Pflegegrad 3: Alle Erhöhungen und Leistungen ab 2025 für Pflegestufe 3

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Im Jahr 2025 ändern sich die Leistungen für pflegende Angehörige und Betroffene, die eine Pflegestufe 3 zugesprochen bekommen haben. Welche das sind, zeigen wir in diesem Artikel.

Pflegegrad 3 bescheinigt einen „schweren“ Grad der Selbstständigkeits­einschränkung. Er wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung vergeben, sobald das Begutachtungsinstrument mindestens 47,5 Punkte ausweist.

Unterhalb dieser Schwelle liegt Pflegegrad 2, ab 70 Punkten beginnt Pflegegrad 4. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern der konkrete Hilfebedarf in sechs Lebensbereichen – von der Mobilität bis zur Gestaltung des Alltags.

Erhalten Betroffene den Bescheid, gilt er rückwirkend zum Tag der Antragstellung. Wer sich falsch eingestuft fühlt, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und ein Zweitgutachten verlangen.

Welche finanzielle Grundversorgung gibt es zu Hause in 2025?

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen Geld- und Sachleistungen. Pflegen Angehörige oder Freunde die versicherte Person selbst, überweist die Kasse ein monatliches Pflegegeld von 599 Euro (Stand 2025) direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen.

Der Betrag ist frei verfügbar: Er kann als Anerkennung an die Pflegeperson weitergereicht, angespart oder für ganz andere Zwecke eingesetzt werden.

Beauftragen Betroffene dagegen einen anerkannten ambulanten Pflegedienst, rechnet dieser seine Leistungen unmittelbar mit der Versicherung ab.

Das dafür vorgesehene Budget liegt 2025 bei bis zu 1 497 Euro pro Monat. Wer günstiger versorgt wird, kann das nicht ausgeschöpfte Restbudget in einen anteiligen Pflegegeldanspruch umwandeln – die sogenannte Kombinationsleistung.

Beispiel: Nutzt ein Pflegedienst nur 90 Prozent des Sachleistungs­rahmens, zahlt die Kasse zusätzlich 10 Prozent des Pflegegeldes, also 59,90 Euro.

Tabelle: Alle Leistungen ab 2025 bei Pflegestufe 3

Leistung / Anspruch (Pflegegrad 3) Höhe / Details 2025
Pflegegeld 599 € pro Monat (freie Verwendung)
Pflegesachleistung (ambulanter Dienst) bis 1 497 € pro Monat; Kasse rechnet direkt mit Dienst ab
Kombinationsleistung Anteil Pflegegeld entsprechend ungenutztem Prozentsatz der Sachleistung
Entlastungsbetrag 131 € pro Monat, zweckgebunden für anerkannte Unterstützungs- und Betreuungsangebote (Übertrag bis 30. 6. des Folgejahrs möglich)
Tages- / Nachtpflege (teilstationär) bis 1 377 € pro Monat zusätzlich zu häuslicher Pflege
Ersatz-/Verhinderungs- & Kurzzeitpflege gemeinsames Entlastungsbudget bis 3 539 € pro Jahr (6 Wo. Ersatz- + 8 Wo. Kurzzeitpflege)
Wohnumfeld­verbessernde Maßnahmen Zuschuss bis 4 000 € je Maßnahme (z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift)
Pflegehilfsmittel – Verbrauchs­produkte bis 40 € pro Monat (Handschuhe, Einlagen u. Ä.)
Pflegehilfsmittel – technische Geräte Leihweise oder Kauf; 10 % Eigenanteil, max. 25 € pro Hilfsmittel
Wohngruppenzuschlag 214 € pro Monat bei ambulant betreuter Pflege-WG
Anschubfinanzierung Pflege-WG einmalig bis 2 500 € je Bewohner (max. 10 000 € pro WG-Neugründung)
Stationäre Vollzeitpflege – Zuschuss 1 319 € pro Monat zu pflegebedingten Aufwendungen
Leistungszuschlag im Heim Eigenanteils­reduktion: 15 % (1. Jahr) / 30 % (2.) / 50 % (3.) / 75 % (ab 4.)
Zusätzliche Betreuung & Aktivierung Kosten trägt die Pflegekasse vollständig (Heim und teilstationär)
Landespflegegeld (Bayern) 1 000 € pro Jahr
Steuerlicher Pflegepauschbetrag 1 100 € pro Jahr; alternativ Abzug tatsächlicher Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen
Pflegegeld bei sittlicher Verpflichtung steuerfrei, wenn Nähe-Verhältnis anerkannt
Pflegeberatung & Pflegekurse kostenlos; bei ausschließlichem Pflegegeld halbjährlicher Pflicht-Beratungs­einsatz
Hilfe zur Pflege (Sozialamt) Bedarfsgerechte Übernahme ungedeckter Pflege- und Heimkosten
Pflegewohngeld (NRW, SH, MV) Bedarfsabhängige Übernahme der Heim-Investitionskosten

Was passiert, wenn die Hauptpflegeperson einmal ausfällt?

Urlaub, Krankheit oder berufliche Termine der pflegenden Angehörigen deckt die Ersatz- oder Verhinderungspflege ab.

Bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr und maximal 3 539 Euro stehen hierfür zur Verfügung. Wird die Pflege vorübergehend komplett in einem Heim erbracht, spricht man von Kurzzeitpflege; auch sie lässt sich acht Wochen pro Jahr lang mit demselben Budget finanzieren.

Ab Mitte 2025 verschmelzen beide Töpfe zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget, sodass komplizierte Übertragungsregeln entfallen.

Wann lohnt sich teilstationäre Tages- oder Nachtpflege?

Wer tagsüber berufstätig ist, nachts eine Pause braucht oder stundenweise Beaufsichtigung benötigt, kann die sogenannte teilstationäre Pflege nutzen.

Die Versicherung beteiligt sich 2025 mit bis zu 1 377 Euro monatlich an den Kosten einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung.

Parallel laufen Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Entlastungsbetrag weiter. Da Plätze rar sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung.

Wofür ist der Entlastungsbetrag gedacht?

Allen Pflegegraden steht ein zweckgebundener Betrag von 131 Euro pro Monat zu. Ausgezahlt wird er nicht; vielmehr lassen sich anerkannte Rechnungen von zugelassenen Dienstleistern rückwirkend erstatten – etwa für Haushaltshilfen, Betreuung oder Fahrdienste. Nicht verbrauchte Mittel kann man bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen. Für reine Körperpflege im häuslichen Bereich darf der Betrag bei Pflegegrad 3 nicht eingesetzt werden.

Warum ist der halbjährliche Beratungseinsatz Pflicht?

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss zweimal jährlich eine Beratung durch eine Pflegefachkraft zuhause zulassen.

Dabei wird geprüft, ob die Versorgung gesichert ist, und es gibt Hinweise zu weiterführenden Leistungen. Verpasst man den Termin, kürzt die Kasse zunächst das Pflegegeld und stellt es später ganz ein. Frei­willige Pflegekurse und persönliche Pflegeberatung bleiben für alle kostenfrei.

Welche Zuschüsse erleichtern den Alltag zusätzlich?

Die Pflegekasse beteiligt sich mit bis zu 4 000 Euro je Maßnahme an wohnumfeld­verbessernden Umbauten – etwa am barrierefreien Bad oder einem Treppenlift. Monatlich erstattet sie bis zu 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmal-Handschuhe oder Schutzunterlagen; technische Hilfen (Hausnotruf, Pflegebett) werden leihweise gestellt oder anteilig gekauft.

Wer in eine ambulant betreute Wohngruppe zieht, erhält außerdem einen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro monatlich sowie eine einmalige Anschubfinanzierung.

Wie hoch ist die Unterstützung im Pflegeheim?

Entscheiden sich Pflegebedürftige für vollstationäre Versorgung, zahlt die Kasse 2025 einen Zuschuss von 1 319 Euro pro Monat zu den pflege­bedingten Aufwendungen. Hinzu kommt ein Leistungszuschlag, der den Eigenanteil staffelnd reduziert: 15 Prozent im ersten, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Heimjahr.

Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben private Ausgaben, können aber in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern durch Pflegewohngeld gemindert werden.

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– Pflegegeld 2: Höhere Leistungen für 2025 – Alles in einer Tabelle

Gibt es regionale oder steuerliche Extras?

Der Freistaat Bayern zahlt ein jährliches Landespflegegeld von 1 000 Euro. Bundesweit können pflegende Angehörige den Pflegepauschbetrag von 1 100 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen.

Liegen die tatsächlichen Kosten höher, lassen sie sich stattdessen als außergewöhnliche Belastungen abrechnen, sofern jede Ausgabe belegt wird. Reicht die Pflegeperson das erhaltene Pflegegeld weiter und besteht ein „sittliches“ Pflichtgefühl, bleibt dieser Betrag steuerfrei.

Was, wenn die Mittel dennoch nicht reichen?

Übersteigen Heim- oder Pflegekosten dauerhaft die eigenen finanziellen Möglichkeiten, kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch ins Spiel.

Das Sozialamt prüft Einkommen und Vermögen der Pflege­bedürftigen sowie begrenzt das der unterhaltspflichtigen Angehörigen. Erst wenn zumutbare Eigenanteile ausgeschöpft sind, übernimmt der Staat den Rest.

Wo finden Betroffene unabhängige Beratung?

Pflegestützpunkte der Kommunen, Verbraucherzentralen und anerkannte Wohlfahrtsverbände bieten kostenlose, neutrale Beratung. Die Pflegekassen müssen auf Wunsch einen persönlichen Termin vermitteln.

Fazit

Pflegegrad 3 eröffnet 2025 ein breit gefächertes Leistungs- und Beratungsnetz, das von monatlichen Geldleistungen über wohnraumanpassende Zuschüsse bis hin zu steuerlichen Entlastungen reicht. Je früher Betroffene, Angehörige und Fachstellen zusammenarbeiten, desto passgenauer lässt sich dieses Paket ausschöpfen – und desto mehr Zeit bleibt für das Wesentliche: ein Leben in Würde trotz Pflegebedürftigkeit.