Rente im Oktober 2025: Für wen der Zahltag vorgezogen wird

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Der Oktober steht vor der Tür, und mit ihm für Millionen Seniorinnen und Senioren die Frage, wann genau die Altersrente auf dem Konto eingeht. Für den Monat Oktober 2025 ist der reguläre Zahltag der Freitag, 31. Oktober 2025.

Eine kleine, aber folgenreiche Besonderheit betrifft jedoch jene Bundesländer, in denen der Reformationstag gesetzlicher Feiertag ist: Dort wird die Überweisung auf den Donnerstag, 30. Oktober 2025 vorgezogen. Was das rechtlich bedeutet, wen es betrifft und wie sich die Unterscheidung zwischen nachschüssiger und vorschüssiger Zahlung auswirkt, erläutert dieser Beitrag ausführlich.

Zahltag Ende Oktober – mit regionaler Besonderheit

Der 31. Oktober 2025 ist ein regulärer Bankarbeitstag auf Bundesebene. In neun Bundesländern ist er allerdings ein gesetzlicher Feiertag (Reformationstag).

Da dort Banken und viele Zahlungsverkehrsstellen nicht regulär arbeiten, wird die Rentenzahlung für die Betroffenen einen Tag früher veranlasst. Praktisch bedeutet das: In den Reformationsbundesländern wird die Rente zum 30. Oktober 2025 gutgeschrieben, in allen übrigen Ländern zum 31. Oktober 2025.

Wer vom vorgezogenen Termin profitiert

Vom vorgezogenen Zahltag sind Rentnerinnen und Rentner betroffen, die ihren Wohnsitz in einem der folgenden Länder haben: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

In diesen Ländern ist der Reformationstag gesetzlicher Feiertag, weshalb die Wertstellung auf den Vortag fällt. Wer in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland oder in anderen Ländern ohne Reformationsfeiertag lebt, erhält die Rente regulär am 31. Oktober.

Nachschüssig oder vorschüssig – was für Ihren Kontoeingang gilt

Neben dem Datum ist die Zahlungsweise entscheidend. Maßgeblich ist, wann die eigene Rente begonnen hat. Für Renten, die ab dem 1. April 2004 neu bewilligt wurden, gilt die nachschüssige Zahlung: Es wird der laufende Monat Oktober am Monatsende abgerechnet.

Die Gutschrift am 30. oder 31. Oktober deckt also den Oktober ab. Wer seine Rente vor dem 1. April 2004 begonnen hat, erhält sie vorschüssig. In diesen Fällen steht mit der Gutschrift am 30. oder 31. Oktober bereits die November-Rente zur Verfügung. Beide Modelle sind gesetzlich vorgesehen; sie laufen seit Jahren stabil und parallel, abhängig vom individuellen Rentenbeginn.

So wirkt sich der Termin auf Ihren Alltag aus

Die präzise Wertstellung am Monatsende ist für viele Rentnerinnen und Rentner wichtig. Mieten, Darlehensraten, Energiekosten und weitere regelmäßige Ausgaben orientieren sich häufig an Monatsgrenzen.

Erfahrungsgemäß sorgen Deutsche Rentenversicherung und Rentenservice dafür, dass Überweisungen taggenau gutgeschrieben werden – in der Praxis bis in die späten Abendstunden des Zahltags.

Wer in einem Reformationsbundesland lebt, kann daher schon am 30. Oktober, andernorts am 31. Oktober mit dem Geldeingang rechnen und entsprechende Zahlungen verlässlich disponieren.

Wenn ausnahmsweise etwas hakt

Störungen im Massenzahlungsverkehr sind selten, lassen sich aber nie völlig ausschließen. Sollte die Überweisung am jeweiligen Termin nicht sichtbar sein, lohnt zunächst ein Blick auf die tagesaktuellen Buchungszeiten der eigenen Bank, denn einzelne Institute buchen abends oder in der Nacht.

Bleibt die Gutschrift auch am Folgetag aus, ist der direkte Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung beziehungsweise zum Rentenservice der Deutschen Post der richtige Schritt. Häufig klären sich Verzögerungen auf organisatorische Details wie eine geänderte IBAN oder Bankfusionen zurück.

Der rechtliche Rahmen

Die gesetzliche Grundlage für die Rentenauszahlung findet sich in § 118 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch. Danach erfolgt die Rentenzahlung grundsätzlich zum Monatsende. Dieses Prinzip sorgt für Planbarkeit: Die Rentenversicherung und der Rentenservice steuern die Überweisungen so, dass die Beträge taggenau zum vereinbarten Termin wertgestellt werden. Für Oktober 2025 ist das der Monatsletzte – und damit, aus bundesweiter Perspektive, der 31. Oktober.