Sie wollen Ihre gesetzliche Rente gezielt erhรถhen. Dann zรคhlen Entgeltpunkte. Jeder Punkt steigert die Monatsrente direkt. Neben dem Gehalt zรคhlen weitere Lebensphasen. Sie erfahren, welche Zeiten Punkte bringen. Und wie Sie Ihr Rentenkonto lรผckenlos halten.
Inhaltsverzeichnis
Einkommen und Punkte: So rechnet die Rentenversicherung
Entgeltpunkte entstehen aus Ihrem Bruttoeinkommen. Maรstab ist das Durchschnittsentgelt 2025 von 50.493 Euro. Verdienen Sie genau so viel, erhalten Sie einen Punkt. Liegen Sie darunter, gibt es weniger Punkte. Liegen Sie darรผber, entstehen mehr Punkte.
Eine Obergrenze bremst sehr hohe Einkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2025 bei 96.600 Euro. Mehr als rund zwei Punkte pro Jahr sind daher nicht mรถglich. Wer jedes Jahr gleich viele Punkte will, muss nachziehen. Denn auch das Durchschnittsentgelt steigt regelmรครig.
Ein Rechenblick hilft bei der Planung. Teilen Sie Ihr Jahresbrutto durch 50.493. Bei 75.000 Euro ergeben sich etwa 1,5 Punkte. Bei 40.000 Euro ist es deutlich weniger. Der genaue Wert hรคngt vom jeweiligen Jahr ab. Entscheidend ist immer das gรผltige Durchschnittsentgelt.
Rentenwert: So viel Geld bringt ein Punkt aktuell
Ein Punkt wird jรคhrlich in Euro bewertet. Seit 1. Juli 2025 liegt der Rentenwert bei 40,79 Euro. Der Betrag gilt bundeseinheitlich. Ost- und Westwerte sind vereinheitlicht. Ihre vorhandenen Punkte werden jedes Jahr angepasst. Grundlage ist die Lohnentwicklung des Vorjahres. Damit wรคchst die Rente mit der Wirtschaftskraft.
Kindererziehungszeiten: Bis zu drei Punkte je Kind
Kindererziehung zรคhlt als Versicherungszeit. Sie erhรถht die Rente spรผrbar. Fรผr ab 1992 geborene Kinder zรคhlen 36 Monate. Das entspricht bis zu drei Punkten. Fรผr vor 1992 geborene Kinder zรคhlen 30 Monate. Das entspricht bis zu 2,5 Punkten. Die Eltern legen fest, wem die Monate zugeordnet werden. Ein formloser Antrag genรผgt meist.
Den Beitrag trรคgt der Bund. Eine Erwerbstรคtigkeit stรถrt die Anrechnung nicht. Sehr hohe Einkommen kรถnnen den Vorteil mindern. Einkommen und Erziehungszeit dรผrfen sich teils รผberlagern.
Pflege von Angehรถrigen: Beitrรคge ohne eigene Zahlung
Pflegen Sie regelmรครig eine nahestehende Person, zรคhlt das. Die Pflegekasse zahlt Rentenbeitrรคge fรผr Sie. Nรถtig ist mindestens Pflegegrad 2. Die Pflege muss regelmรครig erfolgen. Maรstab sind mindestens zehn Stunden an zwei Tagen pro Woche. Eine Erwerbstรคtigkeit bis 30 Wochenstunden bleibt mรถglich.
Die Rentenpunkte hรคngen vom Pflegegrad ab. Auch die Art der Leistungen spielt eine Rolle. Hรถhere Pflegegrade erhรถhen die Bewertung. Die Meldung lรคuft รผber die Pflegekasse. Halten Sie den Umfang schriftlich fest. So vermeiden Sie spรคtere Nachfragen.
Mutterschutz: Schutzfristen als Anrechnungszeit
Die Schutzfristen zรคhlen zur Rente. Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Die Zeiten werden mit Ihrem Durchschnittswert bewertet. Grundlage ist Ihr bisheriger Versicherungsverlauf. So entstehen zusรคtzliche Entgeltpunkte. Die anschlieรende Kindererziehungszeit wirkt meist stรคrker. Beantragen Sie beide Bausteine konsequent. So sichern Sie den vollen Anspruch.
Arbeitslosengeld I: 80-Prozent-Regel sichert Punkte
Bei Arbeitslosengeld I entstehen Pflichtbeitrรคge. Die Agentur fรผr Arbeit zahlt die Beitrรคge. Grundlage sind 80 Prozent des frรผheren Bruttos. Daraus ergeben sich Entgeltpunkte. Die Bewertung liegt oft unter dem letzten Job. Dennoch bleibt der Versicherungsverlauf geschlossen. Das schรผtzt Wartezeiten und spรคtere Ansprรผche. Wichtig ist die rechtzeitige Meldung bei der Agentur.
Bรผrgergeld: Keine Punkte, aber Zeiten zรคhlen teils mit
Beim Bรผrgergeld entstehen keine Entgeltpunkte. Es flieรen keine Beitrรคge in die Rentenkasse. Einzelne Zeiten kรถnnen Wartezeiten fรผllen. Punkte wachsen daraus jedoch nicht. Prรผfen Sie รbergรคnge zu ALG I frรผhzeitig. So vermeiden Sie Lรผcken beim Beitragsfluss. Lassen Sie sich zur Kontenklรคrung beraten.
Krankengeld: Beitrรคge auf 80-Prozent-Basis
Beim Krankengeld laufen Beitrรคge weiter. Die Bemessung orientiert sich an 80 Prozent des Entgelts. Dadurch entstehen neue Punkte. Meist etwas weniger als im regulรคren Job. Der Schutz des Versicherungsverlaufs bleibt erhalten. Reichen Sie Bescheinigungen zeitnah ein. So bleibt die Zuordnung eindeutig.
Berufsausbildung: Aufwertung bis 0,75 Punkte pro Jahr
Ausbildungsvergรผtungen sind oft niedrig. Die Rentenversicherung wertet diese Zeiten auf. Es gibt Zuschlรคge bis 0,75 Punkte pro Jahr. Das gilt fรผr maximal drei Jahre. Voraussetzung ist die korrekte Kennzeichnung. Der Betrieb muss die Ausbildung als solche melden. Prรผfen Sie den Versicherungsverlauf frรผh. So erkennen Sie fehlende Eintrรคge rechtzeitig.
Schule, Studium, Fachschule: Was zรคhlt und wie
Schule und Studium gelten als Anrechnungszeiten. Sie bringen keine eigenen Punkte. Sie sichern jedoch Wartezeiten. Das hilft bei Mindestzeiten fรผr Ansprรผche. Fachschulzeiten sind eine Ausnahme. Fรผr sie kann eine Bewertung erfolgen. Bis zu 0,75 Punkte pro Jahr sind mรถglich. Grundlage ist Ihr Gesamtleistungswert. Prรผfen Sie die Einordnung im Verlauf genau.
Versicherungsverlauf: So halten Sie Ihr Konto sauber
Die Rentenversicherung verschickt regelmรครige รbersichten. Darin stehen alle gemeldeten Zeiten. Prรผfen Sie die Angaben gegen Ihren Lebenslauf. Stimmen Beschรคftigung, Ausbildung, Erziehung und Pflege? Fehlen Monate, reichen Sie Belege nach.
Lohnabrechnungen, Vertrรคge und Bescheide helfen dabei. Nutzen Sie die Online-Dienste der DRV. Dort lassen sich Zeiten digital klรคren. Auch nach Rentenbeginn sind Korrekturen mรถglich. Reichen Sie dann die Unterlagen umgehend ein.
Beispiel: Job, ALG I und Pflege im Jahresmix
Sie verdienen 50.493 Euro im Jahr. Das ergibt genau einen Punkt. Danach folgen sechs Monate ALG I. Grundlage sind 80 Prozent des frรผheren Entgelts. Es entstehen weitere Punkte, aber etwas weniger. Parallel pflegen Sie wรถchentlich zehn Stunden. Die gepflegte Person hat Pflegegrad 3. Die Pflegekasse meldet Rentenbeitrรคge fรผr Sie. Dadurch wรคchst Ihr Punktekonto zusรคtzlich. So sichern Sie Ansprรผche trotz รbergรคngen.
Hรคufige Fehler: So vermeiden Sie Verluste
Viele Versicherte beantragen Kindererziehungszeiten zu spรคt. Andere vergessen Pflegezeiten zu melden. Ausbildungszeiten sind oft falsch kodiert. Fachschulzeiten fehlen nicht selten komplett. Auch Mutterschutzfristen sind manchmal unvollstรคndig. Prรผfen Sie daher jede Lebensphase getrennt. Ordnen Sie Belege chronologisch. Halten Sie Kopien bereit. Und reagieren Sie auf Rรผckfragen zรผgig.
Vorgehen in drei Schritten
Starten Sie mit einer aktuellen Renteninformation. Stimmen die gemeldeten Zeitrรคume vollstรคndig? Danach gleichen Sie Lohnnachweise und Bescheide ab. Fehlt etwas, stellen Sie einen Klรคrungsantrag. Nutzen Sie dafรผr die digitalen Formulare.
Oder wenden Sie sich an die Beratungsstellen. Vermerken Sie Fristen aus Anschreiben sofort. So gerรคt nichts in Verzug. Abschlieรend prรผfen Sie den neuen Verlauf erneut. Erst dann ist die Kontenklรคrung abgeschlossen.
Jeder Punkt zรคhlt doppelt
Entgeltpunkte erhรถhen direkt die Monatsrente. Sie sichern zudem kรผnftige Anpassungen. Planen Sie Kinder-, Pflege- und Ausbildungszeiten aktiv ein. Vermeiden Sie Lรผcken zwischen Beschรคftigung und Leistungen. Halten Sie Ihren Versicherungsverlauf stets aktuell. So nehmen Sie alle mรถglichen Punkte mit. Und stรคrken Ihre Rente langfristig.