, lohnt ein Widerspruch. Legen Sie den Bescheid, die Nachweise und eine kurze Begründung bei. Verweisen Sie auf den dokumentierten Beginn der Voraussetzung. Fordern Sie eine Korrektur der Zeiträume und der Erstattung.

Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann eine Klage in Betracht kommen. In vielen Fällen reicht jedoch eine klare Nachreichung fehlender Belege.