Selbst nach 45 Jahren Vollzeitarbeit bei Mindestlohn braucht man bereits bei 247€ Warmmiete ergänzende Grundsicherung zur Rente. Daher kann von “ordentlich im Alter abgesichert” nicht die Rede sein.
Die Bundesregierung will mit dem Rentenpaket II dafür sorgen, dass Rentner, die ihr Leben lang gearbeitet haben, ordentlich im Alter abgesichert sind. Die folgenden Rentenberechnungen zeigen, dass die Rente in jetziger Form nicht absichert.
Inhaltsverzeichnis
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Berechnung nach 45 Jahren Vollzeitarbeit
In dieser Berechnung wird eine 45-jährige Erwerbstätigkeit auf heutigem Mindestlohnniveau als Grundlage verwendet.
Rentenberechnung anhand des aktuellen Mindestlohns:
Entgeltpunkte:
Entgeltpunkte bilden die Höhe des Einkommens im Verhältnis zum jährlichen Durchschnittseinkommen ab. Wer genau dieses Jahresdurchschnittsbrutto verdient, erhält dafür 1 Entgeltpunkt. Wer die Hälfte verdient, bekommt 0,5 Entgeltpunkte.
12,41€ x 40Stunden x 4,33 Wochen im Monat
= 2150€ Bruttolohn
12 x 2150€ =25.800€ Jahresbrutto
25.800€ Jahresbrutto / 45.358€ Jahresdurchschnittsbrutto (2024 vorläufig)
= 0,5688 Entgeltpunkte
Grundrentenzuschlag:
Erhöhung auf maximal 0,8 Entgeltpunkte wären 0,2312 Entgeltpunkt.
Diese werden um 12,5% gekürzt
0,2312 EP x 12,5% = 0,0289 EP
0,2312 EP – 0,0289 EP = 0,2023 EP
Grundrentenzuschlag sind 0,2023 EP
Dieser wird für maximal 35 Jahre gewährt…
Daher gibt es für 35 Jahre 0,5688 EP + 0,2023 EP = 0,7711 EP
und für 10 Jahre nur 0,5688 EP
0,7711 EP x 35 Jahre
+ 0,5688 EP x 10 Jahre
= 32,6765 Entgeltpunkte
Rentenberechnung
Zur Berechnung der Bruttorente werden mehrere Faktoren multipliziert.
- Entgeltpunkte:
Die im Laufe des Lebens gesammelten Entgeltpunkte (siehe oben) - Zugangsfaktor:
Wer abschlagsfrei in Rente geht (also nicht in “Frührente”), bekommt hier den Faktor 1 – dieser steht für 100%. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, werden hier 0,3% abgezogen. Wer 20 Monate vor dem normalen Renteneintrittsalter in Rente geht, bei dem werden daher 6% abgezogen und es wird mit dem Faktor 0,94 gerechnet.
Ausnahmen gibt es nach 45 Jahren oder für Menschen mit Behinderung. - Rentenwert:
Dieser Wert setzt fest wie viel ein Entgeltpunkt wert ist. Aktuell sind dies 37,60€. - Rentenartfaktor:
Je nach Art der Rente gibt es einen unterschiedlichen festgelegten Faktor.
Für Altersrenten ist dies 1
Somit ergibt sich folgende Berechnung:
32,6765 EP
x 1 Zugangsfaktor
x 37,60€ Rentenwert
x 1 Rentenartfaktor
= 1288,68€ Bruttorente
Darauf fallen keine Steuern, aber Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von 12,2% = 157,21€ (AOK, keine Kinder) an.
= 1131,47€ Nettorente
Berechnung des Anspruchs auf Grundsicherung
Zur Klärung der Bedarfsdeckung wird eine Grundsicherungsberechnung gegengerechnet und damit geklärt, ob man mit dieser Rente über dem absoluten Existenzminimum bleibt.
Anrechnung der Rente:
1131,47€ Nettorente
– 281,50€ Freibetrag Grundrentenzeiten
– 40€ (geschätzte) Absetzungen Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Sterbegeld, Beitrag Sozialverband)
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809,97€ angerechnetes Einkommen
Ist der Bedarf höher als das angerechnete Einkommen, besteht Anspruch auf Grundsicherung
Bedarfsberechnung:
563€ Regelbedarf
+ xyz€ Warmmiete
= 809,97€ angerechnetes Einkommen
xyz € = 246,97€ Warmmiete
Wenn die Warmmiete über ca. 247€ liegt, besteht Anspruch auf Grundsicherung.
Eine Warmmiete über 247€ ist aber der absolute Regelfall.
Damit ist das aktuelle Rentenniveau nicht so hoch, dass sich Alleinstehende darauf “verlassen” können. Selbst bei einer perfekten 45jährigen Erwerbsbiografie ohne jeden Bruch oder Arbeitslosigkeit.
Berechnung bei “nur” 35 Jahren Grundrentenzeiten
Die Grundrente ist mit dem Ziel angetreten, ergänzenden Sozialleistungsbezug unnötig zu machen. Hat jemand “nur” 35 Jahre Vollzeit auf heutigem Mindestlohnniveau gearbeitet – also die Zeit, ab der es den vollen Gundrentenzuschlag gibt und zum vorgegebenen Renteneintrittsalter in Rente geht, ergeben sich folgende Zahlen:
Rentenberechnung
0,7711 Entegeltpunkte x 35 Jahre = 26,9885 Entgeltpunkte
26,9885 EP
x 1 Zugangsfaktor
x 37,60€ Rentenwert
x 1 Rentenartfaktor
= 1014,77€ Bruttorente
Abzüglich 12,2% für Kranken- und Pflegeversicherung:
= 890,97€ Nettorente
Grundsicherung
Anrechnung der Rente:
890,97€ Nettorente
– 281,50€ Freibetrag Grundrentenzeiten
– 40€ (geschätzte) Absetzungen Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Sterbegeld, Beitrag Sozialverband)
—–
569,47€ angerechnetes Einkommen
Ist der Bedarf höher als das angerechnete Einkommen, besteht Anspruch auf Grundsicherung
Bedarf:
563€ Regelbedarf
+ xyz€ Warmmiete
= 569,47€ angerechnetes Einkommen
xyz € = 6,47€ Warmmiete
Da jeder eine höhere Warmmiete als 7€ hat, ergibt sich bei 35 Jahren Vollzeit auf Mindestlohnniveau zwingend ein Anspruch auf Grundsicherung.
Fazit
Es reicht nicht aus, das aktuelle Rentenniveau zu sichern, es muss so angehoben werden, dass zumindest Rentner mit perfekter Erwerbsbiografie (45 Jahre Vollzeit) eine Rente erhalten, von der sie auch ohne ergänzende Grundsicherung leben können.
Eigentlich sollte mit der Grundrente ja erreicht werden, dass dies bereits ab 35 Jahren der Fall ist. Dafür ist der Zuschlag aber bei weitem zu niedrig ausgefallen. Das Rentenniveau muss also angehoben werden.
Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft. Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de