Rente mit 63: Es ist definitiv vorbei

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Viele Menschen wollen frรผhzeitig in die Rente gehen, insbesondere mit 63 Jahren. Doch kann man das wirklich abschlagsfrei tun? Diese Frage stellen nicht nur baldige Rentner, sondern auch die Medienlandschaft, die hรคufig irrefรผhrende oder unvollstรคndige Informationen verbreitet.

Was steckt hinter dem Begriff “Rente mit 63”?

Die “Rente mit 63” bezieht sich auf die Mรถglichkeit, bereits vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand zu treten. Besonders die abschlagsfreie Rente, die fรผr besonders langjรคhrig Versicherte nach 45 Beitragsjahren zur Verfรผgung stehen sollte.

Viele Menschen glauben allerdings fรคlschlicherweise, dass sie mit 63 Jahren ohne Abzรผge in Rente gehen kรถnnen, doch dies ist seit einiger Zeit nicht mehr der Fall.

Was berichtet die Medienlandschaft รผber die “Rente mit 63”?

Immer wieder tauchen in den Medien irrefรผhrende Berichte รผber die “Rente mit 63” auf, wie zuletzt in der “Bild-Zeitung”. Hier war von einer โ€žgigantischen Kostenexplosionโ€œ die Rede, welche durch die Rentenzahlungen an besonders langjรคhrig Versicherte ausgelรถst wurde.

Nicht nur die “BILD”, sondern auch die “Tagesschau” berichtete kรผrzlich รผber die “Abschaffung” der abschlagsfreien Rente mit 63. Diese Darstellungen sind nicht nur ungenau, sondern verunsichern viele Menschen.

Fakt ist: Die Mรถglichkeit, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen, existiert in dieser Form nicht mehr. Der letzte Jahrgang, der dies in Anspruch nehmen konnte, war der Jahrgang 1957. Seitdem hat sich die Gesetzeslage verรคndert.

Gibt es รผberhaupt eine abschlagsfreie Rente mit 63?

Um Missverstรคndnisse zu vermeiden: Abschlagsfreie Rente gibt es tatsรคchlich โ€“ jedoch nicht fรผr alle und schon gar nicht mehr mit 63 Jahren. Personen, die 45 Beitragsjahre nachweisen kรถnnen, haben die Mรถglichkeit, maximal zwei Jahre vor ihrem regulรคren Rentenbeginn abschlagsfrei in Rente zu gehen.

Dies bedeutet, dass jemand, der regulรคr bis 66 arbeiten mรผsste, bereits mit 64 in den Ruhestand gehen kรถnnte โ€“ und das ohne Rentenabschlรคge.

Wie sieht die Situation fรผr Jahrgรคnge nach 1957 aus?

Rentenversicherte, die nach 1957 geboren sind, kรถnnen nicht mehr mit 63 Jahren ohne Abschlรคge in Rente gehen, selbst wenn sie 45 Beitragsjahre erfรผllt haben.

Der frรผheste Zeitpunkt fรผr eine abschlagsfreie Rente liegt bei zwei Jahren vor dem regulรคren Rentenalter. Das bedeutet, dass jemand, der beispielsweise regulรคr mit 66 Jahren und vier Monaten in Rente gehen wรผrde, bereits mit 64 Jahren und vier Monaten abschlagsfrei in den Ruhestand treten kรถnnte.

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Was passiert, wenn man trotzdem mit 63 in Rente gehen mรถchte?

Wer unbedingt mit 63 in den Ruhestand gehen mรถchte, kann dies รผber die sogenannte Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte tun. Allerdings mรผssen hier Abschlรคge in Kauf genommen werden.

Fรผr jeden Monat, den man vorzeitig in den Ruhestand tritt, werden 0,3 % der Bruttorente abgezogen. Geht jemand also vier Jahre frรผher in Rente, muss er mit einem Abschlag von 14,4 % rechnen.

Warum verunsichern Medienberichte die Menschen?

Irrefรผhrende Berichte wie die aus der Bild-Zeitung oder der Tagesschau sorgen bei vielen Menschen fรผr Verwirrung. Sie wecken Hoffnungen auf eine abschlagsfreie Rente mit 63, die so in der Realitรคt nicht mehr existiert.

Gerade die รคltere Bevรถlkerung, die auf verlรคssliche Informationen angewiesen ist, wird dadurch oft enttรคuscht, wenn sie spรคter erfahren muss, dass die Abschlagsfreiheit mit 63 nicht mehr mรถglich ist.

Was sollte man also wissen?

Zusammengefasst: Wer die 45 Beitragsjahre erfรผllt, kann abschlagsfrei zwei Jahre vor dem regulรคren Rentenalter in den Ruhestand gehen. Wer hingegen mit 63 in den Ruhestand mรถchte, muss Rentenabschlรคge in Kauf nehmen. Es ist daher wichtig, sich gut zu informieren und nicht auf irrefรผhrende Medienberichte zu vertrauen.