Rentner sollten im Juli auf ihre Post achten. Denn bald kommt der Brief der Deutschen Rentenversicherung mit der Rentenerhรถhung 2024. Rund drei Millionen Rentner erwartet auรerdem ein zweiter Zuschlag. Einige Rentner beziehen dann rund zwรถlf Prozent Plus.
Wer von diesem zweiten Zuschlag profitiert, der bekommt im Juli noch einen zweiten Bescheid der Rentenversicherung. Die Kasse informiert: โDie Rentenanpassungsmitteilung 2024 enthรคlt noch keine Aussage รผber den Zuschlag. Da der Zuschlag zunรคchst getrennt von der Rente gezahlt wird, erhalten Zuschlagsberechtigte im Juli 2024 einen gesonderten Bescheid.โ
Wie kommt es zu den mehrfachen Zuschlรคgen?
Nicht nur die gesetzlichen Altersrenten werden ab Juli generell erhรถht, sondern auch die Erwerbsminderungsrenten. Erwerbsgeminderte bekommen einen Zuschlag, der 4,5 Prozent bis zu 7,5 Prozent betrรคgt – abhรคngig vom Geburtsjahrgang.
In den letzten Jahren wurden die Erwerbsminderungsrenten mehrfach angepasst. Doch dies betraf bei den รnderungen 2014 und 2019 nur Menschen, die neu in diese Rentenform eintraten. Diejenigen unter den Erwerbsgeminderten, denen ihre Rente bereits vor 2019 ausgezahlt wurde, gingen leer aus. Hier soll jetzt ausgeglichen werden.
Wer bekommt was?
Die Deutsche Rentenversicherung informiert zur Erwerbsminderungsrente: โBei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 betrรคgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Rentnerinnen und Rentner mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 profitieren bereits von einigen Verbesserungen, daher betrรคgt der Zuschlag bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 nur 4,5 Prozent.โ
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Der Zuschlag wird separat ausgezahlt
Die Auszahlung des Zuschlags zur Erwerbsminderungsrente erfolgt ab Sommer 2024 erst einmal getrennt von der Rente selbst, und zwar zwischen dem zehnten und zwanzigsten des jeweiligen Monats. Ab Dezember 2025 werden Rente und Zuschlag dann in einem รผberwiesen.
Die Rentenversicherung erklรคrt dazu: โIn der ersten Stufe wird der Zuschlag auf Basis des Rentenbetrages berechnet.” Es handelt sich um eine Pauschale. Erst im Dezember 2025 gibt es dann die indviduelle berechnete Auszahlung โauf Basis der Rente zugrundeliegenden persรถnlichen Entgeltpunkte.โ
4,57 Prozent mehr Alltagsrente
Die gesetzliche Altersrente wird ab Juli um 4,57 Prozent erhรถht, und im Juli beginnt auch die Erhรถhung der Erwerbsminderungsrenten. Ein Plus bei der Erwerbsminderung beziehen diejenigen, die zwischen Beginn 2001 und Ende 2018 eine solche Rente bekamen.
Warum profitieren manche jetzt doppelt, also sowohl von der Anpassung der Erwerbsminderungs- wie der Altersrente? Die Antort lautet: Der Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrenten betrifft auch diejenigen, die direkt von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente kamen.
Es muss kein Antrag gestellt werden
Betroffene mรผssen keinen Antrag stellen. Vielmehr bekommen sie einen Brief der Rentenversicherung mit der Information รผber die Zahlung, und das Geld geht dann auf dem Konto ein. Da diese Mitteilung der Kasse im Juli รผber die Bรผhne geht, sollten Betroffene ihre Post prรผfen, um zu sehen, ob die Rentenversicherung sie erfasst und richtig berechnet hat.
Der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung enthรคlt die Informationen รผber die Hรถhe des jeweiligen Zuschlags und den Zeitraum, in dem dieser ausgezahlt wird.
Wer erhรคlt zwรถlf Prozent mehr Rente?
Wer zwischen Januar 2001 und Juni 2014 einen Anspruch auf Erwersbminderungsrente hatte, der oder die erhรคlt ein sattes Plus von 7,5 Prozent. Sind die Betroffenen inzwischen in der gesetzlichen Altersrente, dann erhalten sie auรerdem den generellen Zuschlag von 4,57 Prozent.
Beides zusammen bedeutet dann 12,07 Prozent mehr Rente.