Rentner sollten im Juli auf ihre Post achten. Denn bald kommt der Brief der Deutschen Rentenversicherung mit der Rentenerhöhung 2024. Rund drei Millionen Rentner erwartet außerdem ein zweiter Zuschlag. Einige Rentner beziehen dann rund zwölf Prozent Plus.
Wer von diesem zweiten Zuschlag profitiert, der bekommt im Juli noch einen zweiten Bescheid der Rentenversicherung. Die Kasse informiert: „Die Rentenanpassungsmitteilung 2024 enthält noch keine Aussage über den Zuschlag. Da der Zuschlag zunächst getrennt von der Rente gezahlt wird, erhalten Zuschlagsberechtigte im Juli 2024 einen gesonderten Bescheid.“
Wie kommt es zu den mehrfachen Zuschlägen?
Nicht nur die gesetzlichen Altersrenten werden ab Juli generell erhöht, sondern auch die Erwerbsminderungsrenten. Erwerbsgeminderte bekommen einen Zuschlag, der 4,5 Prozent bis zu 7,5 Prozent beträgt – abhängig vom Geburtsjahrgang.
In den letzten Jahren wurden die Erwerbsminderungsrenten mehrfach angepasst. Doch dies betraf bei den Änderungen 2014 und 2019 nur Menschen, die neu in diese Rentenform eintraten. Diejenigen unter den Erwerbsgeminderten, denen ihre Rente bereits vor 2019 ausgezahlt wurde, gingen leer aus. Hier soll jetzt ausgeglichen werden.
Wer bekommt was?
Die Deutsche Rentenversicherung informiert zur Erwerbsminderungsrente: „Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Rentnerinnen und Rentner mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 profitieren bereits von einigen Verbesserungen, daher beträgt der Zuschlag bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 nur 4,5 Prozent.“
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Der Zuschlag wird separat ausgezahlt
Die Auszahlung des Zuschlags zur Erwerbsminderungsrente erfolgt ab Sommer 2024 erst einmal getrennt von der Rente selbst, und zwar zwischen dem zehnten und zwanzigsten des jeweiligen Monats. Ab Dezember 2025 werden Rente und Zuschlag dann in einem überwiesen.
Die Rentenversicherung erklärt dazu: „In der ersten Stufe wird der Zuschlag auf Basis des Rentenbetrages berechnet.” Es handelt sich um eine Pauschale. Erst im Dezember 2025 gibt es dann die indviduelle berechnete Auszahlung „auf Basis der Rente zugrundeliegenden persönlichen Entgeltpunkte.“
4,57 Prozent mehr Alltagsrente
Die gesetzliche Altersrente wird ab Juli um 4,57 Prozent erhöht, und im Juli beginnt auch die Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten. Ein Plus bei der Erwerbsminderung beziehen diejenigen, die zwischen Beginn 2001 und Ende 2018 eine solche Rente bekamen.
Warum profitieren manche jetzt doppelt, also sowohl von der Anpassung der Erwerbsminderungs- wie der Altersrente? Die Antort lautet: Der Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrenten betrifft auch diejenigen, die direkt von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente kamen.
Es muss kein Antrag gestellt werden
Betroffene müssen keinen Antrag stellen. Vielmehr bekommen sie einen Brief der Rentenversicherung mit der Information über die Zahlung, und das Geld geht dann auf dem Konto ein. Da diese Mitteilung der Kasse im Juli über die Bühne geht, sollten Betroffene ihre Post prüfen, um zu sehen, ob die Rentenversicherung sie erfasst und richtig berechnet hat.
Der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung enthält die Informationen über die Höhe des jeweiligen Zuschlags und den Zeitraum, in dem dieser ausgezahlt wird.
Wer erhält zwölf Prozent mehr Rente?
Wer zwischen Januar 2001 und Juni 2014 einen Anspruch auf Erwersbminderungsrente hatte, der oder die erhält ein sattes Plus von 7,5 Prozent. Sind die Betroffenen inzwischen in der gesetzlichen Altersrente, dann erhalten sie außerdem den generellen Zuschlag von 4,57 Prozent.
Beides zusammen bedeutet dann 12,07 Prozent mehr Rente.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.