Wer aus der Werkstatt-Berechtigung in Lohn oder Ausbildung wechseln will, hat zwei starke Instrumente: das Budget für Arbeit (BfA) für reguläre Beschäftigung mit Lohnzuschuss und Jobcoaching sowie das Budget für Ausbildung (BfAus) für eine duale Ausbildung mit Begleitung im Betrieb und in der Berufsschule. Entscheidend sind Ziel, Netto-Effekt und Zuständigkeiten – und ein sauberer Antrag.
Kurzvergleich: Leistungen, Unterschiede
Budget | Kernpunkte |
Budget für Arbeit (BfA) |
Für werkstatt-berechtigte Menschen mit Angebot auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Lohnkostenzuschuss bis zu 75 % an den Betrieb plus Anleitung/Begleitung (Jobcoaching). Reguläre Sozialversicherung (KV, PV, RV), häufig keine ALV bei anerkannter voller EM. Entgelt muss tarif-/ortsüblich sein. Rückkehrrechtin die WfbM, wenn das Arbeitsverhältnis scheitert.
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Budget für Ausbildung (BfAus) |
Für werkstatt-berechtigte Menschen mit Ausbildungsvertrag (BBiG/HwO, inkl. § 66 BBiG/§ 42r HwO). Erstattung der angemessenen Ausbildungsvergütung (inkl. Arbeitgeberanteile), Jobcoaching im Betrieb und in der Schule, Fahrkosten. Während der Ausbildung ist der Zugang zur Grundsicherung nach SGB XII ausdrücklich eröffnet. Rückkehrrecht in die WfbM bleibt.
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Zuständigkeiten & erste Anlaufstellen
Leistungsträger ist in der Praxis oft die Eingliederungshilfe; beim BfAus arbeitet vielfach das Reha-Team der Agentur für Arbeit federführend. Begleitende Unterstützung leisten Integrationsfachdienste/Integrationsamt, kommunale Teilhabefachdienste und Jobcoaching-Träger. Für eine unabhängige Erstberatung eignen sich EUTB-Stellen. Früh klären: Vertrag, Entgelthöhe, Begleitbedarf, Schul-/Blockunterricht und ggf. Fahrkosten (BfAus).
Nettovergleich: Was bleibt übrig?
Für viele Betroffene maßgeblich ist SGB XII (Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt), wenn eine volle Erwerbsminderung vorliegt. Von Erwerbseinkommen bleiben 30 % anrechnungsfrei, gedeckelt auf 50 % der Regelbedarfsstufe 1. 2025 entspricht das bis zu 281,50 € pro Monat. Die Anrechnung erfolgt nach Abzug zulässiger Posten (z. B. Pflichtbeiträge, Werbungskosten).
Orientierung in zwei Sätzen:
- Bei BfAus mit niedrigerer Ausbildungsvergütung greift prozentual oft mehr steuer-freier Anteil, bis die Deckelung erreicht ist.
- Bei BfA mit höherem Arbeitsentgelt ist der Freibetrag rasch ausgeschöpft; alles darüber reduziert den Bedarf in SGB XII.
Beispiele (vereinfacht):
- BfAus, 1. Jahr 682 € brutto: 30 % = 204,60 € anrechnungsfrei (unter 281,50 €).
- BfA, 1.800 € brutto: Freibetrag deckelt bei 281,50 €; Mehrverdienst mindert den Bedarf stärker.
In SGB II (Bürgergeld) gelten andere Freibeträge. Wer erwerbsfähig ist, nutzt dort die Staffel mit 100 € Grundfreibetrag plus prozentuale Absetzer. In gemischten Haushalten (SGB II/SGB XII) wird getrennt gerechnet; KdU werden anteilig zugeordnet. Der tatsächliche Netto-Zufluss hängt immer auch von Miete, Mehrbedarfen, Steuerklasse und konkreten Versicherungsbeiträgen ab.
Antrag in 5 Schritten – so gelingt die Bewilligung
Schritt | Das ist zu tun |
1. Ziel entscheiden | Werkstatt-Berechtigung/EV-BBB prüfen. Job mit sofortigem Entgelt (BfA) oder Ausbildung mit Abschluss (BfAus)? Unabhängige Beratung einbinden (EUTB/Sozialverbände). |
2. Zuständigkeit klären |
Zuständigen Leistungsträger ansprechen: Eingliederungshilfe bzw. Reha-Team der Agentur für Arbeit (besonders bei BfAus). Anforderungen an Vertrag, Entgelt, Begleitbedarf und Fahrkosten abstimmen.
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3. Platz & Unterlagen sichern | Arbeits-/Ausbildungsvertrag (Entwurf), Stellenprofil, belastbare Begründung für Jobcoaching, ggf. Schul-/Blockunterricht belegen, Fahrwege (BfAus) dokumentieren. |
4. Antrag stellen | Formlos oder Formular – wichtig ist ein klarer Leistungsantrag nach SGB IX. Es folgt das (Gesamt-)Teilhabeverfahren; Termine für Betriebe/Schule/Coaching abstimmen. |
5. Start & Schnittstellen | Bewilligung prüfen, Coaching beauftragen, Fahrkosten (BfAus) freigeben lassen. Schnittstellen zu Jobcenter/Sozialamt klären: Rechtskreis, KdU-Anteil, Freibeträge, Nachweise. |
Praxistipps für mehr Netto
Ein tarif-/ortsübliches Entgelt erhöht die Chancen auf eine dauerhafte Bewilligung. Begleitbedarf konkret beschreiben (Umfang, Inhalte, Ziele, Ansprechpartner) – das verhindert spätere Kürzungen. KdU/Angemessenheit vorab mit dem Sozialamt fixieren, gerade in gemischten Haushalten.
Bei Ausbildung Blockunterricht und Fahrten von Anfang an mitbeantragen. Für den Netto-Check lohnt eine individuelle Berechnung: Bedarf, KdU, Mehrbedarfe, Brutto-/Netto, Freibeträge – schwarz auf weiß.
Fazit
Budget für Arbeit ist die starke Lösung, wenn ein passender Arbeitsplatz existiert und ein schneller Netto-Zufluss zählt. Budget für Ausbildung ist die richtige Wahl für den qualifizierten Abschluss mit engmaschiger Begleitung und Fahrkosten.
Wer sauber beantragt, Zuständigkeiten klarzieht und die Anrechnung im Blick behält, maximiert Stabilität und Netto im Portemonnaie – ohne späteres Nachsteuern durch die Verwaltung.