Rente: Neue Nullrunde beim Bürgergeld trifft auch Millionen Rentner

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Für das Jahr 2026 bleiben die Regelbedarfe im Bürgergeld unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat, auch die weiteren Regelbedarfsstufen bleiben auf dem bisherigen Niveau. Das Bundeskabinett hat die entsprechende Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfe beschlossen; sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Warum die Nullrunde auch Rentnerinnen und Rentner trifft

Die Regelbedarfe gelten nicht nur für das Bürgergeld nach SGB II, sondern ebenso für die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII. Weil beide Systeme dieselben Regelbedarfsstufen verwenden, wirkt sich die Nullrunde unmittelbar auf ältere Menschen aus, die Grundsicherung beziehen. Sie müssen 2026 mit unveränderten Pauschalen auskommen.

Wie viele Rentner betroffen sind

Ende 2024 erhielten rund 1,26 Millionen Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr lag bei gut vier Prozent. Innerhalb dieser Gruppe machte die Grundsicherung im Alter — also die Zahl der Menschen jenseits der Altersgrenze — den größten Anteil aus; Branchenanalysen auf Basis der Destatis-Daten berichten von rund 739.000 Betroffenen im Dezember 2024. Die Nullrunde bedeutet für diese Menschen, dass ihr monatlicher Regelsatz 2026 nominal nicht steigt.

Die Fortschreibung der Regelsätze erfolgt jährlich per Verordnung. Grundlage sind definierte Referenzgrößen zur Preis- und Lohnentwicklung. Für 2026 hätte die Berechnung sogar eine leichte Absenkung nahegelegt; die gesetzliche Schutzklausel verhindert jedoch reale Kürzungen und fixiert die Beträge mindestens auf Vorjahresniveau.

Die Verordnung für 2026 wurde im Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht; für die Folgejahre ist eine Neuermittlung des Verfahrens angekündigt.

Folgen im Alltag: Kaufkraft unter Druck

Auch ohne nominale Kürzung wird der Alltag teurer, wenn Preise weiter steigen. Eine Nullrunde bedeutet, dass Leistungsbeziehende reale Einbußen hinnehmen, sofern die Inflation positiv bleibt.

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Sozialverbände verweisen darauf, dass die Regelsätze den aktuellen Preisauftrieb der letzten Jahre nur verzögert abgebildet haben und Versorgungslücken entstehen können — gerade bei Energie, Lebensmitteln und Mobilität. Medienberichte fassen diese Befunde zusammen und sprechen von zunehmenden Kaufkraftverlusten für Bürgergeld- und Grundsicherungsbeziehende.

Wohlfahrtsverbände wie der Paritätische warnen, dass eine weitere Nullrunde die Armut verschärfe und Millionen Leistungsberechtigte betreffe, darunter viele ältere Menschen.

Auch Landesverbände der Wohlfahrtspflege kritisieren, dass das Verfahren den Bedarf im unteren Einkommensbereich unzureichend abbilde.

Was für Rentnerinnen und Rentner wichtig bleibt

Die Nullrunde bezieht sich auf den pauschalen Regelbedarf. Kosten der Unterkunft und Heizung werden in den Mindestsicherungssystemen grundsätzlich getrennt betrachtet und in angemessener Höhe übernommen; zugleich prüfen Kommunen die Angemessenheit nach lokalen Richtwerten.

Wer im Rentenalter eine kleine Rente bezieht, sollte deshalb prüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung oder ergänzende Leistungen besteht. In der Praxis ist der Zugang zur Grundsicherung von Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und individuellen Mehrbedarfen abhängig.

Für die Anspruchsprüfung maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Vorgaben in SGB XII und die kommunalen Richtlinien, nicht die Rentenhöhe allein.