Rente für langjährig Rentenversicherte und vorige Arbeitslosigkeit

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Über die Rente für langjährig Versicherte, auch bekannt als Rente mit 63 oder die abschlagsfreie Rente ab 65 wird viel spekuliert.

Hierbei handelt es sich um Rentenmodelle, die es ermöglichen, früher in den Ruhestand zu gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die wichtigste Voraussetzung für diese Rentenart ist die Erfüllung einer Mindestversicherungszeit.

Für die Rente mit 63 beträgt diese 35 Jahre, während für die abschlagsfreie Rente ab 65 eine Wartezeit von 45 Jahren erforderlich ist.

Diese Zeiten setzen sich aus verschiedenen Versicherungszeiten zusammen, einschließlich der Zeiten, in denen Beiträge gezahlt wurden, und bestimmten Ersatzzeiten wie Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Pflege.

Arbeitslosengeld und die Voraussetzungen für den Bezug

Wichtig im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rente ist der Bezug von Arbeitslosengeld. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Arbeitsverlust: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht erst dann, wenn die betroffene Person ihren Arbeitsplatz verloren hat.
  2. Mindestbeitragszeiten: Vor dem Verlust des Arbeitsplatzes muss die Person mindestens zwölf Monate lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.
  3. Aufgabe des Arbeitsplatzes: Die Aufgabe des Arbeitsplatzes darf nicht ohne wichtigen Grund erfolgt sein. Andernfalls kann eine Sperrzeit verhängt werden, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Wie lange gibt es Arbeitslosengeld?

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht also grundsätzlich immer dann, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt auch in den letzten Jahren vor dem Rentenbeginn.

Ein weit verbreitetes Gerücht besagt jedoch, dass in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn kein Arbeitslosengeld mehr gezahlt wird. Tatsächlich gibt es kein Gesetz, das den Bezug von Arbeitslosengeld in dieser Zeit ausschließt. Der Bezug von Arbeitslosengeld ist also auch unmittelbar vor der Rente möglich.

Wie lange wird das Arbeitslosengeld gezahlt?

Die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld hängt von der Dauer der vorhergehenden Beschäftigung sowie vom Alter der betroffenen Person ab. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anspruchsdauer:

Dauer der Beitragszahlung (in Monaten) Anspruchsdauer für Personen unter 50 Jahren (in Monaten) Anspruchsdauer für Personen ab 50 Jahren (in Monaten) Anspruchsdauer für Personen ab 55 Jahren (in Monaten) Anspruchsdauer für Personen ab 58 Jahren (in Monaten)
12 6 6 6 6
16 8 8 8 8
20 10 10 10 10
24 12 12 12 12
30 15 15 15 15
36 18 18 18 18
48 24 24 24
58 36 36

Hinweise:

  • Personen unter 50 Jahren haben maximal Anspruch auf 18 Monate Arbeitslosengeld.
  • Ab 50 Jahren erhöht sich die Anspruchsdauer auf bis zu 24 Monate.
  • Ab 55 Jahren beträgt die maximale Anspruchsdauer 36 Monate.
  • Ab 58 Jahren bleibt die maximale Anspruchsdauer ebenfalls bei 36 Monaten.

Ursprung des Gerüchts: Arbeitslosengeld und die 45-jährige Wartezeit

Der Ursprung des Gerüchts, dass es in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn kein Arbeitslosengeld mehr gibt, liegt vermutlich in einer speziellen Regelung für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte.

Diese Rente setzt voraus, dass zum Rentenstart 45 Versicherungsjahre vorliegen.

Das Arbeitslosengeld wird dabei grundsätzlich auf diese 45 Jahre angerechnet. Eine Ausnahme gibt es jedoch: In den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn wird das Arbeitslosengeld bei der Berechnung der 45 Versicherungsjahre nicht berücksichtigt.

Das bedeutet, dass diese Zeit nicht dazu beiträgt, die 45 Jahre zu erreichen, selbst wenn die Arbeitsagentur während dieser Zeit Rentenbeiträge zahlt.

Arbeitslosengeld und die Rente mit 63

Auch bei der vorgezogenen Altersrente, die oft als Rente mit 63 bezeichnet wird, gibt es eine Wartezeit.

Diese beträgt 35 Jahre. Für die Erfüllung dieser Wartezeit werden viele verschiedene Versicherungszeiten angerechnet, darunter auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld.

Ein wichtiger Unterschied zur 45-jährigen Wartezeit ist, dass bei der 35-jährigen Wartezeit sowohl das Arbeitslosengeld als auch das Bürgergeld berücksichtigt werden.

Fazit: Arbeitslosengeld auch vor der Rente

Langjährig Versicherte, die ihre Arbeitsstelle verlieren, haben also grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Dies gilt auch unmittelbar vor dem Rentenbeginn, unabhängig davon, ob es sich um die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren oder die Rente mit 63 handelt.

Das weit verbreitete Gerücht, dass in den letzten beiden Jahren vor dem Rentenbeginn kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, basiert auf einer speziellen Regelung der 45-jährigen Wartezeit, die jedoch den Bezug des Arbeitslosengeldes selbst nicht ausschließt.

Arbeitnehmer können also sicher sein, dass sie auch kurz vor dem Rentenbeginn Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.