Rente mit 63: Es ist definitiv vorbei

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Viele Menschen wollen frühzeitig in die Rente gehen, insbesondere mit 63 Jahren. Doch kann man das wirklich abschlagsfrei tun? Diese Frage stellen nicht nur baldige Rentner, sondern auch die Medienlandschaft, die häufig irreführende oder unvollständige Informationen verbreitet.

Was steckt hinter dem Begriff “Rente mit 63”?

Die “Rente mit 63” bezieht sich auf die Möglichkeit, bereits vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand zu treten. Besonders die abschlagsfreie Rente, die für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren zur Verfügung stehen sollte.

Viele Menschen glauben allerdings fälschlicherweise, dass sie mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen können, doch dies ist seit einiger Zeit nicht mehr der Fall.

Was berichtet die Medienlandschaft über die “Rente mit 63”?

Immer wieder tauchen in den Medien irreführende Berichte über die “Rente mit 63” auf, wie zuletzt in der “Bild-Zeitung”. Hier war von einer „gigantischen Kostenexplosion“ die Rede, welche durch die Rentenzahlungen an besonders langjährig Versicherte ausgelöst wurde.

Nicht nur die “BILD”, sondern auch die “Tagesschau” berichtete kürzlich über die “Abschaffung” der abschlagsfreien Rente mit 63. Diese Darstellungen sind nicht nur ungenau, sondern verunsichern viele Menschen.

Fakt ist: Die Möglichkeit, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen, existiert in dieser Form nicht mehr. Der letzte Jahrgang, der dies in Anspruch nehmen konnte, war der Jahrgang 1957. Seitdem hat sich die Gesetzeslage verändert.

Gibt es überhaupt eine abschlagsfreie Rente mit 63?

Um Missverständnisse zu vermeiden: Abschlagsfreie Rente gibt es tatsächlich – jedoch nicht für alle und schon gar nicht mehr mit 63 Jahren. Personen, die 45 Beitragsjahre nachweisen können, haben die Möglichkeit, maximal zwei Jahre vor ihrem regulären Rentenbeginn abschlagsfrei in Rente zu gehen.

Dies bedeutet, dass jemand, der regulär bis 66 arbeiten müsste, bereits mit 64 in den Ruhestand gehen könnte – und das ohne Rentenabschläge.

Wie sieht die Situation für Jahrgänge nach 1957 aus?

Rentenversicherte, die nach 1957 geboren sind, können nicht mehr mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, selbst wenn sie 45 Beitragsjahre erfüllt haben.

Der früheste Zeitpunkt für eine abschlagsfreie Rente liegt bei zwei Jahren vor dem regulären Rentenalter. Das bedeutet, dass jemand, der beispielsweise regulär mit 66 Jahren und vier Monaten in Rente gehen würde, bereits mit 64 Jahren und vier Monaten abschlagsfrei in den Ruhestand treten könnte.

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Was passiert, wenn man trotzdem mit 63 in Rente gehen möchte?

Wer unbedingt mit 63 in den Ruhestand gehen möchte, kann dies über die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte tun. Allerdings müssen hier Abschläge in Kauf genommen werden.

Für jeden Monat, den man vorzeitig in den Ruhestand tritt, werden 0,3 % der Bruttorente abgezogen. Geht jemand also vier Jahre früher in Rente, muss er mit einem Abschlag von 14,4 % rechnen.

Warum verunsichern Medienberichte die Menschen?

Irreführende Berichte wie die aus der Bild-Zeitung oder der Tagesschau sorgen bei vielen Menschen für Verwirrung. Sie wecken Hoffnungen auf eine abschlagsfreie Rente mit 63, die so in der Realität nicht mehr existiert.

Gerade die ältere Bevölkerung, die auf verlässliche Informationen angewiesen ist, wird dadurch oft enttäuscht, wenn sie später erfahren muss, dass die Abschlagsfreiheit mit 63 nicht mehr möglich ist.

Was sollte man also wissen?

Zusammengefasst: Wer die 45 Beitragsjahre erfüllt, kann abschlagsfrei zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand gehen. Wer hingegen mit 63 in den Ruhestand möchte, muss Rentenabschläge in Kauf nehmen. Es ist daher wichtig, sich gut zu informieren und nicht auf irreführende Medienberichte zu vertrauen.