Trotz jahrzehntelanger Arbeit reicht die gesetzliche Rente oft kaum für Miete, Strom und Medikamente. Dabei stehen vielen Rentnerinnen und Rentnern staatliche Hilfen zu – sie kennen diese nur nicht. Wer seine Ansprüche kennt, kann monatlich über 100 Euro zusätzlich erhalten.
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Anspruch auf Unterstützung bleibt oft ungenutzt
Rund ein Drittel aller Rentner in Deutschland lebt mit einem Einkommen nahe der Armutsgrenze. Die Altersarmut nimmt zu – nicht weil keine Hilfen existieren, sondern weil viele Menschen sie schlicht nicht kennen. Staatliche Zuschüsse müssen in der Regel aktiv beantragt werden. Ohne entsprechendes Wissen gehen diese Gelder jedoch verloren.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine 72-jährige Rentnerin aus Erfurt erhielt jahrelang nur 980 Euro im Monat. Erst nach einer unabhängigen Beratung stellte sich heraus, dass sie Anspruch auf Wohngeld und Heizkostenhilfe hatte. Das Ergebnis: 187 Euro monatlich zusätzlich – ohne Nebenjob, ohne Extraaufwand.
Wohngeld für Rentner – oft mehrere Hundert Euro möglich
Wohngeld ist keine Sozialhilfe, sondern eine einkommensabhängige Leistung zur Entlastung bei Wohnkosten. Gerade für Menschen mit kleiner Rente kann es die finanzielle Situation deutlich verbessern. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Miethöhe und Wohnort. Viele erhalten zwischen 200 und 300 Euro monatlich zusätzlich – teils sogar mehr.
Regionale Unterschiede spielen eine große Rolle:
- In München oder Stuttgart kann das Wohngeld bis zu 370 € monatlich betragen,
- in ländlichen Regionen wie Thüringen oder Sachsen-Anhalt liegt es häufig bei 200 bis 250 €.
Seit der Wohngeldreform 2023 wurden die Anspruchsgrenzen angehoben. Auch Rentner mit kleiner Zusatzrente oder geringer Betriebsrente können seitdem einen Anspruch haben.
Grundsicherung im Alter: Mehr als nur ein Sicherheitsnetz
Wer trotz Rente unter dem Existenzminimum lebt – aktuell rund 924 Euro netto monatlich –, hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Viele Betroffene meiden den Antrag aus Scham oder Unwissenheit. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich garantierte Leistung.
Abgedeckt werden Kosten für Unterkunft, Heizung und ein grundlegender Lebensbedarf. Ein Vermögen bis 10.000 Euro bleibt in der Regel unangetastet. Eigentum muss nur selten verwertet werden.
Heizkostenzuschuss 2025: Automatischer Bonus bei bestehendem Anspruch
Steigende Energiepreise treffen primär ältere Menschen mit niedrigem Einkommen. Gute Nachricht: Wer Wohngeld oder Grundsicherung bezieht, erhält automatisch einen Heizkostenzuschuss. Die Auszahlung erfolgt ohne zusätzlichen Antrag. Sie bekommen dann spürbare Entlastung bei Gas- und Stromkosten in den kalten Monaten.
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Pflegegeld: Entlastung für pflegende Angehörige
Viele ältere Menschen pflegen ihre Partner oder Verwandte zu Hause. Was kaum bekannt ist: Auch Rentner können dafür Pflegegeld beantragen. Abhängig vom Pflegegrad erhalten Anspruchsberechtigte bis zu 316 Euro monatlich – steuerfrei und zusätzlich zur Rente.
Wichtig für den Anspruch:
- Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
- Die Pflege muss häuslich erfolgen – also nicht im Heim.
- Der Antrag erfolgt über die Pflegekasse der Krankenkasse.
Beispiel: Eine Frau pflegt ihren demenzkranken Mann – neben ihrer kleinen Rente erhält sie nun Pflegegeld und wird so finanziell entlastet. Zudem wird ihre Pflegeleistung offiziell anerkannt, was oft auch psychisch entlastend wirkt.
Gesundheitskosten: Rückerstattung oft möglich
Zahnprothesen, Brillen oder Medikamente belasten die Haushaltskasse. Doch wer hohe Gesundheitsausgaben im Verhältnis zum Einkommen nachweisen kann, hat Anspruch auf Erstattung. Wichtig ist, alle Quittungen und Belege zu sammeln und rechtzeitig bei der Krankenkasse einzureichen.
Tipp: Ab einem bestimmten Eigenanteil werden die Kosten übernommen – ein Antrag lohnt sich besonders für Menschen mit chronischen Erkrankungen.
Witwen und Witwerrente: Auch rückwirkend mehr Geld möglich
Der Tod des Partners bedeutet oft einen Einkommensverlust. Doch viele wissen nicht, dass sich die Witwen- oder Witwerrente bei sinkendem Einkommen anpassen lässt – auch rückwirkend. Wer nach dem Tod des Ehepartners in eine schlechtere finanzielle Lage geraten ist, kann eine Neuberechnung beantragen.
Wichtig: Die Ansprüche verfallen nicht sofort. Prüfen Sie Ihre Unterlagen und holen Sie sich Unterstützung.
Einmalige Notfallhilfen: Hilfe bei Engpässen
Ob defekte Waschmaschine, neue Matratze oder dringend benötigte Brille – in bestimmten Fällen übernehmen Sozialamt oder Jobcenter die Kosten. Die sogenannten „einmaligen Hilfen“ sind hauptsächlich für Menschen mit Grundsicherung oder Wohngeld gedacht. Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer Bedarf.
Ihr Vorteil: Keine hohen Schulden für notwendige Anschaffungen – nutzen Sie das, was Ihnen zusteht.
Kleine Anträge, große Wirkung: So steigern Sie Ihre monatliche Rente
Wer alle verfügbaren Zuschüsse prüft und beantragt, kann mit wenig Aufwand viel erreichen. Viele ältere Menschen erhalten nach erfolgreicher Antragstellung zwischen 100 und 250 Euro zusätzlich – jeden Monat. Das eröffnet neue Spielräume für gesünderes Essen, kleine Reisen oder einfach mehr Sicherheit im Alltag.
Tipp: Beratungsstellen der Städte, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen helfen beim Antrag – oft kostenlos.