Rente: Das ist neu im Oktober 2025 – Rentner müssen das jetzt wissen

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Der Oktober bringt gleich mehrere Neuerungen rund um die Rente – von schnellerem Geld auf dem Konto über einen vorgezogenen Zahltag in einigen Bundesländern bis hin zu wichtigen Startpunkten für den Renteneintritt bestimmter Jahrgänge.

Echtzeitüberweisung: Rentenzahlungen in Sekunden – ohne Aufpreis

Ab 9. Oktober 2025 ist die Echtzeitüberweisung im gesamten Euroraum für Banken verpflichtend verfügbar. Überweisungen müssen dann innerhalb von 10 Sekunden beim Empfänger ankommen – rund um die Uhr, auch am Wochenende. Wichtig: Die Gebühren dürfen nicht höher sein als bei einer normalen SEPA-Überweisung.

Für Rentnerinnen und Rentner ist das mehr als Komfort. Wer etwa Miete, Abschläge oder Apothekenrechnungen kurzfristig begleichen muss, kann Zahlungsziele sicher erreichen und Mahnkosten vermeiden. Auch bei engem Dispo hilft der Sekunden-Transfer, weil Geldeingänge (z. B. Unterstützung von Angehörigen) sofort wertgestellt werden.

Tipp: Prüfen Sie in Ihrer Banking-App, ob „Instant“ oder „Echtzeit“ bereits aktiv ist – viele Institute haben umgestellt.

Zahltag im Oktober: In neun Ländern einen Tag früher

Der reguläre Rentenzahltag ist der letzte Bankarbeitstag des Monats. Im Oktober 2025 fällt dieser auf Freitag, 31.10.2025. Aber: In neun Bundesländern ist der 31. Oktober (Reformationstag) gesetzlicher Feiertag. Dort wird die Rente bereits am Donnerstag, 30.10.2025, gutgeschrieben.

Das betrifft Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In allen anderen Ländern bleibt es beim 31. Oktober. Üblich ist die Wertstellung bis spätestens 23:59 Uhr des Zahltags. Wer ein knappes Budget managt, sollte Daueraufträge und Lastschriften entsprechend im Blick behalten.

ePA wird Pflicht in Praxen & Kliniken – Opt-out bleibt möglich

Zum 1. Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für Leistungserbringer (Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken) verbindlich. Befunde, Diagnosen und Verordnungen können damit digital ausgetauscht werden. Das spart Papier, Wege und vor allem Zeit – etwa bei Verlegungen ins Krankenhaus oder bei Facharztterminen.

Für gesetzlich Versicherte gilt weiterhin: Widerspruch (Opt-out) ist möglich. Wer die ePA nutzt, kann die eigene Akte bequem über die App der Krankenkasse einsehen und Zugriffe steuern.

Gerade für Ältere mit mehreren Behandlern bringt die ePA Vorteile: Doppeluntersuchungen werden seltener, Medikationspläne bleiben abrufbar, und relevante Vorbefunde liegen rechtzeitig vor.

Wer unsicher ist, sollte sich von der Kasse die Datenschutz- und Zugriffsregeln erklären lassen – und dann bewusst entscheiden.

Oktober-Start in den Ruhestand: Diese Jahrgänge sind jetzt dran

Im Oktober 2025 erreichen bestimmte Geburtsmonate die maßgeblichen Altersgrenzen. Entscheidend sind Geburtsdatum, Wartezeit (Beitragsjahre) und die Frage, ob Abschläge in Kauf genommen werden. Ein Rentenantrag sollte rechtzeitig gestellt werden – ideal einige Monate vorher, damit Unterlagen geprüft und Zeiten geklärt sind.

Rentenart Wer kann ab Oktober 2025 starten?
Regelaltersrente (ohne Abschlag) Geboren im August 1959 (Regelalter: 66 Jahre + 2 Monate). Mindestwartezeit: 5 Jahre.
Altersrente für langjährig Versicherte Geboren im Oktober 1962 mit mind. 35 Jahren Wartezeit. Frühstart mit 63 ist möglich, aber mit 13,2 % Abschlag (0,3 % pro Monat bis zur Regelaltersgrenze).
Altersrente für schwerbehinderte Menschen Wer 1963 geboren ist, kann – bei GdB ab 50 und 35 Jahren Wartezeit – frühestens mit 61 Jahren + 10 Monaten beginnen. Der frühestmögliche Start im Oktober 2025 betrifft entsprechend späte 1963er Geburtsmonate. Abschlag: bis zu 10,8 %.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) Geboren im April 1961 (Regelalter: 66 J + 6 M). Start mit 64 J + 6 M abschlagsfrei, wenn 45 Jahre Wartezeit erfüllt sind. Hinweis: Die Rentenhöhe kann trotzdem niedriger ausfallen als bei späterem Start, weil Beitragsjahre fehlen.

Wichtig zur „Rente mit 63“: Der umgangssprachliche Begriff führt oft in die Irre. Maßgeblich ist Ihre persönliche Regelaltersgrenze. Je weiter Sie vor dieser Grenze in Rente gehen, desto höher der dauerhafte Abschlag – gedeckelt bei max. 14,4 %.

Höhere Zurechnungszeiten: Mehr „fiktive“ Beiträge bei EM- und Hinterbliebenenrenten

Beginnt im Jahr 2025 eine Erwerbsminderungsrente (EM), werden Zurechnungszeiten bis zum Alter 66 Jahre + 2 Monate berücksichtigt. Gleiches gilt für Renten wegen Todes (Witwen-/Witwerrente), wenn der Todesfall 2025 eintritt.

Übersetzt heißt das: Bei der Rentenberechnung wird so getan, als wären bis zu dieser Altersgrenze weiter Beiträge gezahlt worden – das erhöht die Rente spürbar. Gerade wer früh erwerbsgemindert wird oder Hinterbliebenenleistungen beantragt, profitiert von der Anhebung.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Prüfen Sie in Ihrer Banking-App, ob Echtzeitüberweisung aktiviert ist – das erleichtert das Haushalts- und Fristenmanagement. Kontrollieren Sie Ihren Zahltag (30. oder 31.10.) und passen Sie Daueraufträge an. Wenn der Rentenstart ansteht, sichern Sie sich frühzeitig einen Beratungstermin und stellen Sie den Antrag mit vollständigen Nachweisen.

Bei EM- oder Hinterbliebenenrenten lohnt der Blick in den Bescheid: Zurechnungszeiten sollten korrekt ausgewiesen sein. Und zur ePA gilt: Informieren, abwägen, Opt-out nur, wenn triftige Gründe dagegensprechen.