Rente: So hoch ist die durchschnittliche EM-Rente

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Die Erwerbsminderungsrente unterstützt Menschen, die aufgrund von Einschränkungen nicht mehr voll arbeiten können. Dabei unterscheidet man zwischen der vollen und der teilweisen Erwerbsminderungsrente.

Doch wie hoch ist diese Rente im Durchschnitt, und warum reicht sie für die Bezieher oft nicht aus? In diesem Beitrag zeigen wir

Durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrente

Die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente lag im Jahr 2022 bei rund 933 EUR pro Monat. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bürgergeldsatz betrug im selben Jahr 1.239 EUR. Diese Differenz zeigt, dass die EM-Rente in sehr vielen Fällen nicht ausreichend für den Lebensunterhalt ist.

Berechnung der Erwerbsminderungsrente

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird auf Basis der folgenden Faktoren berechnet:

  • Entgeltpunkte: Diese basieren auf den geleisteten Beitragszahlungen.
  • Rentenfaktor: Bei voller Erwerbsminderung beträgt dieser 1,0; bei teilweiser Erwerbsminderung 0,5.
  • Aktueller Rentenwert: Dieser Wert wird jährlich angepasst und spiegelt die allgemeine Lohnentwicklung wider.

Rechenbeispiel: Eine 50-jährige Person mit einem früheren Bruttoeinkommen von 3.540 EUR erhält bei voller Erwerbsminderung etwa 1.282 EUR pro Monat. Die Differenz zum früheren Einkommen , wie man bei diesem Beispiel sieht, erheblich.

Gründe für die niedrige Rentenhöhe

Die niedrige Höhe der Erwerbsminderungsrente lässt sich auf folgende Faktoren zurückführen:

  • Unzureichende Beitragszeiten: Viele Betroffene haben aufgrund von Erkrankungen nicht genügend Beitragsjahre angesammelt.
  • Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt: Wer vor dem 65. Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente erhält, muss Abschläge von bis zu 10,8 % hinnehmen.

Hohe Ablehnungsrate

Die Hürden für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente sind hoch. Im Jahr 2022 wurden rund 43 % der gestellten Anträge abgelehnt. Diese hohe Ablehnungsquote beruht hauptsächlich auf zwei zentralen Faktoren:

  • Erfüllung der Wartezeit: Um Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen Antragsteller eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren vorweisen, in denen sie mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Viele Antragsteller scheitern daran, diese Wartezeit zu erfüllen.
  • Strenge medizinische Begutachtung: Die Entscheidung über den Grad der Erwerbsminderung trifft die Deutsche Rentenversicherung auf Grundlage medizinischer Gutachten. Häufig wird trotz gesundheitlicher Einschränkungen festgestellt, dass der Antragsteller noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben.

So kann etwa ein Handwerker, der durch eine schwere Verletzung in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, dennoch als erwerbsfähig eingestuft werden, wenn er theoretisch für eine sitzende Tätigkeit geeignet ist.

In solchen Fällen wird der Antrag abgelehnt, da keine volle Erwerbsunfähigkeit vorliegt.

Zurechnungszeiten als Ausgleich

Damit Menschen, die früh in Erwerbsminderungsrente gehen, nicht nur geringe Ansprüche erhalten, werden Zurechnungszeiten berücksichtigt. Seit 2024 wird rechnerisch angenommen, dass Betroffene bis zu einem Alter von 66 Jahren und einem Monat weiter Beiträge gezahlt hätten.

Befristung und Verlängerung der Rente

Befristung: Die EM-Rente wird in der Regel zunächst für maximal drei Jahre befristet.
Verlängerung: Bei fortbestehender Erwerbsminderung kann die Rente verlängert werden. Nach neun Jahren erfolgt in der Regel eine unbefristete Zahlung.

Hinzuverdienstgrenzen bei der Erwerbsminderungsrente

Wer trotz Erwerbsminderungsrente einer Beschäftigung nachgehen möchte, muss die Hinzuverdienstgrenzen beachten. Für eine volle Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze bei 18.558,75 EUR pro Jahr.

Wird diese überschritten, wird der übersteigende Betrag anteilig auf die Rente angerechnet. Für eine teilweise Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze bei 37.117,50 EUR pro Jahr.