2023 sollen Pensionäre 3000 Euro erhalten, um die Inflation auszugleichen. Unklar ist vielen, ob dies auch für Rentner/innen gilt.
Hintergrund ist eine Regel, nach der Arbeitgeber/innen Beschäftigten bis Ende 2024 eine Prämie auszahlen können, um die Inflation auszugleichen. Diese bleibt bis zu 3000 Euro frei von Steuern und Abgaben. Neben „Arbeitnehmern im steuerlichen Sinne“ sind auch Pensionär/innen in diese Regel einbezogen.
Wie kommt es zur Inflationsprämie für Pensionäre?
Vor kurzem wurde für den öffentlichen Dienst ein Tarifvertrag beschlossen. Dieser gilt auch für die Bundesbesoldung und Bundesversorgung, und darunter fallen Pensionär/innen. Die Prämie beträgt allerdings nicht volle 3000 Euro, sondern richtet sich nach dem Ruhegehalt und dem Anteilssatz.
Kein genereller Inflationsausgleich für Rentner
Rentner/innen profitieren jedoch nicht von diesem Inflationsausgleich. Sozialverbände halten dies für falsch. Dem Sozialverband VdK zufolge würde die Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres um 4,39 sowie 5,86 Prozent die Inflation nicht ausgleichen. Die liege über sechs Prozent. Deswegen fordern Sozialverbände auch für Rentner/innen einen Inflationsausgleich.
Im kommenden Jahr soll die Rente zudem nur um etwa 3,5 Prozent steigen, wobei die tatsächliche Rentenanpassung mit dem Lohnniveau gekoppelt ist, dessen Steigerung noch nicht bekannt ist.
Inflationsausgleich zusätzlich zur Rente in diesem Fall möglich
Gemäß den Bestimmungen des § 3 Ziffer 11c des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Arbeitgeber Rentnern, die weiterhin als Arbeitnehmer tätig sind, eine Inflationsausgleichsprämie zukommen zu lassen. Arbeitgeber können die Inflationsausgleichsprämie in monatlichen Teilbeträgen auszuzahlen, was nicht nur den Rentnern zugutekommt, sondern auch steuerliche Vorteile für beide Seiten bietet.
Diese Teilzahlungen müssen nicht an eine einzige Entscheidung über die Prämienzahlung gebunden sein, sondern können separat und eigenständig beschlossen oder vertraglich vereinbart werden.
Müssen Steuern und SV-Beiträge entrichtet werden?
Auf die Inflationsprämie müssen keine Steuern gezahlt werden! Zudem sind auch keine Sozialversicherungsabgaben fällig. Die Prämie wird nicht als Hinzuverdienst an die gesetzliche Renten gewertet.
Bundeskanzler hält die Kosten für zu hoch
Der Bundeskanzler Olaf Scholz hatte sich zu einem Inflationsausgleich für Rentner/innen geäußert und diesen wegen der voraussichtlichen Kosten abgelehnt. Wörtlich sagte Scholz bei einem Bürgerdialog in Rheinland-Pfalz: „Na ja, rechnen Sie mal die Zahl der Millionen Rentner mal 3000 Euro – und dann setzen Sie sich ganz langsam hin.“
Rente immer weniger wert
Die Präsidentin des VdK, Verena Bentele, sagte, dass Rentner/innen immer mehr an Kaufkraft verlieren und „de facto immer weniger im Einkaufskorb“ hätten.
Bei der hohen Inflation reichten kleine Renten kaum noch für Lebensmittel, Energie und Zuzahlungen zu Medikamenten. Bentele schließt daraus die Forderung, Rentner/innen und Pensionär/innen gleich zu behandeln: „Zahlt den Rentnerinnen und Rentnern genauso viel Inflationsprämie, wie für Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes geplant ist.“
„Zutiefst ungerecht“
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht das ähnlich. So sagte dessen Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Ich finde die Schlechterstellung der Rentnerinnen und Rentner empörend und zutiefst ungerecht. Sie sind ebenso von den hohen Verbraucherpreisen betroffen und merken diese aufgrund ihrer knappen Ressourcen vielleicht sogar besonders deutlich.“
„Nicht nachvollziehbar“
Auf der Ebene der politischen Parteien fordert Die LINKE einen Inflationsausgleich für Rentner/innen. So sagt der Sprecher der Partei für Rentenpolitik, Matthias W. Birkwald: „In den vergangenen drei Jahren lagen sowohl die Renten als auch die Pensionen deutlich hinter der Inflation zurück, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage erläutert. Aber anstatt, dass jetzt beide einen Inflationsausgleich erhielten, gibt es den nur für die Pensionäre und Pensionärinnen. Das ist für die Menschen in Deutschland nicht nachvollziehbar.“
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.