Im Sommer 2024 hat die Bundesregierung eine Reihe neuer Gesetzesänderungen verabschiedet, die ab 2025 in Kraft treten sollen. Die Reformen betreffen nicht nur Rentnerinnen und Rentner, sondern auch Bürgergeld-Bezieher und Arbeitnehmer.
Inhaltsverzeichnis
Was ändert sich für weiterbeschäftigte Rentner ab 2025?
Rentner, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, sollen künftig den Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung direkt auf ihr Netto ausgezahlt bekommen.
Dies soll den Anreiz erhöhen, auch nach Erreichen des Rentenalters weiterhin berufstätig zu bleiben.
Zudem wird ein neuer Erwerbseinkommensfreibetrag eingeführt, der zusätzlich zu den bestehenden Freibeträgen in der Einkommensanrechnung gewährt wird.
Der Freibetrag soll bei 545 Euro liegen und insbesondere für Witwen- und Witwerrenten gelten, deren Einkommensanrechnung bislang als “erwerbsfeindlich” galt.
Ein weiterer Anreiz ist die Einführung einer Rentenaufschubprämie. Diese Prämie erhalten Rentner, die ihre Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht sofort in Anspruch nehmen.
Die Prämie ist abgaben- und steuerfrei und soll dazu motivieren, den Rentenbeginn hinauszuzögern.
Welche Änderungen gibt es bei den Steuerklassen?
Eine der wichtigsten steuerlichen Änderungen ist die Abschaffung der Steuerklassenkombination 3 und 5 für Ehepaare.
Diese wird durch die Kombination 4 und 4 mit Faktorverfahren ersetzt.
Die Umstellung soll jedoch erstmals im Jahr 2030 greifen und vor allem dazu beitragen, die Steuerberechnung für Ehepaare gerechter und transparenter zu gestalten.
Die Steuerklasse 3 war bisher vor allem für Alleinverdiener-Ehepaare vorteilhaft, da sie eine geringere Steuerlast mit sich brachte.
Die Steuerklasse 5 hingegen belastete den geringer verdienenden Ehepartner stark. Mit der neuen Kombination 4 und 4 soll die Steuerlast gleichmäßiger verteilt werden, was besonders für Ehepaare mit ähnlichen Einkommen von Vorteil ist.
Wie sehen die neuen steuerlichen Anreize für längeres Arbeiten aus?
Um die Arbeitsmotivation und -bereitschaft zu erhöhen, plant die Regierung mehrere steuerliche Anreize für längeres Arbeiten.
Hierzu gehören Zuschläge für Überstunden ab der 40. Arbeitsstunde pro Woche. Bei tariflich vereinbarten Arbeitszeiten greifen diese Zuschläge bereits ab der 34. Stunde.
Auch Teilzeitarbeitskräfte sollen steuerliche Begünstigungen erhalten.
Die Änderungen sollen nicht nur die Attraktivität von Überstunden steigern, sondern auch die Flexibilität und Produktivität der Arbeitskräfte fördern. Insbesondere für Branchen mit hohem Überstundenbedarf könnten diese Änderungen einen erheblichen Unterschied machen.
Was ändert sich bei der privaten Altersvorsorge?
Die Einführung eines neuen, zertifizierten Altersvorsorgedepots soll sowohl Arbeitnehmern als auch Selbstständigen die Möglichkeit bieten, steuerlich begünstigt für das Alter vorzusorgen.
Diese Depots können sowohl Fonds als auch ETFs enthalten, allerdings ohne Beitragsgarantie. Bei der Wahl einer Beitragsgarantie stehen Fonds und ETFs nicht zur Verfügung.
Ziel dieser Reform sei es, eine kostengünstige und transparente Altersvorsorge zu schaffen, die möglicherweise die Riester-Rente ablösen könnte.
Die niedrigen Kosten und die klaren Anlagebedingungen sollen dazu beitragen, dass diese neue Form der Altersvorsorge breite Akzeptanz findet und die finanzielle Absicherung im Alter verbessert.
Welche Maßnahmen sind im Bereich des Bürgergelds vorgesehen?
Im Bereich des Bürgergelds sind massive Verschärfungen der Sanktionen geplant. Bürgergeld-Bezieher müssen verstärkt 1-Euro-Jobs annehmen, und bei Schwarzarbeit droht eine Kürzung des Regelsatzes um 30% für mindestens drei Monate.
Bürgergeld-Bezieher müssen regelmäßig persönlich beim Jobcenter vorsprechen, und Sanktionen bei Terminversäumnissen und der Ablehnung zumutbarer Tätigkeiten werden verschärft. Mehr dazu auch hier: Bürgergeld: Rolle Rückwärts in alte Hartz IV Zeiten
Wie sehen die neuen steuerlichen Vorteile für Dienst- und Firmenwagen aus?
Für Dienst- und Firmenwagen, insbesondere für vollelektrische Fahrzeuge und solche, die mit E-Fuels betrieben werden, sollen verbesserte steuerliche Vorteile eingeführt werden.
Die Grenze der 0,25%-Regelung wird auf einen Bruttopreis von 95.000 Euro erhöht.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Einsatz umweltfreundlicher Fahrzeuge zu fördern und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Gleichzeitig könnten diese Vorteile jedoch auch als Begünstigung wohlhabender Arbeitnehmer wahrgenommen werden, die sich teure Firmenwagen leisten können.
Welche Steuervorteile gibt es für arbeitende Ausländer?
Zu Beginn ihrer Tätigkeit in Deutschland sollen zugewanderte ausländische Fachkräfte in den ersten drei Jahren 30%, 20% und 10% ihres Bruttolohns steuerfrei erhalten.
Die genauen Berechnungsgrundlagen und Deckelungsgrenzen werden noch vom Gesetzgeber festgelegt.
Erhöhung des Grundfreibetrags: Was bedeutet das?
Im Jahr 2024 wird der Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 nochmals erhöht. Dies führt dazu, dass Arbeitnehmer eine Steuererstattung vom Arbeitgeber erhalten, da der Lohnsteueranteil sinkt.
Auch für Rentner ist diese Erhöhung von Interesse, da sie zu einer Reduzierung der Steuerlast führt. Ab 2025 wird der Grundfreibetrag erneut steigen.
Finanzminister Lindner hat angekündigt, dass im Herbst 2024 geprüft wird, ob die Erhöhung des Grundfreibetrags noch höher ausfallen kann.
Kindergeld soll 2025 erhöht werden
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) eine Erhöhung des Kindergeldes in Aussicht gestellt.
Die Kindergelderhöhung ist eng verknüpft mit dem Existenzminimumbericht, der im Herbst 2024 veröffentlicht wird. Dieser Bericht wird vom Bundesfinanzministerium herausgegeben und legt das steuerfreie Existenzminimum fest.
Ab 2025 soll das Kindergeld um 5 Euro auf 255 Euro pro Monat erhöht.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.