Welche Pflegegelder und Leistungen stehen ab einem anerkannten Pflegegrad in 2025 zu? Diese รbersicht zeigt detailliert, welche Ansprรผche Pflegebedรผrftige abhรคngig von ihrem Pflegegrad geltend machen kรถnnen โ und wie sich die Geldโ und Sachleistungen unterscheiden.
Pflegegeld: Ausgleich fรผr hรคusliche Betreuung
Wer sich zu Hause ausschlieรlich durch Angehรถrige oder andere privat organisierte Helfer versorgen lรคsst, hat Anspruch auf Pflegegeld. Die monatliche Unterstรผtzung steigt mit dem Pflegegrad: Sie beginnt bei 347 Euro fรผr Pflegegrad 2 und reicht bis 990 Euro fรผr Pflegegrad 5.
Fรผr Versicherte mit Pflegegrad 1 ist hingegen weiterhin kein Pflegegeld vorgesehen; sie sollen vorrangig niedrigschwellige Unterstรผtzungsangebote nutzen.
Neue Pflegeleistungen Tabelle fรผr 2025
Leistung | Betrag / Details |
Pflegegeld | PG2: 347โฏโฌ/Monat, PG3: 572โฏโฌ, PG4: 764โฏโฌ, PG5: 990โฏโฌ |
Pflegesachleistung (ambulante Pflegedienste) | PG2: 796โฏโฌ/Monat, PG3: 1โฏ272โฏโฌ, PG4: 1โฏ775โฏโฌ, PG5: 2โฏ299โฏโฌ |
Tages- & Nachtpflege (teilstationรคr) | PG2: 720โฏโฌ/Monat, PG3: 1โฏ298โฏโฌ, PG4: 1โฏ612โฏโฌ, PG5: 2โฏ085โฏโฌ |
Entlastungsbetrag | 131โฏโฌ pro Monat fรผr alle Pflegegrade |
Gemeinsames Jahresbudget fรผr Ersatz- & Kurzzeitpflege (ab 1.7.2025) | 3โฏ539โฏโฌ pro Jahr (PG2โ5), flexibel fรผr Ersatz- & Kurzzeitpflege |
Vollstationรคre Pflege โ Pauschale | PG2: 805โฏโฌ/Monat, PG3: 1โฏ262โฏโฌ, PG4: 1โฏ775โฏโฌ, PG5: 2โฏ096โฏโฌ |
Leistungszuschlag stationรคr | Reduziert den Eigenanteil abhรคngig von der Heimverweildauer (bis zu 70โฏ% ab dem 4. Jahr) |
Ersatzpflege | Bis 1โฏ685โฏโฌ pro Jahr; bei Verwandten max. 1,5ร Pflegegeld |
Kurzzeitpflege | Bis 1โฏ685โฏโฌ pro Jahr (max. 8 Wochen) |
Hilfsmittel zum Verbrauch | 42โฏโฌ pro Monat |
Digitale Pflegeanwendungen | 53โฏโฌ pro Monat |
Wohnumfeldยญverbesserung | Bis 4โฏ180โฏโฌ je Maรnahme |
Anschubfinanzierung ambulante Wohngruppe | Bis 10โฏ450โฏโฌ einmalig pro Wohngruppe |
Monatlicher Zuschlag ambulante Wohngruppe | 224โฏโฌ pro Monat je Bewohner:in |
Pflege in Einrichtungen fรผr Menschen mit Behinderung | 15โฏ% des Heimentgelts, max. 278โฏโฌ pro Monat |
Pflegesachleistung und kombinierte Modelle
Entscheiden sich Pflegebedรผrftige oder ihre Familien dafรผr, professionelle Pflegedienste einzubinden, gewรคhrt die Kasse eine Sachleistung. Sie reicht von maximal 796 Euro (Pflegegrad 2) bis 2 299 Euro (Pflegegrad 5) pro Monat und kann mit anteiligem Pflegegeld kombiniert werden, sofern das Sachleistungsbudget nicht ausgeschรถpft wird.
Tages- und Nachtpflege: Entlastung ohne vollstationรคren Aufenthalt
Insbesondere erwerbstรคtige Angehรถrige nutzen vermehrt teilstationรคre Angebote. Fรผr Pflegegrad 2 zahlt die Versicherung hierfรผr bis zu 720 Euro monatlich; bei Pflegegrad 5 sind es 2 085 Euro.
Das erรถffnet pflegebedรผrftigen Menschen die Mรถglichkeit, tagsรผber professionelle Betreuung zu erhalten und dennoch in ihrem vertrauten Wohnumfeld zu verbleiben. Gleichzeitig entlastet es pflegende Familienmitglieder, die so weiterhin ihren Beruf ausรผben kรถnnen.
Entlastungsbetrag und ab Juli 2025 das Entlastungsbudget
Unabhรคngig von der Art der Versorgung steht allen Pflegegraden ein Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zu. Er kann etwa fรผr haushaltsnahe Dienste, Alltagsbegleiter oder Tagespflege eingesetzt werden. Neu ist der Gemeinsame Jahresbetrag (oft als Entlastungsbudget bezeichnet):
Ab 1. Juli 2025 erhalten alle Pflegebedรผrftigen ab Pflegegrad 2 einen flexiblen Jahrestopf von 3 539 Euro, der Ersatz- und Kurzzeitpflege zusammenfรผhrt und bedarfsgerecht abrufbar macht. Pilotiert wurde dieses Instrument bereits fรผr Minderjรคhrige mit hohem Pflegegrad; nun wird es auf Erwachsene ausgeweitet โ ein Schritt, den Fachverbรคnde seit Langem fordern.
Vollstationรคre Pflege: Zuschlรคge mildern die Heimkosten
Kann die Versorgung zu Hause nicht mehr sichergestellt werden, รผbernehmen Pflegekassen einen Teil der Heimkosten. Die monatlichen Pauschalen liegen zwischen 805 Euro (Pflegegrad 2) und 2 096 Euro (Pflegegrad 5). Ergรคnzt werden sie durch einen Leistungszuschlag, der mit jedem weiteren Jahr im Heim anwรคchst und die Eigenanteile der Bewohner allmรคhlich reduziert.
Damit reagiert der Gesetzgeber auf die massive finanzielle Belastung vieler Familien durch Heimunterbringung โ eine Reform, die schon im Koalitionsvertrag 2021 angekรผndigt wurde und nun wirksam greift.
Ersatz- und Kurzzeitpflege: Verschnaufpausen fรผr pflegende Angehรถrige
Pflegende Angehรถrige gelten als โgrรถรter Pflegedienst der Nationโ. Werden sie krank oder benรถtigen Urlaub, springt die Ersatzpflege ein. Bis zu 1 685 Euro pro Jahr kรถnnen fรผr professionelle Vertretung abgerechnet werden; nahestehende Angehรถrige dรผrfen maximal das Eineinhalbfache des individuellen Pflegegeldes erhalten.
Hinzu kommt die Kurzzeitpflege, die fรผr bis zu acht Wochen jรคhrlich in Anspruch genommen werden kann und denselben Hรถchstbetrag erstattet. Beide Leistungen lassen sich kรผnftig flexibel aus dem Entlastungsbudget schรถpfen, was die Planungssicherheit erhรถhen dรผrfte.
Hilfsmittel, Digitalisierung und Wohnumfeld
Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich fรผr zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel โ etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Zusรคtzlich fรถrdert die Kasse digitale Pflegeanwendungen wie Erinnerungs-Apps mit monatlich 53 Euro.
Um Barrieren abzubauen, kรถnnen bis zu 4 180 Euro je Maรnahme in die Wohnumfeldยญverbesserung flieรen. Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, profitiert von einer einmaligen Anschubfinanzierung von maximal 10 450 Euro pro Wohngruppe sowie einem monatlichen Zuschlag von 224 Euro.
Pflege in Einrichtungen fรผr Menschen mit Behinderung
Fรผr Menschen mit Behinderung, die in speziellen Wohnformen leben, trรคgt die Pflegeversicherung pauschal 15 Prozent des Heimentgelts โ gedeckelt auf 278 Euro monatlich.
Hier zeigen sich weiterhin Versorgungslรผcken: Fachverbรคnde bemรคngeln, dass die Pauschale in aller Regel nicht die tatsรคchlichen pflegebedingten Mehrkosten deckt und mahnen Nachbesserungen an, um eine Benachteiligung gegenรผber klassischen Seniorenheimen zu vermeiden.
Ausblick: steigende Kosten, steigender Reformdruck
Die demografische Entwicklung verschรคrft den Reformdruck weiter. Schon jetzt รผbersteigen die Leistungsausgaben die Beitragseinnahmen, was den Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung jedes Jahr anwachsen lรคsst.
Gleichzeitig mahnen Verbraucher- und Wohlfahrtsverbรคnde, die Eigenanteile in der stationรคren Pflege stรคrker zu begrenzen und die Leistungen regelmรครig an die Preis- und Lohnentwicklung anzupassen.
Nach Einfรผhrung des Entlastungsbudgets im Juli 2025 wird die nรคchste groรe Weichenstellung voraussichtlich die Finanzierung betreffen. Politisch diskutiert werden eine verpflichtende private Zusatzvorsorge oder ein solidarisches Pflegevollยญversicherungssystem.
Fazit
Die aktuelle Leistungsรผbersicht zeigt: Die Pflegeversicherung hat in den vergangenen Jahren an Flexibilitรคt gewonnen und honoriert hรคusliche wie stationรคre Versorgung differenziert nach Pflegegrad. Dennoch bleibt das System komplex, und nicht jede Familie schรถpft die ihr zustehenden Mittel voll aus.
Wer Pflege organisiert, sollte daher die eigenen Ansprรผche regelmรครig prรผfen โ denn gerade im Zusammenspiel von Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und Wohnumfeldfรถrderung lassen sich zum Teil erhebliche finanzielle Spielrรคume erschlieรen.