Wenn Sie einen Rentenantrag stellen, dann ist darin die Frage enthalten, ob die Rentenversicherung eine Hochrechnung erstellen soll oder ob Sie auf eine Hochrechnung verzichten. Tatsächlich kann diese Hochrechnung dazu führen, dass Sie früher die erste Rente bekommen, aber in manchen Fällen auch zu einer niedrigeren Rente führen.
Inhaltsverzeichnis
Der Vorteil der Endabrechnung
Die Höhe Ihrer Rente hängt davon ab, wie viele Rentenbeiträge Sie im Erwerbsleben an die Rentenversicherung eingezahlt haben. Eine vollkommen genaue Berechnung Ihrer Rente ist deshalb erst dann möglich, wenn diese Endabrechnung nach dem tatsächlich letzten Tag Ihres Erwerbslebens stattfindet.
Nachteil der Endabrechnung
Der Nachteil bei dieser Endabrechnung ist jedoch, dass die Rentenkasse auch erst nach dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses die monatlich ausbezahlten Rentenbezüge ermitteln kann. Damit verschiebt sich der Rentenbescheid ebenso wie die Auszahlung der Rente um ein bis zwei Monate.
Sie verlieren dadurch keine Rentenbezüge, sondern müssen ein wenig warten, bis diese auf Ihrem Konto eingehen. Das ist kein Problem, wenn Sie einen finanziellen Puffer haben. Ohne Reserven müssen Sie hingegen sehen, wie Sie diese Zeit ohne Mittel überstehen.
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Vorteil der Hochrechnung
Bei der Hochrechnung wartet die Rentenversicherung hingegen nicht den letzten Arbeitstag ab, sondern schätzt anhand Ihres bisherigen Lohns, wie viel Sie vermutlich bis zum Beginn der Rente noch verdienen werden.
Es wird also für die letzten drei Monate ein fiktiver Betrag gesetzt, anhand der zuvor gezahlten Beiträge.
Wenn Sie also wegen Mietzahlungen und anderen laufenden Verpflichtungen darauf angewiesen sind, dass die Rente rechtzeitig eintrifft, dann sorgt die Hochrechnung dafür, dass der Prozess schneller abgeschlossen ist.
Wann ist eine Hochrechnung unproblematisch?
Eine Hochrechnung ist immer dann ohne Risiko, wenn Sie wissen, dass sich an Ihrem Verdienst in den letzten Monaten nichts ändern wird. Dann bedeutet eine Hochrechnung lediglich, dass Sie weniger auf Ihre Rente warten müssen.
Wann ist eine Hochrechnung von Vorteil?
Eine Hochrechnung lohnt sich besonders, wenn Sie kurz vor der Rente die Arbeitszeit reduziert haben. Denn die verkürzte Arbeitszeit bedeutet weniger Beiträge bei der Rentenversicherung. Berechnet die Rentenkasse jetzt aber einen Schnitt auf Grundlage der vorherigen höheren Arbeitszeit, dann wirkt sich das positiv auf die Rente aus.
Wenn Sie eine einmalige Sonderzahlung in den Monaten vor den letzten drei Monaten der Hochrechnung erhielten, dann wirkt sich das positiv auf Ihre Rente aus. Dieser höhere Beitrag wird nämlich in die Rechnung einbezogen, obwohl Sie in Wirklichkeit im Berechnungszeitraum weniger verdienen würden und damit auch weniger Rentenbeiträge zahlen.
Wann ist eine Hochrechnung riskant?
Hochrechnung bedeutet, dass keine Endabrechnung mehr stattfindet. Das kann erhebliche Nachteile bei der Rente, für Sie bedeuten, wenn Sie in diesen letzten Monaten Sonderzahlungen erhalten, die zu höheren Beiträgen führen.
Dazu gehören zum Beispiel ausgezahlter Urlaub, zusätzlich ausgezahlte Überstunden oder Sonderzahlungen aufgrund von Betriebs- oder Tarifvereinbarungen.
Auch, wenn Sie kurz vor Ende der Erwerbsarbeit noch eine Lohnsteigerung bekommen oder Ihre Arbeitsstunden erhöhen, hat die Hochrechnung negative Folgen.
Das fiktive Arbeitsentgelt der Hochrechnung liegt dann niedriger als das tatsächlich gezahlte Entgelt.
Konkrete Auswirkungen von Einmalzahlungen
Bei einer einmaligen Zahlung in Höhe von 1.000 Euro, die nicht in die Hochrechnung einbezogen wird, reduziert sich die Jahresrente schätzungsweise um rund 10 Euro. Dieser Betrag mag auf den ersten Blick gering erscheinen, summiert sich jedoch über die gesamte Rentenlaufzeit.
Für manche Versicherte lohnt es sich deshalb, bewusst auf die Hochrechnung zu verzichten, um höhere tatsächliche Beiträge verbuchen zu lassen.
Warum die Beitragsbemessungsgrenze eine Rolle spielt
Gutverdiener, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sollten die Hochrechnung ebenfalls genau abwägen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr angehoben.
Bei einer Hochrechnung wird jedoch die alte, niedrigere Beitragsbemessungsgrenze aus dem Vorjahr (oder zumindest ein Teil davon) angelegt. Dadurch fallen eventuell höhere Beitragszahlungen im aktuellen Jahr unter den Tisch, was zu einer geringeren Rentenhöhe führen kann.
Ein Beispiel: Wer zum 1. April 2021 in Rente ging und einen Monatsverdienst von mindestens 7.100 Euro hatte, verzichtete durch eine Hochrechnung auf etwa 6 Euro Jahresrente. Das klingt überschaubar, aber auch kleine Beträge bedeuten langfristige Einbußen. Je größer das Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, desto relevanter wird dieser Unterschied.
Hochrechnung rückgängig machen? Warum das nicht so einfach ist
Ein kritischer Punkt: Die Entscheidung für die Hochrechnung lässt sich nicht nachträglich revidieren, sobald der Rentenbescheid rechtskräftig ist. Diese Rechtskraft tritt ein Monat nach Zustellung ein.
Wer also erst später feststellt, dass eine Einmalzahlung oder eine starke Gehaltserhöhung nicht berücksichtigt wurde, hat keine Möglichkeit, den Bescheid noch einmal öffnen zu lassen.
Wie funktioniert die Hochrechnung technisch?
Die Hochrechnung basiert auf Durchschnittswerten der vergangenen zwölf Monate. Der Rentenversicherungsträger nimmt den bekannten Durchschnittsverdienst und überträgt ihn auf die letzten drei Monate vor Rentenbeginn. So kann die Behörde den Rentenbescheid schneller ausstellen. Die exakte Umsetzung variiert jedoch, da üblicherweise nur Jahresverdienste gemeldet werden.
Eine besondere Ausnahme besteht, wenn zum 1. April eines Jahres die Rente beginnt. In diesem Fall erfolgt die Hochrechnung durch simples Teilen des Vorjahresverdienstes durch zwölf Monate (inklusive Einmalzahlungen).
Beispielrechnung für einen anderen Rentenbeginn:
Angenommen, eine versicherte Person möchte am 1. Juni in Rente gehen. Hochgerechnet werden dabei die Monate März, April und Mai. Der Rentenversicherungsträger kennt jedoch meist nur den vollständigen Jahresverdienst des Vorjahres.
Um den monatlichen Durchschnitt zu ermitteln, wird der Jahresverdienst zunächst durch zwölf geteilt und anschließend für die betreffenden Monate hochgerechnet. Bereits gemeldete tatsächliche Verdienste – beispielsweise für Januar und Februar – werden zusätzlich berücksichtigt. Dadurch ergibt sich ein hochgerechneter Durchschnittsverdienst, der in die Berechnung einfließt.